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Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
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Aktuelle Meldungen:
Katzenleid verringern
Artikel aus den Wochenblatt vom 17.11.2021
sc. Harsefeld. Immer mehr freigängige und wilde Katzen gibt es in der Samtgemeinde Harsefeld. Um die Population unter Kontrolle zu bringen und das Leid der Katzen künftig zu verringern, beschloss der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen tritt in der Samtgemeinde Harsefeld zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Immer wieder haben Menschen bei der Gemeinde angerufen und Fundkatzen gemeldet, die meistens krank und unterernährt waren. Für die Kosten der Verpflegung und Betreuung der Katzen ist die Samtgemeinde zuständig. Waren es 2018 noch rund 5.500 Euro, sind diese im Jahr 2020 auf über 13.000 Euro gestiegen.
Wer eine Freigänger-Katze zu Hause oder auf dem Hof hat, fällt unter die neue Katzenschutzverordnung. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit gegeben werden, sich zirka sechs Monate auf die Verpflichtungen nach der Katzenschutzverordnung einstellen zu können, so die Verwaltung. Haushalte sollen in einem Info-Blatt zusätzlich informiert werden. Damit haben die Tierbesitzer genug Zeit, eine Registrierung und/oder Kastration ihrer Katzen in die Wege zu leiten.
Für die in der Samtgemeinde lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen muss die Samtgemeinde Harsefeld die Kosten übernehmen. Nach Erlass der Verordnung soll im Jahr 2022 eine „Kastrationsaktion“ der herrenlosen Katzen erfolgen.
Der deutschlandweit zunehmende Trend von verwilderten Katzen macht sich auch in der Samtgemeinde bemerkbar. Die Corona-Pandemie verschärfe die Situation, da viele ihre Pandemie-Tiere wieder abgeben oder aussetzen, berichtet Cornelia Haak von der Initiative „Katzenschutzverordnung Landkreis Stade“ des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen: „Die Tierheime sind voll“, sagt sie.
Um die schnell wachsende und hohe Population der Katzen zu kontrollieren - eine Katze kann drei Würfe pro Jahr mit bis zu sechs Babys bekommen - und um das Leiden der Freigänger zu mildern, kann die Verordnung helfen, so Haak. Diese sieht vor, dass sogenannte verwilderte und freilaufende Katzen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert und wieder freigesetzt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein Aussetzen der Tiere, da die Katzen nach ihrer Freisetzung am Fundort eine nachfolgende Betreuung erhalten. Sie erhalten Futter und wenn nötig eine tierärztliche Versorgung, so Haak.
Aktiver Katzenschutz: So kann man Straßenkatzen helfen
Katzenhalter und Tierfreunde können selbst aktiv werden, um den rund zwei Millionen in Deutschland lebenden Straßenkatzen zu helfen – darauf macht der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ aufmerksam. Damit die Population nicht weiter ansteigt, ist zum Beispiel die Kastration der eigenen Katze entscheidend. Aber auch durch ehrenamtliches Engagement, kleine Hilfestellungen oder Aufklärungsarbeit kann man selbst seinen Teil zum Katzenschutz beitragen.
„Straßenkatzen sind meist krank und unterernährt. Sie leben versteckt in Kleingartenanlagen, auf Friedhöfen oder Industriegeländen. Alle stammen von unkastrierten Hauskatzen ab, die sich unkontrolliert mit anderen Straßenkatzen oder nicht kastrierten Freigängerkatzen fortpflanzen konnten“, erklärt Dr. Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Entscheidend sei daher, dass Katzenhalter sich ihrer Verantwortung bewusst sind und ihre Tiere kastrieren lassen: „Nur, wenn alle mithelfen, werden langfristig weniger Straßenkatzen ohne ein liebevolles Zuhause um ihr Überleben kämpfen müssen“, so Gerlach.
Ihren Appell richten die Tierschützer nicht nur an Halter von Freigängerkatzen. Da auch Wohnungskatzen mal entwischen können, sei es grundsätzlich sinnvoll, diese vom Tierarzt ebenfalls kastrieren zu lassen. Ergänzend sollte man die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registrieren.
Auch Tierfreunde ohne eigene Katze können sich für Straßenkatzen stark machen: Wer selbst aktiv werden will, kann sich im örtlichen Tierschutzverein engagieren, etwa bei der Betreuung von Futterstellen. Warme Schlafplätze für Straßenkaten lassen sich mit Hilfe einer Styroporkiste leicht selbst basteln (Anleitung unterwww.jugendtierschutz.de/tiere/tiere-zu-hause/katzen). Spenden für Kastrationen und die Versorgung von Straßenkatzen werden in den Tierschutzvereinen immer dringend benötigt. Damit das Leid der Straßenkatzen und seine Ursache bekannter wird, sollte man auch andere Menschen auf die Wichtigkeit der Kastration hinweisen und die Thematik über die eigenen Social-Media-Kanäle verbreiten. Für die Aufklärungsarbeit können Tierfreunde den Hashtag #KatzenHelfen, die extra kreierten Kampagnen-Motive des Deutschen Tierschutzbundes sowie dessen Aktions-Aufkleber nutzen. Alle Infos und weitere Tipps finden Katzenfreunde auf der Website www.tierheime-helfen.de/katzenschutz-aktiv-werden.
Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in Himmelpforten-Oldendorf
Die Samtgemeinde Himmelpforten-Oldendorf hat auch per sofort, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen eingeführt.
D.h., dass alle Katzen, die älter als 5 Monate sind und unkontrollierten Freigang haben, kastriert, gechippt und registriert sein müssen. Die Registrierung kann bei Tasso oder bei Findefix (Deutscher Tierschutzbund) vorgenommen werden.
Mieze muss unters Messer: Kastrationspflicht in Apensen als Vorbild?
Artikel aus dem Wochenblatt vom 23.01.21
jd. Apensen/Stade. Streunende und verwilderte Katzen sind in vielen Orten des Landkreises ein Problem. Tierschützer können ein Lied davon singen: Die verwahrlosten und oftmals kranken Tiere sind gerade jetzt im Winter Hunger und Kälte ausgesetzt. Um dem Katzen-Elend auf Dauer ein Ende zu bereiten, ist die Kastration der einzig sinnvolle Weg. Das sieht offenbar auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) so: Das Agrarressort hat jetzt 200.000 Euro für eine landesweite Kastrierungs-Aktion bereitgestellt. Bis Mitte März können wildlebende Hauskatzen kostenlos kastriert werden (siehe unten). Doch um die Katzen-Not gezielt einzudämmen, wäre es sinnvoll, dass alle Katzenhalter einer Kastrations-Pflicht für ihre Tiere unterliegen. Solch eine Verordnung gibt es im Landkreis außer in Nordkehdingen bisher nur in Apensen.
