Willkommen bei der

Initiative Katzenschutzverordnung

LK Stade


 

Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade  hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.

Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.

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Aktuelle Meldungen:

Donnerstag, 18 November 2021 11:19

Katzenleid verringern

Artikel aus den Wochenblatt vom 17.11.2021

sc. Harsefeld. Immer mehr freigängige und wilde Katzen gibt es in der Samtgemeinde Harsefeld. Um die Population unter Kontrolle zu bringen und das Leid der Katzen künftig zu verringern, beschloss der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau, Verkehr und Friedhof, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilebenden und freilaufenden Katzen tritt in der Samtgemeinde Harsefeld zum 1. Juni 2022 in Kraft.

Immer wieder haben Menschen bei der Gemeinde angerufen und Fundkatzen gemeldet, die meistens krank und unterernährt waren. Für die Kosten der Verpflegung und Betreuung der Katzen ist die Samtgemeinde zuständig. Waren es 2018 noch rund 5.500 Euro, sind diese im Jahr 2020 auf über 13.000 Euro gestiegen.
Wer eine Freigänger-Katze zu Hause oder auf dem Hof hat, fällt unter die neue Katzenschutzverordnung. Der Öffentlichkeit soll Gelegenheit gegeben werden, sich zirka sechs Monate auf die Verpflichtungen nach der Katzenschutzverordnung einstellen zu können, so die Verwaltung. Haushalte sollen in einem Info-Blatt zusätzlich informiert werden. Damit haben die Tierbesitzer genug Zeit, eine Registrierung und/oder Kastration ihrer Katzen in die Wege zu leiten. 

Für die in der Samtgemeinde lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen muss die Samtgemeinde Harsefeld die Kosten übernehmen. Nach Erlass der Verordnung soll im Jahr 2022 eine „Kastrationsaktion“ der herrenlosen Katzen erfolgen.

Der deutschlandweit zunehmende Trend von verwilderten Katzen macht sich auch in der Samtgemeinde bemerkbar. Die Corona-Pandemie verschärfe die Situation, da viele ihre Pandemie-Tiere wieder abgeben oder aussetzen, berichtet Cornelia Haak von der Initiative „Katzenschutzverordnung Landkreis Stade“ des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen: „Die Tierheime sind voll“, sagt sie.

Um die schnell wachsende und hohe Population der Katzen zu kontrollieren - eine Katze kann drei Würfe pro Jahr mit bis zu sechs Babys bekommen - und um das Leiden der Freigänger zu mildern, kann die Verordnung helfen, so Haak. Diese sieht vor, dass sogenannte verwilderte und freilaufende Katzen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert und wieder freigesetzt werden. Dabei handelt es sich nicht um ein Aussetzen der Tiere, da die Katzen nach ihrer Freisetzung am Fundort eine nachfolgende Betreuung erhalten. Sie erhalten Futter und wenn nötig eine tierärztliche Versorgung, so Haak.

Quelle: Kreisszeitung Wochenblatt vom 17.11.2021

KatzeKatzenhalter und Tierfreunde können selbst aktiv werden, um den rund zwei Millionen in Deutschland lebenden Straßenkatzen zu helfen – darauf macht der Deutsche Tierschutzbund im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ aufmerksam. Damit die Population nicht weiter ansteigt, ist zum Beispiel die Kastration der eigenen Katze entscheidend. Aber auch durch ehrenamtliches Engagement, kleine Hilfestellungen oder Aufklärungsarbeit kann man selbst seinen Teil zum Katzenschutz beitragen. 

 „Straßenkatzen sind meist krank und unterernährt. Sie leben versteckt in Kleingartenanlagen, auf Friedhöfen oder Industriegeländen. Alle stammen von unkastrierten Hauskatzen ab, die sich unkontrolliert mit anderen Straßenkatzen oder nicht kastrierten Freigängerkatzen fortpflanzen konnten“, erklärt Dr. Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Entscheidend sei daher, dass Katzenhalter sich ihrer Verantwortung bewusst sind und ihre Tiere kastrieren lassen: „Nur, wenn alle mithelfen, werden langfristig weniger Straßenkatzen ohne ein liebevolles Zuhause um ihr Überleben kämpfen müssen“, so Gerlach.

Ihren Appell richten die Tierschützer nicht nur an Halter von Freigängerkatzen. Da auch Wohnungskatzen mal entwischen können, sei es grundsätzlich sinnvoll, diese vom Tierarzt ebenfalls kastrieren zu lassen. Ergänzend sollte man die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registrieren.

