Willkommen bei der
Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
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Aktuelle Meldungen:
Tostedt/Nordheide erläßt Kastrations- und Registrierungspflicht
Der Samtgemeinde Tostedt Streunerkatzen melden

Wild lebende Katzen sind sehr scheu, oft
unterernährt und leiden an unbehandelten Krankheiten
und Parasiten (Foto: Four Paws / Elisabeth Blum)
bim. Tostedt. Die Samtgemeinde Tostedt hat eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen eingeführt (das WOCHENBLATT berichtete). Damit werden Katzenhalter, die ihrer Katze unkontrollierten freien Auslauf gewähren, verpflichtet, die Tiere von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Weil der Verwaltung wichtig ist, die Verordnung zum Wohl aller Katzen umzusetzen, hat die Samtgemeinde Kontakt zur Stiftung "Vier Pfoten" aufgenommen. Diese hat zugesagt, Kastrations-Aktionen für Streunerkatzen durchzuführen.
Die Kennzeichnung und Registrierung einer Katze sei bei Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können, so Iris Schultz von der Samtgemeine-Verwaltung. Damit könne ebenfalls verhindert werden, dass die eigene Hauskatze ungewollt zu einer „herrenlosen Katze“ und z.B durch die Streunerkatzen-Aktion kastriert, gekennzeichnet und womöglich in einem Tierheim untergebracht werde.
Hinzu kommt: Viele Streunerkatzen stammen von unkastrierten Hauskatzen und ihren Nachfahren ab. Die wild lebenden Katzen sind sehr scheu, oft unterernährt und leiden an unbehandelten Krankheiten und Parasiten. „Daher ist die neue Katzenkastrationspflicht in der Samtgemeinde Tostedt eine entscheidende Maßnahme, um die Anzahl der Streunerkatzen einzudämmen“, erklärt Sarah Ross, Leiterin des Streunerkatzenprojektes der Stiftung "Vier Pfoten, die die Samtgemeinde Tostedt bei der Umsetzung der neuen Katzenschutzverordnung unterstützt. "Vier Pfoten" fängt Streunerkatzen ein, lässt sie kastrieren, kennzeichnen und medizinisch versorgen.
Sarah Ross: „Bei der Suche nach Streunerkatzen sind wir auf die Hilfe der Bürger der Samtgemeinde Tostedt angewiesen. Bitte melden Sie sich, wenn Ihnen Gruppen von Streunerkatzen bekannt sind oder Sie sogar eine Futterstelle betreuen.“
Hinweise werden von Iris Schultz, Fachbereich Ordnung und Verkehr (Tel. 04182/298-215) oder Manuela Stau von "Vier Pfoten"-Stiftung für Tierschutz (Tel. 040-399249-33) angenommen.
Quelle: Neue Buxtehuder Wochenblatt
Als "Katzenverrückte" belächelt
Tierschützerin beklagt sich über Probleme mit Behörden

Eine junge Katze im Tierheim Foto: tk/Archiv
(jd). "Die Behörden verschließen vor diesem Problem die Augen und stempeln uns als fanatische Aktivisten ab" - Tierschützerin Cornelia Haak, die sich seit Jahren um streunende und herrenlose Katzen kümmert, fühlt sich von den zuständigen Ämtern in den Kommunen und beim Landkreis im Stich gelassen. "Es ist ein Skandal, dass sich die verantwortlichen Stellen immer wieder aus der Verantwortung stehlen", erklärte Haak auf einer Info-Veranstaltung der Harsefelder Grünen. Haak schilderte ihren Einsatz für die unzähligen verelendeten Samtpfoten als vergeblichen Kampf gegen Windmühlen. Gerade die Harsefelder Verwaltung sei ein besonders hartnäckiger Fall, so Haak.
Aufhänger war der aktuelle Konflikt, der um mehrere verwilderte Katzen auf dem Gelände der dortigen Pfadfinder entbrannt ist (das WOCHENBLATT berichtete). Mit Hilfe einer Futterkiste, die auf dem Grundstück der Jugendgruppe platziert wurde, hatten Tierschützerinnen die scheuen Katzen versorgt. Die Tiere sind seit Monaten auf sich gestellt. Zuvor waren sie offenbar von einem älteren, inzwischen verstorbenen Mann, der in einem Verschlag neben dem Pfadi-Platz gelebte hatte, gefüttert worden. Obwohl die Pfadfinder die Katzen nicht auf ihrem Gelände haben wollen, beharren Haak und ihrer Mitstreiterinnen darauf, die Tiere an Ort und Stelle zu belassen.
Für Haak sind die Harsefelder Vorkommnisse exemplarisch für das, was sich kreisweit in zahlreichen Kommunen abspiele: Die Ordnungsämter kämen ihrer Pflicht nicht nach, sich um solche "Streuner" zu kümmern. Die Tierschützerin verweist auf verschiedene Urteile, nach denen Fundtiere von den Behörden in Obhut zu nehmen seien. Das könne bei Katzen, die jeden menschlichen Bezug verloren haben, eben auch bedeuten, sie am Fundort wieder auszusetzen und dort zu versorgen, so Haak.