„Wir haben gute Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht“, sagt Apensens Ordnungsamtsleiterin Tanja von der Bey. Nach ihrer Einschätzung hat sich die Zahl der „Streuner“ bereits reduziert. „Eine solche Maßnahme ist aber langfristig angelegt. Der Erfolg stellt sich erst nach Jahren ein, weil die Tiere keinen Nachwuchs mehr zeugen können.“ Seit viereinhalb Jahren besteht in Apensen die Verpflichtung für alle Katzenbesitzer, dass ihre Mieze unters Messer muss. Außerdem müssen die Tiere gechippt bzw. tätowiert werden, sofern sie nach draußen dürfen.
Auf Antrag wird bei Rassenkatzen, die Zuchtzwecken dienen, eine Ausnahme gemacht. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Als Katzenhalter gilt nach der Verordnung auch, „wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“.
Eine Kontrolle seitens des Ordnungsamtes gebe es aber nicht, so von der Bey: „Wie sollte das auch funktionieren?“ Allerdings würde es hin und wieder Hinweise aus der Bevölkerung geben: „Wir sind den Fällen dann nachgegangen und haben die Halter davon überzeugen können, wie sinnvoll eine Kastration ihrer Katzen ist.“
Ansonsten sei die Verordnung vor allem als Appell zu verstehen, so von der Bey: "Wir hatten bei deren Inkrafttreten gleich die umliegenden Tierärzte informiert und sie gebeten, die Katzenhalter auf das Thema aufmerksam zu machen.“ Das Feedback der Tierärzte sei durchweg positiv gewesen. Viele Katzenbesitzer seien erst in der Tierarzt-Praxis für die Problematik sensibilisiert worden: „Den meisten war gar nicht bewusst, was sie anrichten, wenn sie ihre Katzen unkastriert draußen herumlaufen lassen.“
Initiative bemüht sich um kreisweite Kastrationspflicht
Seit Jahren bemüht sich die "Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade" um eine kreisweit geltende Kastrationspflicht. Laut Auskunft der Tierschutz-Aktivistin Cornelia Haak sind Gespräche mit der Kreisverwaltung über dieses Thema bisher erfolglos geblieben. Sie und ihre Mitstreiter von der Initiative kümmern sich seit Jahren darum, dass verwilderte Katzen kastriert werden. Die Kosten dafür bekamen die Tierschützer bislang nicht erstattet.
Die Initiative hofft, dass weitere Kommunen dem Beispiel Apensens folgen, wenn schon keine Regelung für den gesamten Landkreis möglich ist. Anläufe in anderen Kommunen scheiterten aber bislang: So lehnte der Harsefelder Rat 2014 einen Antrag der Grünen auf Einführung der Katzen-Kastrationspflicht ab. Nach WOCHENBLATT-Informationen wollen die Grünen in diesem Jahr einen weiteren Versuch starten.
Landesweite Aktion in Niedersachsen: Kastration gegen Katzen-Elend
Die Zahl der streunenden Katzen in Niedersachsen soll mit Hilfe einer Kampagne reduziert werden, die das Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche gestartet hat. Bis zum 15. März können freilebende, verwilderte Katzen kostenlos kastriert werden. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierheime, Ehrenamtliche im Tierschutz und Betreuer von Futterstellen: Sie können die eingefangenen Streuner-Katzen zu jedem Tierarzt bringen, der sich an der Aktion beteiligt. Die Kosten für die Kastration übernimmt das Land. Das gilt allerdings nicht für Katzenhalter, die ihr eigenes Tier kastrieren lassen wollen.
In Ausnahmefällen können auch Privatleute verwilderte Katzen gratis behandeln lassen. Sie müssen allerdings schriftlich erklären, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt, das nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurde und anschließend und wieder freigelassen wird. Außerdem ist der Personalausweis vorzulegen. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuer die Nachpflege, bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen.
Für die Aktion, die eine weitere unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen verhindern soll, stellt das Ministerium 200.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund sowie die Tierschutzorganisation Tasso stocken den Fonds mit jeweils 15.000 Euro auf. Ziel ist es, bis zum 15. März landesweit rund 2.600 Katzen kastrieren zu lassen. Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen.
„Mit dem Kastrationsprojekt wollen wir auch Tierheime und Tierschutzvereine bei der Betreuung von freilebenden Katzen finanziell entlasten. Oftmals haben sie nicht die dringend notwendige Unterstützung der Kommunen, in deren Aufgabenbereich eigentlich die Betreuung obdachloser Katzen fällt“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.
An die Städte und Gemeinden wendet sich auch Dieter Ruhnke, niedersächsischer Landesvorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, mit seinem Appell, Katzenhalter per Ortssatzung zur Kastration ihrer Tiere zu „verdonnern“. Denn auch die sogenannten „Freigänger“ seien ein Problem, da sie sich mit verwilderten Katzen paaren und für eine weitere unkontrollierte Vermehrung sorgen würden. Laut Ruhnke sind von den registrierten 390.000 Hauskatzen in Niedersachsen rund 65.000 nicht kastriert.
• Ausführliche Infos gibt es unter www.tknds.de.
Hauskatzen im Fadenkreuz

Kastration statt Abschuss, dafür setzt sich die Initiative
Katzenschutzverordnung im Landkreis Stade ein.