Auch Tierfreunde ohne eigene Katze können sich für Straßenkatzen stark machen: Wer selbst aktiv werden will, kann sich im örtlichen Tierschutzverein engagieren, etwa bei der Betreuung von Futterstellen. Warme Schlafplätze für Straßenkaten lassen sich mit Hilfe einer Styroporkiste leicht selbst basteln (Anleitung unterwww.jugendtierschutz.de/tiere/tiere-zu-hause/katzen). Spenden für Kastrationen und die Versorgung von Straßenkatzen werden in den Tierschutzvereinen immer dringend benötigt. Damit das Leid der Straßenkatzen und seine Ursache bekannter wird, sollte man auch andere Menschen auf die Wichtigkeit der Kastration hinweisen und die Thematik über die eigenen Social-Media-Kanäle verbreiten. Für die Aufklärungsarbeit können Tierfreunde den Hashtag ‪#‎KatzenHelfen, die extra kreierten Kampagnen-Motive des Deutschen Tierschutzbundes sowie dessen Aktions-Aufkleber nutzen. Alle Infos und weitere Tipps finden Katzenfreunde auf der Website www.tierheime-helfen.de/katzenschutz-aktiv-werden

 Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.

 

Die Samtgemeinde Himmelpforten-Oldendorf hat auch per sofort, die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen eingeführt.

D.h., dass alle Katzen, die älter als 5 Monate sind und unkontrollierten Freigang haben,  kastriert, gechippt und registriert sein müssen. Die Registrierung kann bei Tasso oder bei Findefix (Deutscher Tierschutzbund) vorgenommen werden.

Artikel aus dem Wochenblatt vom 23.01.21

jd. Apensen/Stade. Streunende und verwilderte Katzen sind in vielen Orten des Landkreises ein Problem. Tierschützer können ein Lied davon singen: Die verwahrlosten und oftmals kranken Tiere sind gerade jetzt im Winter Hunger und Kälte ausgesetzt. Um dem Katzen-Elend auf Dauer ein Ende zu bereiten, ist die Kastration der einzig sinnvolle Weg. Das sieht offenbar auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) so: Das Agrarressort hat jetzt 200.000 Euro für eine landesweite Kastrierungs-Aktion bereitgestellt. Bis Mitte März können wildlebende Hauskatzen kostenlos kastriert werden (siehe unten). Doch um die Katzen-Not gezielt einzudämmen, wäre es sinnvoll, dass alle Katzenhalter einer Kastrations-Pflicht für ihre Tiere unterliegen. Solch eine Verordnung gibt es im Landkreis außer in Nordkehdingen bisher nur in Apensen. 

„Wir haben gute Erfahrungen mit dieser Regelung gemacht“, sagt Apensens Ordnungsamtsleiterin Tanja von der Bey. Nach ihrer Einschätzung hat sich die Zahl der „Streuner“ bereits reduziert. „Eine solche Maßnahme ist aber langfristig angelegt. Der Erfolg stellt sich erst nach Jahren ein, weil die Tiere keinen Nachwuchs mehr zeugen können.“ Seit viereinhalb Jahren besteht in Apensen die Verpflichtung für alle Katzenbesitzer, dass ihre Mieze unters Messer muss. Außerdem müssen die Tiere gechippt bzw. tätowiert werden, sofern sie nach draußen dürfen. 

Auf Antrag wird bei Rassenkatzen, die Zuchtzwecken dienen, eine Ausnahme gemacht. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Als Katzenhalter gilt nach der Verordnung auch, „wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“. 

Eine Kontrolle seitens des Ordnungsamtes gebe es aber nicht, so von der Bey: „Wie sollte das auch funktionieren?“ Allerdings würde es hin und wieder Hinweise aus der Bevölkerung geben: „Wir sind den Fällen dann nachgegangen und haben die Halter davon überzeugen können, wie sinnvoll eine Kastration ihrer Katzen ist.“

Ansonsten sei die Verordnung vor allem als Appell zu verstehen, so von der Bey: "Wir hatten bei deren Inkrafttreten gleich die umliegenden Tierärzte informiert und sie gebeten, die Katzenhalter auf das Thema aufmerksam zu machen.“ Das Feedback der Tierärzte sei durchweg positiv gewesen. Viele Katzenbesitzer seien erst in der Tierarzt-Praxis für die Problematik sensibilisiert worden: „Den meisten war gar nicht bewusst, was sie anrichten, wenn sie ihre Katzen unkastriert draußen herumlaufen lassen.“ 

Initiative bemüht sich um kreisweite Kastrationspflicht

Seit Jahren bemüht sich die "Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade" um eine kreisweit geltende Kastrationspflicht. Laut Auskunft der Tierschutz-Aktivistin Cornelia Haak sind Gespräche mit der Kreisverwaltung über dieses Thema bisher erfolglos geblieben. Sie und ihre Mitstreiter von der Initiative kümmern sich seit Jahren darum, dass verwilderte Katzen kastriert werden. Die Kosten dafür bekamen die Tierschützer bislang nicht erstattet. 