Die Sichtweise kann Harsefelds Ordnungsamtsleiter Harald Polter nicht nachvollziehen: "Eine Fundkatze ist es nur dann, wenn sie vom Finder hier im Rathaus abgeliefert wird." Dieses Prinzip gelte analog zu Gegenständen, die gefunden werden. Es sei allerdings fraglich, ob eine verwilderte Katze, die niemandem gehöre, überhaupt als Fundkatze betrachtet werden könne, so Polter. Werde ein Tier abgegeben, dann habe der Finder natürlich kein Mitspracherecht, wie damit weiter verfahren werde: "Frau Haake kann nicht verlangen, dass wir die Katzen wieder draußen rumlaufen lassen, nur weil das angeblich besser fürs Tierwohl sei."
Das Thema Tierwohl ist aber genau das Hauptanliegen von Haake: "Das Katzenelend gibt es kreisweit. Nur findet es meist im Verborgenen statt. Die scheuen Tiere finden sich oft erst im Schutze der Dunkelheit zum Fressen ein. Viele dieser bemitleidenswerten Kreaturen hätten Verletzungen, seien völlig verwahrlost und mit Parasiten übersät. Wende sie sich deswegen an den Landkreis, der für den Tierschutz zuständig sei, werde sie als "Katzenverrückte" betrachtet, so Haak: "Dabei ist es schon ein Skandal an sich, dass ein großer Landkreis mit 200.000 Einwohnern kein eigenes Tierheim unterhält."
• Haack sprach sich auf dem Info-Abend für eine Kastrationspflicht für Katzen aus. Mehr dazu und zum "Katzenstreit" mit den Harsefelder Pfadindern in einer der nächsten WOCHENBLATT-Ausgaben.
Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt von 11.11.2017
Kommune muss Behandlungskosten erstatten
13.09.2017 Kommune muss für aufgefundene Hauskatze die Behandlungskosten erstatten
Durch eine Tierärztin wurden Behandlungskosten für insgesamt drei verletzte Hauskatzen, in Höhe von 2036,12 €, gegenüber der zuständigen Behörde als Fundbehörde geltend gemacht. Die Aufgefundenen Katze wiesen Farkturen und Traumen auf, die auf ein Unfallgeschehen zurückzuführen waren.
Die Fundbehörde lehnte die Kostenübernahme für die unaufschiebbare Behandlung und die erforderliche Nachbehandlung sowie Unterbringung ab, weil die Behörde den Status von Fundtieren ablehnte und diese Tiere als herrenlos einstufte. Hiebei bezog man sich auch auf eine Befragung der Finderinnen, die die Tiere zur Behandlung in die Tierarztpraxis gebracht hatten. Aus deren Aussagen entnahm die Kommune, das die Katzen sich in einem Zustand befunden hätten, der auf ihre Verwilderung hingedeutet habe. Katzen, die häufig streunende Tiere seien, seien im Regelfall keine Fundsachen, da sie entweder nicht besitzerlos seien und zum Eigentümer zurückkehrten oder die äußeren Umstände darauf hinwiesen, dass sie herrenlos seien. Bei der Unterscheidung, ob es sich um herrenlose oder verlorene Tiere handele, seien äußere Merkmale wie das Tragen eines Halsbandes, das Vorhandensein einer Ohr-markierung oder eines Mikrochips, der Pflegezustand, ein zutrauliches Verhalten und anderes entscheidend. Danach ist bei aufgefundenen Katzen anzunehmen, dass es sich in der Regel nicht um Fundtiere handelt, es sei denn, äußere Merkmale deuten darauf hin, dass das Tier noch einen Eigentümer hat.
Katzenjammer in Harsefeld
Scheue Stubentiger sorgen für Konflikt zwischen Pfadfindern und Tierschützern

Torben Dankers inspiziert die "Katzen-Kiste" auf dem
Pfadfindergelände Foto: jd, Kreiszeitung Wochenblatt
jd. Harsefeld. Ich will die Natur kennen lernen und helfen, sie zu erhalten - so lautet eine der Pfadfinderregeln. Doch was unter den Begriff Natur fällt, darüber sind sich die Harsefelder Pfadfinder und die Tierhilfe Stade offenbar uneins: Zwischen den naturverbundenen Scouts und den Tierschützerinnen hat sich ein Streit entzündet. Der Grund sind mehrere herrenlose Katzen, die seit einiger Zeit von den Tierschutz-Aktivistinnen gefüttert werden und auf dem Pfadfindergelände am Ortsrand von Harsefeld herumstreunen.
"Natürlich lieben wir die Natur", sagt der langjährige Pfadi-Chef Torben Dankers: "Doch Katzen sind keine wildlebenden Tiere. Wir wollen sie auf unserem Gelände nicht haben - nicht zuletzt, weil sie für die nistenden Vögel eine Bedrohung darstellen." Dankers macht aus seinem Groll gegenüber den "Katzen-Damen" keinen Hehl: "Die Tierhilfe hat Futterboxen und einen Unterschlupf für die Katzen auf unserem Grundstück aufgestellt - ohne unsere Erlaubnis. Damit werden doch auch Ratten angelockt."