Foto: bo
Hochgeladen von Jaana Bollmann / Kreiszeitung Wochenblattjab. Landkreis. Der Aufschrei ist groß in den sozialen Netzwerken. Denn ein Video macht die Runde, in dem eine Katze getötet wird, die sich in einer Falle befindet. Doch was viele erstaunen mag: Das ist rechtlich erlaubt. Damit sich das ändert, wendet sich die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade (KSVO LK Stade) in einem Brief an die Politik. Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz ist das Töten von wildernden Hauskatzen durch Jäger erlaubt, wenn sich das Tier mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnort befindet. Dabei sei es sogar erlaubt, die Katzen mit Hilfe von Duftstoffen anzulocken und mit Fallen zu fangen, schreibt Cornelia Haak von der Initiative KSVO LK Stade. Ihrer Meinung nach ist das nicht mehr zeitgemäß und müsse umgehend geändert werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Tiere nach einem Abschuss nicht gemeldet werden müssen. Die Halter erführen so niemals, was mit ihren vermissten Tieren geschehen ist. Die einzige Alternative, das Aufkommen von streunenden Katzen zu minimieren, ist laut Haak die Kastration. Die Initiative KSVO LK Stade setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Freigängerkatzen kastriert werden müssen. Das sei der Beitrag der Katzenbesitzer, um das Aufkommen von streunenden Katzen zu vermindern und damit auch zu verhindern, dass diese durch weite Gebiete streunen. "Es ist ihr Beitrag zum Tier- und Naturschutz", heißt es in dem Brief. "Ich würde mir wünschen, dass auch die Politik und die Jägerschaft dieses Vorhaben mehr unterstützt", so die Tierschützerin. Im Übrigen sei es nicht bewiesen, dass Katzen zu den Verursachern gehören, die die Vogel- und Kleintierwelt aus dem Gleichgewicht bringen. Es gebe dazu keinerlei Studien in Deutschland, die das belegen würden, erklärt Haak. "Das Land Nordrhein-Westfalen hat es bereits vorgemacht und das Jagdrecht schon vor Jahren entsprechend geändert", schreibt Haak. Daher fordert die Initiative die Verantwortlichen auf, sich dem dortigen Gesetz anzugleichen und auch in Niedersachsen das Töten von Haustieren per Jagd zu verbieten.
Quelle:Kreiszeitung Wochenblatt vom 09.01.2021
Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Fredenbeck beschlossen
FREDENBECK. Der Rat der Samtgemeinde Fredenbeck hat beschlossen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Damit ist die Politik einem Antrag einer Tierschutzinitiative gefolgt. Bei den Beratungen im Fachausschuss im November war eine Mehrheit noch unklar. Doch plötzlich ging alles ganz schnell.
Jetzt ist die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen für das Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck beschlossene Sache. 2014 hatte sich der Rat schon einmal mit dem Thema befasst. Damals kam kein Beschluss zustande – unter anderem, weil eine landesrechtliche Ermächtigung für eine solche Tierschutzverordnung fehlte.
Diese besteht mittlerweile. Jetzt hat die Samtgemeinde Fredenbeck eine entsprechende gesetzliche Grundlage, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Apensen war Vorreiter
Ein Vergleich: Die Samtgemeinde Apensen war Vorreiter mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung für ihr Samtgemeindegebiet. Die Erfahrungen dort sind, wie berichtet, positiv. Eine Evaluierung hat ergeben, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert hat. In Apensen wurde starke Aufklärungsarbeit geleistet und Kontakt zu Tierärzten und Landwirten aufgenommen, um so für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen hat sich in den letzten Jahren stark reduziert, da die unkontrollierte Vermehrung abgenommen hat und entlaufene Tiere durch das Auslesen des Chips schnell an ihre Eigentümer zurückvermittelt werden können. Langfristig ist so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen.
Die in der Samtgemeinde Fredenbeck lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen können mit einer Regelung nicht erfasst werden, da es in diesen Fällen keinen Verantwortlichen gibt, der zur Durchsetzung einer Kastration herangezogen werden kann. Hier muss die Samtgemeinde Fredenbeck die Kosten übernehmen.
Im ersten Jahr 3000 Euro Zusatzkosten
Nach Erlass der Verordnung sollte eine Kastrationsaktion der herrenlosen Katzen erfolgen. Aufgrund einer Kostenschätzung auf Grundlage der Erfahrungen aus Apensen ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr zusätzliche Kastrationskosten in Höhe von 3000 Euro anfallen, heißt es in den Unterlagen der Verwaltung für die Politik.
Ebenso wie die Kastrationspflicht ist auch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beschlossen worden. Dieses gilt dann auch für die kastrierten verwilderten und herrenlosen Katzen, die in der Regel meist an ihrem Fundort wieder ausgesetzt werden. Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können Fundtiere, die der Samtgemeinde Fredenbeck übergeben werden, in Zukunft schnell ihrem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.
Fredenbecks Ordnungsamtsleiterin Annika Tiemann hatte in den Ausschussberatungen deutlich gemacht, dass es in den vergangenen Jahren in der Samtgemeinde zunehmend mehr Fundkatzen gibt, für die die Kommune jeweils für Betreuung und Tierarztkosten zahlen muss. Meist werden die Tiere bei Tierschutzvereinen untergebracht und dort weitervermittelt. In den letzten drei Jahren habe es für 97 im Fredenbecker Rathaus gemeldete Fundkatzen nicht eine Anfrage oder Vermisstenanzeige gegeben.
Frei lebende Katzen in der ganzen Samtgemeinde
Das Veterinäramt des Landkreises Stade begrüßt den Erlass der Verordnung, weil damit der unkontrollierten Vermehrung der Katzen begegnet werden kann und die Population frei lebender Katzen nicht weiter wächst. Mit der Verordnung könnte ein Beitrag für mehr Tierschutz im Landkreis Stade geleistet werden.
Die Erfahrung der Fundtiermeldungen der Samtgemeinde Fredenbeck hat gezeigt, dass eine Verbreitung der frei lebenden Katzen über das gesamte Samtgemeindegebiet besteht. Die Tierhilfe Stade hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Kastrationsaktionen im Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck initiiert, trotzdem hat sich die Zahl der frei lebenden Katzen nicht reduziert.
Das TAGEBLATT hatte im Herbst wiederholt umfangreich über die Diskussion berichtet. Um soziale Härten abzufedern, hat der CDU-/FDP-Gruppensprecher Gerhard Behrmann kurzerhand den Antrag gestellt, zusätzlich 5000 Euro als Verfügungsmittel des Samtgemeinde-Bürgermeisters in den Haushaltsplan für das kommende Jahr aufzunehmen, die zur Unterstützung finanziell schwacher Bürger bei den Kosten zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen vergeben werden können. Beim Fachausschuss stieß der Vorstoß auf Zustimmung – beim Rat auch. Bis zu 80 Prozent der Kosten sollen als Zuschuss erstattet werden können. Die Unterstützung soll auf zwei Katzen pro Familie begrenzt werden.