Die Initiative hofft, dass weitere Kommunen dem Beispiel Apensens folgen, wenn schon keine Regelung für den gesamten Landkreis möglich ist. Anläufe in anderen Kommunen scheiterten aber bislang: So lehnte der Harsefelder Rat 2014 einen Antrag der Grünen auf Einführung der Katzen-Kastrationspflicht ab. Nach WOCHENBLATT-Informationen wollen die Grünen in diesem Jahr einen weiteren Versuch starten. 

Landesweite Aktion in Niedersachsen: Kastration gegen Katzen-Elend

Die Zahl der streunenden Katzen in Niedersachsen soll mit Hilfe einer Kampagne reduziert werden, die das Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche gestartet hat. Bis zum 15. März können freilebende, verwilderte Katzen kostenlos kastriert werden. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierheime, Ehrenamtliche im Tierschutz und Betreuer von Futterstellen: Sie können die eingefangenen Streuner-Katzen zu jedem Tierarzt bringen, der sich an der Aktion beteiligt. Die Kosten für die Kastration übernimmt das Land. Das gilt allerdings nicht für Katzenhalter, die ihr eigenes Tier kastrieren lassen wollen.

In Ausnahmefällen können auch Privatleute verwilderte Katzen gratis behandeln lassen. Sie müssen allerdings schriftlich erklären, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt, das nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurde und anschließend und wieder freigelassen wird. Außerdem ist der Personalausweis vorzulegen. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuer die Nachpflege, bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen. 

Für die Aktion, die eine weitere unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen verhindern soll, stellt das Ministerium 200.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund sowie die Tierschutzorganisation Tasso stocken den Fonds mit jeweils 15.000 Euro auf. Ziel ist es, bis zum 15. März landesweit rund 2.600 Katzen kastrieren zu lassen. Die Tierärztekammer Niedersachsen übernimmt die gesamte Abwicklung und die Abrechnung mit den Tierarztpraxen.
„Mit dem Kastrationsprojekt wollen wir auch Tierheime und Tierschutzvereine bei der Betreuung von freilebenden Katzen finanziell entlasten. Oftmals haben sie nicht die dringend notwendige Unterstützung der Kommunen, in deren Aufgabenbereich eigentlich die Betreuung obdachloser Katzen fällt“, so die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.

An die Städte und Gemeinden wendet sich auch Dieter Ruhnke, niedersächsischer Landesvorsitzender des Deutschen Tierschutzbundes, mit seinem Appell, Katzenhalter per Ortssatzung zur Kastration ihrer Tiere zu „verdonnern“. Denn auch die sogenannten „Freigänger“ seien ein Problem, da sie sich mit verwilderten Katzen paaren und für eine weitere unkontrollierte Vermehrung sorgen würden. Laut Ruhnke sind von den registrierten 390.000 Hauskatzen in Niedersachsen rund 65.000 nicht kastriert.

• Ausführliche Infos gibt es unter www.tknds.de.

Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt vom 23.01.21
Freitag, 15 Januar 2021 13:34

Hauskatzen im Fadenkreuz

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Kastration statt Abschuss, dafür setzt sich die Initiative
Katzenschutzverordnung im Landkreis Stade ein.
Foto: bo
Hochgeladen von Jaana Bollmann / Kreiszeitung Wochenblatt
jab. Landkreis. Der Aufschrei ist groß in den sozialen Netzwerken. Denn ein Video macht die Runde, in dem eine Katze getötet wird, die sich in einer Falle befindet. Doch was viele erstaunen mag: Das ist rechtlich erlaubt. Damit sich das ändert, wendet sich die Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade (KSVO LK Stade) in einem Brief an die Politik. Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz ist das Töten von wildernden Hauskatzen durch Jäger erlaubt, wenn sich das Tier mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnort befindet. Dabei sei es sogar erlaubt, die Katzen mit Hilfe von Duftstoffen anzulocken und mit Fallen zu fangen, schreibt Cornelia Haak von der Initiative KSVO LK Stade. Ihrer Meinung nach ist das nicht mehr zeitgemäß und müsse umgehend geändert werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Tiere nach einem Abschuss nicht gemeldet werden müssen. Die Halter erführen so niemals, was mit ihren vermissten Tieren geschehen ist. Die einzige Alternative, das Aufkommen von streunenden Katzen zu minimieren, ist laut Haak die Kastration. Die Initiative KSVO LK Stade setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Freigängerkatzen kastriert werden müssen. Das sei der Beitrag der Katzenbesitzer, um das Aufkommen von streunenden Katzen zu vermindern und damit auch zu verhindern, dass diese durch weite Gebiete streunen. "Es ist ihr Beitrag zum Tier- und Naturschutz", heißt es in dem Brief. "Ich würde mir wünschen, dass auch die Politik und die Jägerschaft dieses Vorhaben mehr unterstützt", so die Tierschützerin. Im Übrigen sei es nicht bewiesen, dass Katzen zu den Verursachern gehören, die die Vogel- und Kleintierwelt aus dem Gleichgewicht bringen. Es gebe dazu keinerlei Studien in Deutschland, die das belegen würden, erklärt Haak. "Das Land Nordrhein-Westfalen hat es bereits vorgemacht und das Jagdrecht schon vor Jahren entsprechend geändert", schreibt Haak. Daher fordert die Initiative die Verantwortlichen auf, sich dem dortigen Gesetz anzugleichen und auch in Niedersachsen das Töten von Haustieren per Jagd zu verbieten.
Quelle:Kreiszeitung Wochenblatt vom 09.01.2021

FREDENBECK. Der Rat der Samtgemeinde Fredenbeck hat beschlossen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Damit ist die Politik einem Antrag einer Tierschutzinitiative gefolgt. Bei den Beratungen im Fachausschuss im November war eine Mehrheit noch unklar. Doch plötzlich ging alles ganz schnell.

Jetzt ist die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen für das Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck beschlossene Sache. 2014 hatte sich der Rat schon einmal mit dem Thema befasst. Damals kam kein Beschluss zustande – unter anderem, weil eine landesrechtliche Ermächtigung für eine solche Tierschutzverordnung fehlte.

Diese besteht mittlerweile. Jetzt hat die Samtgemeinde Fredenbeck eine entsprechende gesetzliche Grundlage, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Apensen war Vorreiter

Ein Vergleich: Die Samtgemeinde Apensen war Vorreiter mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung für ihr Samtgemeindegebiet. Die Erfahrungen dort sind, wie berichtet, positiv. Eine Evaluierung hat ergeben, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert hat. In Apensen wurde starke Aufklärungsarbeit geleistet und Kontakt zu Tierärzten und Landwirten aufgenommen, um so für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen hat sich in den letzten Jahren stark reduziert, da die unkontrollierte Vermehrung abgenommen hat und entlaufene Tiere durch das Auslesen des Chips schnell an ihre Eigentümer zurückvermittelt werden können. Langfristig ist so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen.

Die in der Samtgemeinde Fredenbeck lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen können mit einer Regelung nicht erfasst werden, da es in diesen Fällen keinen Verantwortlichen gibt, der zur Durchsetzung einer Kastration herangezogen werden kann. Hier muss die Samtgemeinde Fredenbeck die Kosten übernehmen.

Im ersten Jahr 3000 Euro Zusatzkosten

Nach Erlass der Verordnung sollte eine Kastrationsaktion der herrenlosen Katzen erfolgen. Aufgrund einer Kostenschätzung auf Grundlage der Erfahrungen aus Apensen ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr zusätzliche Kastrationskosten in Höhe von 3000 Euro anfallen, heißt es in den Unterlagen der Verwaltung für die Politik.

Ebenso wie die Kastrationspflicht ist auch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beschlossen worden. Dieses gilt dann auch für die kastrierten verwilderten und herrenlosen Katzen, die in der Regel meist an ihrem Fundort wieder ausgesetzt werden. Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können Fundtiere, die der Samtgemeinde Fredenbeck übergeben werden, in Zukunft schnell ihrem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.

Fredenbecks Ordnungsamtsleiterin Annika Tiemann hatte in den Ausschussberatungen deutlich gemacht, dass es in den vergangenen Jahren in der Samtgemeinde zunehmend mehr Fundkatzen gibt, für die die Kommune jeweils für Betreuung und Tierarztkosten zahlen muss. Meist werden die Tiere bei Tierschutzvereinen untergebracht und dort weitervermittelt. In den letzten drei Jahren habe es für 97 im Fredenbecker Rathaus gemeldete Fundkatzen nicht eine Anfrage oder Vermisstenanzeige gegeben.