Artikel von Daniel Beneke
Quelle: Stader Tageblatt vom 25.12.2020KSVO: Fredenbeck zögert noch
Katzenschutzverordnung: Fredenbecker Politik will noch beraten
FREDENBECK. Eine Festlegung oder Empfehlung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung in der Samtgemeinde Fredenbeck erfolgte im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuss nicht. Die Initiatorin der Katzenschutzverordnung Landkreis Stade, Cornelia Haak, führte Zahlen und Hintergründe an, die für die Einführung der von Tierschutzbund und Tierärzten geforderten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen sprechen. CDU und Grüne signalisierten Zustimmung. Bei der Politik überwog aber der Wunsch, noch einmal in den Fraktionen zu beraten. Annika Tiemann von der Verwaltung zeigte auf, dass es in den vergangenen Jahren in der Samtgemeinde zunehmend mehr Fundkatzen gibt, für die die Kommune jeweils für Betreuung und Tierarztkosten zahlen muss. Meist werden die Tiere bei Tierschutzvereinen untergebracht und dort weitervermittelt. In den letzten drei Jahren habe es für 97 im Fredenbecker Rathaus gemeldete Fundkatzen nicht eine Anfrage oder Vermisstenanzeige gegeben. Quelle: Stader Tageblatt vom 22.11.2020
Schicksal des kleinen Bob ist kein Einzelfall
Artikel aus dem Stader Tageblatt vom 15.11.20

Im Sommer: Das Fell von Bob ist von gelben Maden besetzt und verklebt (links).
Heute: Bob lebt glücklich bei seinem Finder. Fotos: privat
LANDKREIS. Sie leiden oft unsichtbar für die Gesellschaft: wildlebende Katzen. Im Kreis Stade gibt es geschätzt 8000. Landen sie herrenlos im Notdienst, sind Tierärzte verpflichtet zu helfen. Die Kommunen müssen zahlen. Viel Leid ließe sich für wenig Geld verhindern.
Das TAGEBLATT hat mit Tierärzten gesprochen. Sie sind für die Kastrationspflicht. Das ist Wasser auf die Mühlen von Cornelia Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung. Das Thema Katzenschutzverordnung geht seit sieben Jahren durch die Räte der Kommunen im Landkreis. Was die Initiatoren erreichen wollen, ist eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen, die Freigänger sind, die also zeitweise oder ganz die Möglichkeit haben, in der Natur auf andere Artgenossen zu treffen. Hintergrund ist eine zunehmende Zahl von Katzen, die sich wild vermehren und ohne Impfschutz und Parasitenkontrolle oftmals schwerwiegend erkranken. „Mit einer einfachen Kastration ließe sich so viel Tierleid verhindern“, sagt Cornelia Haak.

Cornelia Haak aus Harsefeld kämpft seit vielen Jahren für die Katzenschutzverordnung.
Foto: Fehlbus
Weil bei den Registrierungsportalen Tasso und Findefix keine Hinweise darauf gemacht werden müssen, ob es sich um reine Wohnungskatzen handelt, lassen sich Rückschlüsse zur Haltungsform nur anhand anderer Fakten ziehen. So kam 2017 statistisch in Deutschland auf jeden siebten Einwohner eine registrierte Hauskatze. Verkauft wurde da laut Industrieverband Heimtierbedarf und dem Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Katzenstreu für Katzentoiletten für 286 Millionen Euro. Die Zahl der registrierten Katzen stieg von 2017 bis 2019 um eine Million von 13,7 auf 14,7 Millionen Katzen in Haushalten. Gleichzeitig sanken die Ausgaben für die Streu in Katzenklos auf 284 Millionen Euro. „Das ist ein Indiz für mehr Freigänger“, sagt Cornelia Haak, die nicht müde wird, Fakten für die Politik zu sammeln, um Überzeugungsarbeit in den Kommunen zu leisten. Der Ansatz der Harsefelderin: Die Zunahme an wildlebenden Katzen lässt sich nur verlangsamen, wenn die Tiere in den Haushalten so gehalten werden, dass keine unkontrollierte Fortpflanzung möglich ist.
Auf Kater Bob leben die Maden
In den Tierarztpraxen werden seit Jahren ungebrochen wildlebende Katzen im bemitleidenswerten Zustand vorgestellt, etwa eine im Rhythmus von zwei Wochen pro Praxis. Obwohl sich alle Tierärzte bemühen, nur das Nötigste zu tun, sind oft die Kosten für eine intensive Behandlung mit teils stationärer Aufnahme nicht unerheblich. Das Deprimierende für die Experten: Zum größten Teil ließe sich das Katzenelend schon mit einer einfachen Impfung und einer Wurmkur verhindern. Ein paar Beispiele aus dem Alltag von Tierarztpraxen in der Region:
Bob, ein kleiner getigerter Kater, ist etwa sechs bis sieben Wochen alt, als er von einem Gartenbesitzer spät abends auf dem Rasen gefunden wird. Es ist Hochsommer, nachts sind es noch über 18° Celsius, der Mann will seinen Rasen wässern und findet das Katzenkind leblos auf dem Rasen liegend. Bei näherer Betrachtung sieht er, dass das Tier noch schwach atmet. Er bringt es sofort zum Notdienst. Der Kater ist unterernährt, unterkühlt, stark unterzuckert und dehydriert. Der gesamte Körper ist von Tausenden Mini-Maden übersät, sie sind in den Augen, Nase, Anus – überall. Der Kater erhält sofort eine Infusion, unter anderem mit Zucker, und wird langsam aufgewärmt. Das Ausscheren/ Auskämmen der Maden dauert mehrere Stunden, der Kater weist aber bis auf einen parasitär bedingten Durchfall keine Verletzungen auf. Nach drei Tagen kann er entlassen werden. Bei seinem Finder, der insgesamt Behandlungskosten von 800 Euro übernimmt, findet er ein neues Zuhause. Die Bilder vorher und nachher sprechen Bände. Sichtbar wohlig kuschelt Bob sich in die Decken.