Frei lebende Katzen in der ganzen Samtgemeinde

Das Veterinäramt des Landkreises Stade begrüßt den Erlass der Verordnung, weil damit der unkontrollierten Vermehrung der Katzen begegnet werden kann und die Population frei lebender Katzen nicht weiter wächst. Mit der Verordnung könnte ein Beitrag für mehr Tierschutz im Landkreis Stade geleistet werden.

Die Erfahrung der Fundtiermeldungen der Samtgemeinde Fredenbeck hat gezeigt, dass eine Verbreitung der frei lebenden Katzen über das gesamte Samtgemeindegebiet besteht. Die Tierhilfe Stade hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Kastrationsaktionen im Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck initiiert, trotzdem hat sich die Zahl der frei lebenden Katzen nicht reduziert.

Das TAGEBLATT hatte im Herbst wiederholt umfangreich über die Diskussion berichtet. Um soziale Härten abzufedern, hat der CDU-/FDP-Gruppensprecher Gerhard Behrmann kurzerhand den Antrag gestellt, zusätzlich 5000 Euro als Verfügungsmittel des Samtgemeinde-Bürgermeisters in den Haushaltsplan für das kommende Jahr aufzunehmen, die zur Unterstützung finanziell schwacher Bürger bei den Kosten zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen vergeben werden können. Beim Fachausschuss stieß der Vorstoß auf Zustimmung – beim Rat auch. Bis zu 80 Prozent der Kosten sollen als Zuschuss erstattet werden können. Die Unterstützung soll auf zwei Katzen pro Familie begrenzt werden.

Artikel von Daniel Beneke

Quelle: Stader Tageblatt vom 25.12.2020
Sonntag, 29 November 2020 19:02

KSVO: Fredenbeck zögert noch

Katzenschutzverordnung: Fredenbecker Politik will noch beraten


FREDENBECK. Eine Festlegung oder Empfehlung zur Einführung einer Katzenschutzverordnung in der Samtgemeinde Fredenbeck erfolgte im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuss nicht. Die Initiatorin der Katzenschutzverordnung Landkreis Stade, Cornelia Haak, führte Zahlen und Hintergründe an, die für die Einführung der von Tierschutzbund und Tierärzten geforderten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen sprechen. CDU und Grüne signalisierten Zustimmung. Bei der Politik überwog aber der Wunsch, noch einmal in den Fraktionen zu beraten. Annika Tiemann von der Verwaltung zeigte auf, dass es in den vergangenen Jahren in der Samtgemeinde zunehmend mehr Fundkatzen gibt, für die die Kommune jeweils für Betreuung und Tierarztkosten zahlen muss. Meist werden die Tiere bei Tierschutzvereinen untergebracht und dort weitervermittelt. In den letzten drei Jahren habe es für 97 im Fredenbecker Rathaus gemeldete Fundkatzen nicht eine Anfrage oder Vermisstenanzeige gegeben. Quelle: Stader Tageblatt vom 22.11.2020
Mittwoch, 18 November 2020 23:39

Schicksal des kleinen Bob ist kein Einzelfall

Artikel aus dem Stader Tageblatt vom 15.11.20

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Im Sommer: Das Fell von Bob ist von gelben Maden besetzt und verklebt (links).
Heute: Bob lebt glücklich bei seinem Finder. Fotos: privat

LANDKREIS. Sie leiden oft unsichtbar für die Gesellschaft: wildlebende Katzen. Im Kreis Stade gibt es geschätzt 8000. Landen sie herrenlos im Notdienst, sind Tierärzte verpflichtet zu helfen. Die Kommunen müssen zahlen. Viel Leid ließe sich für wenig Geld verhindern.

Das TAGEBLATT hat mit Tierärzten gesprochen. Sie sind für die Kastrationspflicht. Das ist Wasser auf die Mühlen von Cornelia Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung. Das Thema Katzenschutzverordnung geht seit sieben Jahren durch die Räte der Kommunen im Landkreis. Was die Initiatoren erreichen wollen, ist eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen, die Freigänger sind, die also zeitweise oder ganz die Möglichkeit haben, in der Natur auf andere Artgenossen zu treffen. Hintergrund ist eine zunehmende Zahl von Katzen, die sich wild vermehren und ohne Impfschutz und Parasitenkontrolle oftmals schwerwiegend erkranken. „Mit einer einfachen Kastration ließe sich so viel Tierleid verhindern“, sagt Cornelia Haak.

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Cornelia Haak aus Harsefeld kämpft seit vielen Jahren für die Katzenschutzverordnung.
Foto: Fehlbus

Weil bei den Registrierungsportalen Tasso und Findefix keine Hinweise darauf gemacht werden müssen, ob es sich um reine Wohnungskatzen handelt, lassen sich Rückschlüsse zur Haltungsform nur anhand anderer Fakten ziehen. So kam 2017 statistisch in Deutschland auf jeden siebten Einwohner eine registrierte Hauskatze. Verkauft wurde da laut Industrieverband Heimtierbedarf und dem Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Katzenstreu für Katzentoiletten für 286 Millionen Euro. Die Zahl der registrierten Katzen stieg von 2017 bis 2019 um eine Million von 13,7 auf 14,7 Millionen Katzen in Haushalten. Gleichzeitig sanken die Ausgaben für die Streu in Katzenklos auf 284 Millionen Euro. „Das ist ein Indiz für mehr Freigänger“, sagt Cornelia Haak, die nicht müde wird, Fakten für die Politik zu sammeln, um Überzeugungsarbeit in den Kommunen zu leisten. Der Ansatz der Harsefelderin: Die Zunahme an wildlebenden Katzen lässt sich nur verlangsamen, wenn die Tiere in den Haushalten so gehalten werden, dass keine unkontrollierte Fortpflanzung möglich ist.

Auf Kater Bob leben die Maden

In den Tierarztpraxen werden seit Jahren ungebrochen wildlebende Katzen im bemitleidenswerten Zustand vorgestellt, etwa eine im Rhythmus von zwei Wochen pro Praxis. Obwohl sich alle Tierärzte bemühen, nur das Nötigste zu tun, sind oft die Kosten für eine intensive Behandlung mit teils stationärer Aufnahme nicht unerheblich. Das Deprimierende für die Experten: Zum größten Teil ließe sich das Katzenelend schon mit einer einfachen Impfung und einer Wurmkur verhindern. Ein paar Beispiele aus dem Alltag von Tierarztpraxen in der Region:

Bob, ein kleiner getigerter Kater, ist etwa sechs bis sieben Wochen alt, als er von einem Gartenbesitzer spät abends auf dem Rasen gefunden wird. Es ist Hochsommer, nachts sind es noch über 18° Celsius, der Mann will seinen Rasen wässern und findet das Katzenkind leblos auf dem Rasen liegend. Bei näherer Betrachtung sieht er, dass das Tier noch schwach atmet. Er bringt es sofort zum Notdienst. Der Kater ist unterernährt, unterkühlt, stark unterzuckert und dehydriert. Der gesamte Körper ist von Tausenden Mini-Maden übersät, sie sind in den Augen, Nase, Anus – überall. Der Kater erhält sofort eine Infusion, unter anderem mit Zucker, und wird langsam aufgewärmt. Das Ausscheren/ Auskämmen der Maden dauert mehrere Stunden, der Kater weist aber bis auf einen parasitär bedingten Durchfall keine Verletzungen auf. Nach drei Tagen kann er entlassen werden. Bei seinem Finder, der insgesamt Behandlungskosten von 800 Euro übernimmt, findet er ein neues Zuhause. Die Bilder vorher und nachher sprechen Bände. Sichtbar wohlig kuschelt Bob sich in die Decken.

Anton liegt krank in Kakerbeck

Zwei bis drei Jahre alt ist der nicht kastrierte Kater Anton, der von einem aufmerksamen Autofahrer in Kakerbeck auf dem Bürgersteig in der Nähe eines Hofes gefunden wird. Der Kater liegt quer über den Bürgersteig, kann nicht laufen und hält seinen Kopf überstreckt in den Nacken. Der Autofahrer fragt auf dem Hof, ob jemand den Kater kenne, dies wird verneint, zwischenzeitlich hat ein Bus an der nahegelegenden Bushaltestelle angehalten und mehrere Menschen sind tatenlos an dem Kater vorbeigelaufen. Der Autofahrer bringt den Kater in eine Praxis. Das Tier zeigt massive neurologische Ausfallerscheinungen, die Untersuchungen erhärten den Verdacht auf eine Vergiftung.

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Anton lag abgemagert und krank in Kakerbeck (links). Jetzt lebt Anton glücklich und kastriert beim Finder.