Anton liegt krank in Kakerbeck
Zwei bis drei Jahre alt ist der nicht kastrierte Kater Anton, der von einem aufmerksamen Autofahrer in Kakerbeck auf dem Bürgersteig in der Nähe eines Hofes gefunden wird. Der Kater liegt quer über den Bürgersteig, kann nicht laufen und hält seinen Kopf überstreckt in den Nacken. Der Autofahrer fragt auf dem Hof, ob jemand den Kater kenne, dies wird verneint, zwischenzeitlich hat ein Bus an der nahegelegenden Bushaltestelle angehalten und mehrere Menschen sind tatenlos an dem Kater vorbeigelaufen. Der Autofahrer bringt den Kater in eine Praxis. Das Tier zeigt massive neurologische Ausfallerscheinungen, die Untersuchungen erhärten den Verdacht auf eine Vergiftung.

Anton lag abgemagert und krank in Kakerbeck (links). Jetzt lebt Anton glücklich und kastriert beim Finder.
Es stellte sich heraus, dass der schwer unterernährte Kater in seiner Not verschimmelte Silage gefressen hat. Der Kater weist zudem einen hochgradigen Befall mit Flöhen und einen starken Spulwurm- und Lungenwurmbefall auf. Der Kater wird stationär aufgenommen, er hat keine ansteckende Infektionserkrankung, aufgrund des massiven Flohbefalls aber eine hochgradige Anämie. Anton bekommt eine Lipidinfusion, um die Toxine zu binden. Vier Tage dauert es, bis er sich von den neurologischen Symptomen erholt hat. Er ist als Fundtier in der Samtgemeinde Harsefeld gemeldet worden. Zur Entlassung wird er an den Finder übergeben, bei dem er schließlich bleiben kann. Die lebensrettende Therapie des Katers hat 800 Euro gekostet.
Kampf um Trudi
Katze Trudi ist etwa acht Jahre alt, als sie von Spaziergängern an einem Graben gefunden wird. Die Katze ist abgemagert, dehydriert und hat geschwürig zerfallende Ohrränder. Die Katze ist kastriert, aber nicht gekennzeichnet. Eine genaue Untersuchung der Ohrränder erhärtet den Verdacht auf das Vorliegen eines bösartigen Hauttumors (Plattenepithelkarzinom). Die weiterführende Untersuchung zeigt, dass die Katze weder Metastasen noch andere Grunderkrankungen hat. Trudi werden, nachdem sie zwei Tage stabilisiert wurde, die linke Ohrmuschel vollständig und die rechte Ohrmuschel teilamputiert. Die Katze wird später von der Finderin übernommen. Das ist ein Jahr her. Trudi lebt heute glücklich bei der Finderin.
Die Gemeinde, in der das Tier gefunden wurde, hatte zunächst die Kostenübernahme abgelehnt. Erst nach langwieriger Korrespondenz mit Cornelia Haak und Nachhaken der Finderin in der Bürgersprechstunde wurden dann doch die Kosten erstattet. Dabei gibt es hier rechtlich keinen Spielraum, sagt Cornelia Haak. Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – dazu gehören Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere – als Fundtier einzustufen und zu behandeln. Der Finder hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde – der Gemeinde auf deren Gebiet das Tier gefunden wurde – anzuzeigen. Die Gemeinde hat dann gegebenenfalls für die Unterbringung und Betreuung der Fundtiere, meist in einem Tierheim oder bei einem Tierschutzverein, zu bezahlen. Nachzulesen ist dieser Teil des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht unter anderem auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Betreuungskosten schließen die notwendigen unaufschiebbaren veterinärmedizinischen Behandlungskosten ein, wie Versorgung von Verletzungen und Behandlung akuter Erkrankungen, so die Bundestierärztekammer, die Abrechnung habe nach der Gebührenordnung für Tierärzte zu erfolgen.

Links: Trudi, als sie im Dezember 2019 gefunden wurde. Trudi geht es heute sichtbar sehr gut (rechts).
Das Anzweifeln vonseiten eines Rathausmitarbeiters, dass es sich bei den Behandlungskosten um eine angemessene Abrechnung handelt, kennen viele Tierärzte. Einige haben dem TAGEBLATT weitergehende Erfahrungen geschildert. Der ein oder andere Gesprächspartner habe unterschwellig schon mal die Euthanasie als mögliche Alternative ins Gespräch gebracht. Allerdings gibt es auch hier eine deutliche Rechtsprechung. So wurde in der niedersächsischen Stadt Bad Sachsa einem Veterinär durch die Gemeinde der Anspruch auf Kostenerstattung der tierärztlichen Behandlung verweigert, weil die Heilbehandlungskosten nicht in Relation zum Wert des Tieres gestanden hätten. Aufgrund des Missverhältnisses wäre einzig eine Euthanasie verhältnismäßig gewesen, so das Argument der Kommune. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Ausführungen der beklagten Gemeinde verworfen: Für die Tötung eines Fundtieres gebe es keine Rechtsgrundlage. Insbesondere nach dem Pflegegebot des Tierschutzgesetzes § 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Satz 2 ist die Tötung eines Tieres nur als das letzte mögliche Mittel zulässig. Die kostengünstigere Euthanasie zu fordern, entspreche nicht der Pflicht der Gemeinde zur Veranlassung angemessener Pflegemaßnahmen.
Die Stimmung ist bis heute nicht immer gut zwischen beiden Seiten. Tierschützer und Verfechter der Katzenschutzverordnung wollen aber von den Kommunen nicht vorrangig Geld. Sie wollen Möglichkeiten und eine Handhabe, um das Katzenleid zu reduzieren. Viele Besitzer von Katzen redeten sich heraus, weiß Cornelia Haak. Sie wollen nicht den geringsten Betrag für ihr Tier ausgeben, obwohl sie schon mit der Kastration, Schutzimpfung und Parasitenkontrolle großes Leid verhindern könnten. Mit einer Registrierungspflicht könnten Besitzer von Katzen von den Gemeinden und Tierschutzakteuren verpflichtend angesprochen werden. Die Kennzeichnung würde auch die Fürsorgepflicht erhöhen und letztlich Kosten für die Kommunen sparen helfen.