Es stellte sich heraus, dass der schwer unterernährte Kater in seiner Not verschimmelte Silage gefressen hat. Der Kater weist zudem einen hochgradigen Befall mit Flöhen und einen starken Spulwurm- und Lungenwurmbefall auf. Der Kater wird stationär aufgenommen, er hat keine ansteckende Infektionserkrankung, aufgrund des massiven Flohbefalls aber eine hochgradige Anämie. Anton bekommt eine Lipidinfusion, um die Toxine zu binden. Vier Tage dauert es, bis er sich von den neurologischen Symptomen erholt hat. Er ist als Fundtier in der Samtgemeinde Harsefeld gemeldet worden. Zur Entlassung wird er an den Finder übergeben, bei dem er schließlich bleiben kann. Die lebensrettende Therapie des Katers hat 800 Euro gekostet.

Kampf um Trudi

Katze Trudi ist etwa acht Jahre alt, als sie von Spaziergängern an einem Graben gefunden wird. Die Katze ist abgemagert, dehydriert und hat geschwürig zerfallende Ohrränder. Die Katze ist kastriert, aber nicht gekennzeichnet. Eine genaue Untersuchung der Ohrränder erhärtet den Verdacht auf das Vorliegen eines bösartigen Hauttumors (Plattenepithelkarzinom). Die weiterführende Untersuchung zeigt, dass die Katze weder Metastasen noch andere Grunderkrankungen hat. Trudi werden, nachdem sie zwei Tage stabilisiert wurde, die linke Ohrmuschel vollständig und die rechte Ohrmuschel teilamputiert. Die Katze wird später von der Finderin übernommen. Das ist ein Jahr her. Trudi lebt heute glücklich bei der Finderin.

Die Gemeinde, in der das Tier gefunden wurde, hatte zunächst die Kostenübernahme abgelehnt. Erst nach langwieriger Korrespondenz mit Cornelia Haak und Nachhaken der Finderin in der Bürgersprechstunde wurden dann doch die Kosten erstattet. Dabei gibt es hier rechtlich keinen Spielraum, sagt Cornelia Haak. Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – dazu gehören Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere – als Fundtier einzustufen und zu behandeln. Der Finder hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde – der Gemeinde auf deren Gebiet das Tier gefunden wurde – anzuzeigen. Die Gemeinde hat dann gegebenenfalls für die Unterbringung und Betreuung der Fundtiere, meist in einem Tierheim oder bei einem Tierschutzverein, zu bezahlen. Nachzulesen ist dieser Teil des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht unter anderem auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Betreuungskosten schließen die notwendigen unaufschiebbaren veterinärmedizinischen Behandlungskosten ein, wie Versorgung von Verletzungen und Behandlung akuter Erkrankungen, so die Bundestierärztekammer, die Abrechnung habe nach der Gebührenordnung für Tierärzte zu erfolgen.

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Links: Trudi, als sie im Dezember 2019 gefunden wurde. Trudi geht es heute sichtbar sehr gut (rechts).

Das Anzweifeln vonseiten eines Rathausmitarbeiters, dass es sich bei den Behandlungskosten um eine angemessene Abrechnung handelt, kennen viele Tierärzte. Einige haben dem TAGEBLATT weitergehende Erfahrungen geschildert. Der ein oder andere Gesprächspartner habe unterschwellig schon mal die Euthanasie als mögliche Alternative ins Gespräch gebracht. Allerdings gibt es auch hier eine deutliche Rechtsprechung. So wurde in der niedersächsischen Stadt Bad Sachsa einem Veterinär durch die Gemeinde der Anspruch auf Kostenerstattung der tierärztlichen Behandlung verweigert, weil die Heilbehandlungskosten nicht in Relation zum Wert des Tieres gestanden hätten. Aufgrund des Missverhältnisses wäre einzig eine Euthanasie verhältnismäßig gewesen, so das Argument der Kommune. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Ausführungen der beklagten Gemeinde verworfen: Für die Tötung eines Fundtieres gebe es keine Rechtsgrundlage. Insbesondere nach dem Pflegegebot des Tierschutzgesetzes § 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Satz 2 ist die Tötung eines Tieres nur als das letzte mögliche Mittel zulässig. Die kostengünstigere Euthanasie zu fordern, entspreche nicht der Pflicht der Gemeinde zur Veranlassung angemessener Pflegemaßnahmen.

Die Stimmung ist bis heute nicht immer gut zwischen beiden Seiten. Tierschützer und Verfechter der Katzenschutzverordnung wollen aber von den Kommunen nicht vorrangig Geld. Sie wollen Möglichkeiten und eine Handhabe, um das Katzenleid zu reduzieren. Viele Besitzer von Katzen redeten sich heraus, weiß Cornelia Haak. Sie wollen nicht den geringsten Betrag für ihr Tier ausgeben, obwohl sie schon mit der Kastration, Schutzimpfung und Parasitenkontrolle großes Leid verhindern könnten. Mit einer Registrierungspflicht könnten Besitzer von Katzen von den Gemeinden und Tierschutzakteuren verpflichtend angesprochen werden. Die Kennzeichnung würde auch die Fürsorgepflicht erhöhen und letztlich Kosten für die Kommunen sparen helfen.