Wenig Geld – große Wirkung
Katzen sollten gegen Katzenschnupfen (Calici- und Herpes Virus ) sowie gegen Katzenseuche (Parvovirus) geimpft werden. Die Impfung erfolgt mit der achten, zwölften und 16. Lebenswoche. Erwachsene Tiere erhalten nur zwei Impfungen, bei beiden Gruppen wird dann die Impfung nach einem Jahr und anschließend alle drei Jahre wiederholt, bei Freigängern ist eine ergänzende Schutzimpfung gegen das Feline Leukosevirus und gegen Tollwut sinnvoll. Die Schutzimpfung bei einer Katze kostet circa 30 Euro. Die Versorgung mit einem Microchip bei einer Katze kostet circa 14 Euro. Die Kastration einer weiblichen Katze etwa 140 Euro, die Kastration eines Katers circa 80 Euro.
In der Vergangenheit gab es jedes Jahr eine Aktion, bei der freilebende, halterlose Katzen kostenfrei kastriert werden können. Die Kastrationsaktion der Niedersächsischen Tierärztekammer mit Kooperationspartnern wie dem Land, dem Tierschutzbund und anderen läuft auch gerade – noch bis zum 14. Dezember. Wobei die Mittel immer schnell ausgeschöpft sind. Die Aktion habe, so die Tierärztekammer, das Ziel, durch die Kastration die Zahl der Streunerkatzen weiter zu verringern und die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.
Dienstag Abstimmung in Fredenbeck
Einzelne Kommunen im Landkreis Stade werden von Tierärzten und Tierschützern gelobt. Manchmal hat auch ein Wandel stattgefunden. Die Katzenschutzverordnung mit der Pflicht der Registrierung und Kastration für Freigänger wurde in der Samtgemeinde Apensen, in der Gemeinde Drochtersen, der Hansestadt Buxtehude, der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Nordkehdingen eingeführt. Sie wird auch in den Rathäusern als gesetzliche Grundlage gesehen, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Die Samtgemeinde Apensen als Vorreiter gab jetzt auf Nachfrage gegenüber der Samtgemeinde Fredenbeck an, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert habe. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen habe sich in den letzten Jahren stark reduziert. Langfristig sei so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen, heißt es in der Vorlage für die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Fredenbeck am Dienstag, 17. November, 18 Uhr im Fredenbecker Rathaus.
Fredenbeck.deFotos / Quelle: Stader Tageblatt vom 19.11.20
Zerbst: Kastration bei Katzen wird Pflicht
Auch außerhalb vom Landkreis Stade wird erfolgreich die Kastrationspflicht eingeführt. So jetzt auch in Zerbst:

Wer eine Katze hat, sollte sich Gedanken machen
über Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.
Foto: Petra Wiese
Von Daniela Apel ›
Zerbst l Rege ist in den zurückliegenden Wochen über die komplett überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst debattiert worden. Vor allem die neu eingeführte Kastrationspflicht für Katzen, die frei herumstromern dürfen, sorgte für viel Diskussion. Ganz offen plädierte Diana Hofmann im März im Haupt- und Finanzausschuss für diesen Passus. Als Argument führte die Leiterin des Zerbster Tierheims den jährlichen Anstieg der Katzenpopulation an, der sich deutlich in der Einrichtung am Rande der Stadt widerspiegelt. So liege die Aufnahmekapazität eigentlich bei 60 Katzen, im Schnitt würden jedoch 130 Samtpfoten betreut. Nun steht fest: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden. Die Durchführung muss sich der Halter von einem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen und das Dokument so lange aufbewahren, wie die Katze lebt. Gleichzeitig ist die Samtpfote in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung zu kennzeichnen...
Quelle: Volksstimme, Sachsen Anhalt
Geschafft: Drochtersen hat die Katzenschutzverordnung verabschiedet
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat es geschafft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen hat eine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Ab sofort müssen alle Freigänger Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
Wir freuen uns, dass mit breiter Mehrheit und mit wenigen Gegenstimmen (FWG) unserem Antrag zugestimmt worden ist. Damit hat sich Drochtersen für den Tierschutz und gegen Tierleid ausgesprochen.
weitere...
Katzenpopulation in Jork eindämmen
JORK. Freilaufende Katzen müssen in der Gemeinde Jork in Zukunft kastriert und gechippt sein. Das hat der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung am Dienstagabend bei der Sitzung in der Alten Wache beschlossen – und einstimmig eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.
Der Gemeinde Jork gehe es vor allem „um das Tierwohl“, unterstrich Anja Bliefert vom Jorker Ordnungsamt. Mit der zweiseitigen Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Jork, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen, will die Kommune die „unkontrollierte Vermehrung“ privater und verwilderter Hauskatzen eindämmen. Laut Bliefert gibt es in der Gemeinde einige private Futterstellen, die „immer mehr verwilderte Katzen anlocken“ – und somit letztlich eine ungezügelte Vermehrung fördern.
Bliefert und der Erste Gemeinderat Matthias Riel sind überzeugt, dass der Erlass einer Verordnung den Druck auf die Katzenhalter erhöhen wird, ihre Tiere zu kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip zu kennzeichnen. Registrierungen sind kostenlos möglich bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister des Tierschutzbundes.
Damit habe die Altländer Kommune endlich auch eine gesetzliche Handhabe, um bei den beratungsresistenten Tierhaltern endlich die Kastrationen und die Kennzeichnungen von Katzen durchzusetzen, die älter als fünf Monate sind. Die geplante Verordnung baut auf Artikel 13b des Tierschutzgesetzes auf. Damit nicht genug: Wer sich dem Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für freilaufende Katzen widersetzt, könnte zur Kasse gebeten werden. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro.
Bundesweit zwei Millionen herrenlose Katzen
Bundesweit gibt es schätzungsweise zwei Millionen herrenlose Katzen. Tendenz steigend. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei den verwilderten Katzen in der Regel nicht auf natürliche Weise. Die Verwaltung machte folgende Rechnung auf, um ihren Vorstoß zu untermauern: Katzen werden nach fünf Monaten geschlechtsreif. Junge können sie zwei bis drei Mal pro Jahr werfen, die durchschnittliche Anzahl pro Wurf beträgt drei bis fünf. Theoretisch könnte ein Katzenpaar nach sieben Jahren rund 420.000 Nachkommen hervorbringen.
Hinzu kommt: Diese Tiere sind weder geimpft, noch gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt. Sie kommen damit als Überträger von Krankheiten und Parasiten infrage und sind auch für den Menschen eine Gefahr – etwa durch Toxoplasmose für schwangere Frauen. Peter Rolker (FDP) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahr für die Wildvögel: „Ihnen wird diese Verordnung aber nicht viel helfen.“
Bei verwilderten, herrenlosen Katzen übernimmt die Gemeinde die Pflichten. Auch der Tierschutz unterstütze die geplante Verordnung. Bliefert verwies auf einen weiteren Vorteil: Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können zukünftig auch die bei der Gemeinde Jork abgegebenen Fundtiere schneller dem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden. 4400 Euro (ohne Personalkosten) gibt die Kommune im Jahr für die Versorgung der Fundtiere aus.
Quelle: Stader Tageblatt vom 14.11.2018
Hannover führt Katzenkastration ein
Hannover Hannover führt Kastrationspflicht für Katzen ein

Die Stadt Hannover bereitet eine Verordnung zur
Kastrationspflicht für Katzen vor. Quelle: dpa
Um eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern, will die Stadt Hannover noch in diesem Jahr eine neue Verordnung zur Kastrationspflicht einführen. Zudem sollen Katzenhalter die Tiere mit einem elektronischen Chip kennzeichnen lassen.
Die Stadt Hannover bereitet eine Verordnung zur Kastrationspflicht für Katzen vor.
Hannover. Katzenhalter in Hannover müssen frei laufende Tiere künftig registrieren und kastrieren lassen. Wie das Rathaus in einer Erklärung mitteilte, bereitet die Stadt Hannover derzeit eine Verordnung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sogenannter Freigänger vor. Der Grund: Man will der unkontrollierten Vermehrung der Tiere entgegenwirken.
Tierschutzverbände forderten seit Langem eine solche gesetzliche Pflicht für private Halter, ihre frei laufenden Katzen kastrieren zu lassen, hieß es gestern. Die Stadt sehe in der neuen Kastrationspflicht einen wichtigen Schritt für einen verbesserten Tierschutz für Katzen. Frei laufende Tiere würden stärker vor Verwahrlosung, Hunger und Krankheiten geschützt. Tierheime würden damit zudem entlastet. Die Verordnung soll nach Angaben der Stadt noch in diesem Jahr in die entsprechenden Ausschüsse des Rates eingebracht und dann auch umgesetzt werden.
„Südländische Verhältnisse“
Erst am Montag hatte der Katzenhilfeverein Hannover in einem HAZ-Bericht wegen eines „massiven Katzenproblems“ in der Landeshauptstadt Alarm geschlagen. 21 000 wilde Tiere leben derzeit allein im Stadtgebiet, niedersachsenweit sind es 200 000 Tiere. „Was Straßenkatzen angeht, haben wir hier mittlerweile südländische Verhältnisse“, sagte die Sprecherin des hannoverschen Katzenhilfevereins, Frauke Ruhmann, gegenüber der HAZ.
Zweimal im Jahr bekämen die Katzen Junge – meistens etwa im Mai und August. Die Tiere vermehrten sich dann munter weiter – auch mit unkastrierten Freigängern aus den hannoverschen Wohnungen. Die ehrenamtlichen Helfer des Vereins kümmern sich um die verwilderten Tiere und kommen in diesem Jahr aufgrund der explodierenden Zahl der verwahrlosten Tiere mit der Arbeit kaum noch nach.
Kastration, elektronische Chips und Haustierregister
Die neue Verordnung sieht nun vor, dass Halter Katzen, die unkontrollierten Freigang haben, von einem Tierarzt kastrieren und etwa mit einem elektronischen Chip kennzeichnen lassen müssen. Auch Menschen, die frei lebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellen, müssen sich um die Kastration der Tiere kümmern. Die Katzen müssen überdies in einem Haustierregister angemeldet werden. Ausnahmen gelten für Katzen, die jünger als fünf Monate sind, und im Einzelfall auch für Zuchtkatzen.
Seit März 2017 besteht in Niedersachsen laut Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Möglichkeit für Gemeinden, aus Gründen des Tierschutzes die Kastration von Katzen vorzuschreiben. Kommunen können eigene Verordnungen erlassen, bisher sei das nur aus Gründen der Gefahrenabwehr möglich gewesen. Anfang des Jahres hatte es erstmals eine Kastrationsaktion gegeben, das Land Niedersachsen hatte 200 000 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Innerhalb von zwei Wochen war das Geld aufgebraucht und 2600 wilde Katzen waren kastriert und gechipt worden.
Von Jutta Rinas
Kostenlose Kastration von frei lebenden Katzen
Kostenlose Kastration von frei lebenden Katzen soll Tierleid lindern
Veröffentlicht am 11. Januar 2018 von Andrea Wildhagen
Gemeinsam mit der Tierärztekammer, dem Bund praktizierender Tierärzte und dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., FINDEFIX – dem Haustierregister des Deutschen Tiereschutzbundes e.V. und der Tierschutzorganisation TASSO e.V. hat die Landestierschutzbeauftragte ein Bündnis initiiert, das zu der Aktion aufruft und diese finanziell unterstützt. Die Kastrationsaktion läuft vom 15. Januar bis 15. März 2018. In dieser Zeit können Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von kontrollierten Katzenfutterstellen freilebende Hauskatzen, denen kein Besitzer und keine Halterin zugeordnet werden kann, kostenlos von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen. Anschließend werden die Katzen per Mikrochip gekennzeichnet und im Haustierregister registriert. Die Tierarztpraxen bekommen die Kosten auf Antrag erstattet.
Obdachlose freilebende Katzen sind Hauskatzen, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind, den Bezug zum Menschen verloren haben und oftmals in vielfacher Generation geboren wurden. „Die landesweite Kastrationsaktion soll helfen, die zukünftigen Populationen verwilderter Katzen einzudämmen und damit das Katzenelend zu verringern. Wir haben es hier mit einem erheblichen Tierschutzproblem zu tun. Deshalb unterstützen wir erstmalig eine Aktion dieser Größenordnung und hoffen auf eine rege Beteiligung“, sagte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Das Ministerium fördert das Projekt mit insgesamt 200.000 Euro.
Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung des Projektes und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen. „Tierärzte wissen von der Not der ausgesetzten verwilderten Katzen und dem hohen Aufwand, den diese bei der Behandlung in der Praxis verursachen“, sagte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Tierärztekammer Niedersachsen. „Eine Katze kann zweimal im Jahr bis zu sieben Junge bekommen. Bei unkontrollierter Vermehrung wachsen so schnell Populationen von Hunderten von Katzen heran. Die Kastration ist das einzige wirksame Mittel, um dies zu verhindern.“
Die Tierärztekammer verwaltet den Förderfonds, in den die Projektmittel fließen. Der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes sowie deren Bundesverband und die Tierschutzorganisation Tasso stocken den Fonds mit weiteren jeweils 15.000 Euro auf. „Die Aktion ist ein wichtiger und hoffentlich nachhaltiger Schritt, den Katzenschutz in Niedersachsen zu verbessern. Gleichwohl sind die Kommunen aufgerufen, mit eigenen Katzenschutzverordnungen dem Tierleid wild lebender Katzen entgegenzuwirken“, sagt Michaela Dämmrich.
Mieze muss kastriert werden/Forderung der Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade

Auch Hauskatzen müssen in Apensen kastriert werden,
sofern sie "Freigänger" sind Foto: wd
„Wir haben gute Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht“, sagt Apensens Ordnungsamtsleiterin Tanja von der Bey. Nach ihrer Einschätzung hat sich die Zahl der „Streuner“ bereits reduziert. „Eine solche Maßnahme ist aber langfristig angelegt. Der Erfolg stellt sich erst nach Jahren ein, weil die Tiere keinen Nachwuchs mehr zeugen können.“ Seit viereinhalb Jahren besteht in Apensen die Verpflichtung für alle Katzenbesitzer, dass ihre Mieze unters Messer muss. Außerdem müssen die Tiere gechippt bzw. tätowiert werden, sofern sie nach draußen dürfen.
Auf Antrag wird bei Rassenkatzen, die Zuchtzwecken dienen, eine Ausnahme gemacht. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Als Katzenhalter gilt nach der Verordnung auch, „wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“.

Nicht allen Katzen geht so gut wie dieser "Mieze"
"Eine Kontrolle seitens des Ordnungsamtes gebe es aber nicht, so von der Bey: „Wie sollte das auch funktionieren?“ Allerdings würde es hin und wieder Hinweise aus der Bevölkerung geben: „Wir sind den Fällen dann nachgegangen und haben die Halter davon überzeugen können, wie sinnvoll eine Kastration ihrer Katzen ist.“
Ansonsten sei die Verordnung vor allem als Appell zu verstehen, so von der Bey: "Wir hatten bei deren Inkrafttreten gleich die umliegenden Tierärzte informiert und sie gebeten, die Katzenhalter auf das Thema aufmerksam zu machen.“ Das Feedback der Tierärzte sei durchweg positiv gewesen. Viele Katzenbesitzer seien erst in der Tierarzt-Praxis für die Problematik sensibilisiert worden: „Den meisten war gar nicht bewusst, was sie anrichten, wenn sie ihre Katzen unkastriert draußen herumlaufen lassen.“
Initiative bemüht sich um kreisweite Kastrationspflicht
Seit Jahren bemüht sich die "Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade" um eine kreisweit geltende Kastrationspflicht. Laut Auskunft der Tierschutz-Aktivistin Cornelia Haak sind Gespräche mit der Kreisverwaltung über dieses Thema bisher erfolglos geblieben. Sie und ihre Mitstreiter von der Initiative kümmern sich seit Jahren darum, dass verwilderte Katzen kastriert werden. Die Kosten dafür bekamen die Tierschützer bislang nicht erstattet.
Die Initiative hofft, dass weitere Kommunen dem Beispiel Apensens folgen, wenn schon keine Regelung für den gesamten Landkreis möglich ist. Anläufe in anderen Kommunen scheiterten aber bislang: So lehnte der Harsefelder Rat 2014 einen Antrag der Grünen auf Einführung der Katzen-Kastrationspflicht ab. Nach WOCHENBLATT-Informationen wollen die Grünen in diesem Jahr einen weiteren Versuch starten.
Landesweite Aktion in Niedersachsen: Kastration gegen Katzen-Elend
Die Zahl der streunenden Katzen in Niedersachsen soll mit Hilfe einer Kampagne reduziert werden, die das Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche gestartet hat. Bis zum 15. März können freilebende, verwilderte Katzen kostenlos kastriert werden. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierheime, Ehrenamtliche im Tierschutz und Betreuer von Futterstellen: Sie können die eingefangenen Streuner-Katzen zu jedem Tierarzt bringen, der sich an der Aktion beteiligt. Die Kosten für die Kastration übernimmt das Land. Das gilt allerdings nicht für Katzenhalter, die ihr eigenes Tier kastrieren lassen wollen.
In Ausnahmefällen können auch Privatleute verwilderte Katzen gratis behandeln lassen. Sie müssen allerdings schriftlich erklären, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt, das nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurde und anschließend und wieder freigelassen wird. Außerdem ist der Personalausweis vorzulegen. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuer die Nachpflege, bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen.
Für die Aktion, die eine weitere unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen verhindern soll, stellt das Ministerium 200.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund sowie die Tierschutzorganisation Tasso stocken den Fonds mit jeweils 15.000 Euro auf. Ziel ist es, bis zum 15. März landesweit rund 2.600 Katzen kastrieren zu lassen. Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen.
„Mit dem Kastrationsprojekt wollen wir auch Tierheime und Tierschutzvereine bei der Betreuung von freilebenden Katzen finanziell entlasten. Oftmals haben sie nicht die dringend notwendige Unterstützung der Kommunen, in deren Aufgabenbereich eigentlich die Betreuung obdachloser Katzen fällt“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.
An die Städte und Gemeinden wendet sich auch Dieter Ruhnke, niedersächsischer Landesvorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, mit seinem Appell, Katzenhalter per Ortssatzung zur Kastration ihrer Tiere zu „verdonnern“. Denn auch die sogenannten „Freigänger“ seien ein Problem, da sie sich mit verwilderten Katzen paaren und für eine weitere unkontrollierte Vermehrung sorgen würden. Laut Ruhnke sind von den registrierten 390.000 Hauskatzen in Niedersachsen rund 65.000 nicht kastriert.
• Ausführliche Infos gibt es unter www.tknds.de.
Quelle/ Fotos :http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/