Wenig Geld – große Wirkung

Katzen sollten gegen Katzenschnupfen (Calici- und Herpes Virus ) sowie gegen Katzenseuche (Parvovirus) geimpft werden. Die Impfung erfolgt mit der achten, zwölften und 16. Lebenswoche. Erwachsene Tiere erhalten nur zwei Impfungen, bei beiden Gruppen wird dann die Impfung nach einem Jahr und anschließend alle drei Jahre wiederholt, bei Freigängern ist eine ergänzende Schutzimpfung gegen das Feline Leukosevirus und gegen Tollwut sinnvoll. Die Schutzimpfung bei einer Katze kostet circa 30 Euro. Die Versorgung mit einem Microchip bei einer Katze kostet circa 14 Euro. Die Kastration einer weiblichen Katze etwa 140 Euro, die Kastration eines Katers circa 80 Euro.

In der Vergangenheit gab es jedes Jahr eine Aktion, bei der freilebende, halterlose Katzen kostenfrei kastriert werden können. Die Kastrationsaktion der Niedersächsischen Tierärztekammer mit Kooperationspartnern wie dem Land, dem Tierschutzbund und anderen läuft auch gerade – noch bis zum 14. Dezember. Wobei die Mittel immer schnell ausgeschöpft sind. Die Aktion habe, so die Tierärztekammer, das Ziel, durch die Kastration die Zahl der Streunerkatzen weiter zu verringern und die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.

Dienstag Abstimmung in Fredenbeck

Einzelne Kommunen im Landkreis Stade werden von Tierärzten und Tierschützern gelobt. Manchmal hat auch ein Wandel stattgefunden. Die Katzenschutzverordnung mit der Pflicht der Registrierung und Kastration für Freigänger wurde in der Samtgemeinde Apensen, in der Gemeinde Drochtersen, der Hansestadt Buxtehude, der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Nordkehdingen eingeführt. Sie wird auch in den Rathäusern als gesetzliche Grundlage gesehen, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Die Samtgemeinde Apensen als Vorreiter gab jetzt auf Nachfrage gegenüber der Samtgemeinde Fredenbeck an, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert habe. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen habe sich in den letzten Jahren stark reduziert. Langfristig sei so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen, heißt es in der Vorlage für die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Fredenbeck am Dienstag, 17. November, 18 Uhr im Fredenbecker Rathaus.

Fredenbeck.de

Fotos / Quelle: Stader Tageblatt vom 19.11.20

Auch außerhalb vom Landkreis Stade wird erfolgreich die Kastrationspflicht eingeführt. So jetzt auch in Zerbst:

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Wer eine Katze hat, sollte sich Gedanken machen
über Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.
Foto: Petra Wiese
Für Zerbst gilt: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen kastriert werden.
Von Daniela Apel ›
Zerbst l Rege ist in den zurückliegenden Wochen über die komplett überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst debattiert worden. Vor allem die neu eingeführte Kastrationspflicht für Katzen, die frei herumstromern dürfen, sorgte für viel Diskussion. Ganz offen plädierte Diana Hofmann im März im Haupt- und Finanzausschuss für diesen Passus. Als Argument führte die Leiterin des Zerbster Tierheims den jährlichen Anstieg der Katzenpopulation an, der sich deutlich in der Einrichtung am Rande der Stadt widerspiegelt. So liege die Aufnahmekapazität eigentlich bei 60 Katzen, im Schnitt würden jedoch 130 Samtpfoten betreut. Nun steht fest: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden. Die Durchführung muss sich der Halter von einem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen und das Dokument so lange aufbewahren, wie die Katze lebt. Gleichzeitig ist die Samtpfote in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung zu kennzeichnen...

Quelle: Volksstimme, Sachsen Anhalt

Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat es geschafft.

Der Gemeinderat der Gemeinde Drochtersen hat eine Katzenschutzverordnung verabschiedet. Ab sofort müssen alle Freigänger Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.

 

Wir freuen uns, dass mit breiter Mehrheit und mit wenigen Gegenstimmen (FWG) unserem Antrag zugestimmt worden ist. Damit hat sich Drochtersen für den Tierschutz und gegen Tierleid ausgesprochen.

 

 

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