Außerdem sorgt sich Dankers um die jüngeren Pfadis: "Wer weiß, welche Krankheiten die Katzen übertragen können." Die Tiere seien zwar nicht zutraulich, doch wenn ein Kind sie bei einem Streichelversuch bedränge, könnte es womöglich gebissen werden.
Dieses Risiko sieht Beate Dowson, Vorsitzende der Tierhilfe Stade, nicht. Die Katzen seien auf Vereinskosten tierärztlich versorgt und kastriert worden. Ihr Verein leiste Hilfe, weil die Tiere in einer Notlage seien, so Dowson: "Niemand sonst kümmert sich um die Katzen."
Gehört haben die Katzen einem kauzigen, älteren Mann, der auf einer Fläche neben dem Pfadigelände in einem Verschlag gehaust hat. Nach seinem Tod versorgte zunächst niemand mehr die Katzen - bis die Tierschützerinnen von einer Spaziergängerin auf die scheuen Stubentiger aufmerksam gemacht wurden.
Doch ihre bisherige Behausung mussten die Katzen verlassen: "Die neue Eigentümerin der Fläche hat uns untersagt, die Tiere dort zu versorgen", berichtet Cornelia Haak, die ebenfalls bei der Tierhilfe aktiv ist. Haak findet die Reaktion der Pfadfinder unverständlich: "Was sollen wir denn machen? Diese äußerst scheuen Katzen können wir an niemanden vermitteln. Es wäre Tierquälerei, sie in einem Tierheim unterzubringen." Allenfalls ein Bauernhof käme in Frage: "Doch auch dann müssten sie mindestens zwei Monate so gehalten werden, dass sie nicht weglaufen können." Die Tierhilfe habe bereits bei einigen Höfen angefragt - ohne Erfolg.
"Wir bemühen uns weiter, doch man muss uns Zeit geben", sagt Haak. Bis dahin müssten die Tiere vor Ort versorgt werden: "Das ist mittlerweile anerkannte Praxis." Es sei rechtlich inzwischen zulässig, eingefangene, menschenscheue Katzen nach der Kastration mangels anderer Möglichkeiten wieder am Fundort auszusetzen. Ihr sei bewusst, dass dies nur eine Notlösung darstelle, so Haak: "Wenn ein Bauer seine Scheune anbietet, würden wir natürlich diese Chance ergreifen."
• Info: tsv-tierhilfestade.de
Ärger auch mit der Gemeinde
Wegen der Katzen gibt es nicht nur den Konflikt mit den Pfadfindern, sondern auch massiven Ärger mit der Verwaltung: "Rein rechtlich muss sich die Samtgemeinde Harsefeld kümmern, doch die fühlt sich nicht zuständig", erklärt Haak: Die Kommune weigere sich, die Katzen als Fundtiere einzustufen. "Uns wurde sogar erklärt, die Natur regele die Katzenpopulation schon von selbst", ärgert sich Haak. Eine ihrer Mitstreiterinnen habe Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis gegen Ratshauschef Rainer Schlichtmann und seinen Ordnungsamtsleiter wegen Untätigkeit eingeleitet.
Dadurch ist jetzt auch der Landkreis mit diesem Fall befasst: "Der Vorgang wird derzeit mit Blick auf die Aspekte des Tierschutz-, Jagd- und Ordnungsrechts geprüft", erklärte Kreis-Dezernentin Nicole Streitz auf Anfrage. Die Samtgemeinde prüft den Fall nun ebenfalls: Das Füttern der Katzen ist womöglich ein Verstoß gegen die Harsefelder Verordnung über die öffentliche Sicherheit. In Paragraph 10 steht, dass fremde Katzen nicht gefüttert werden dürfen.
Quelle: Neue Buxtehuder Wochenblatt
Rechtswidrige Ablehnung von Fundkatzen auch in Sachsen
Landauf und Landab werden diese Begründungen immer wieder von Ordnungsämtern angegeben, um sich aus der Verantwortung für Fundtiere zu stehlen, so auch in Sachsen:
Werdau winkt bei wilden Katzen ab
Zwei Tierfreundinnen kümmern sich um die herrenlosen Samtpfoten. Hilfe kommt ausgerechnet aus Crimmitschau.Von Annegret Riedel erschienen am 14.09.2017
Werdau. Rosemarie Laskowsky hat ein großes Herz für Tiere. Deshalb taten der Seniorin, die in der Pleißentalklinik in Werdau zur Behandlung war, die ausgemergelten Katzen leid, die dort auf einem Grundstück herumstrolchten. "Sie sahen elend und dürr aus", erinnert sich die Fraureutherin an die Anfänge einer Tierbetreuung, die jetzt schon mehr als ein Jahr stattfindet. Alle zwei Tage kommt Rosemarie Laskowsky seitdem gemeinsam mit ihrer Nachbarin an die Klinik, um diese Katzen zu füttern. "Doch um das Problem langfristig zu lösen, müssten alle Tiere sterilisiert beziehungsweise kastriert werden", wissen die Frauen. Sonst werden es immer mehr.
Die Stadt Werdau fühlt sich dafür allerdings nicht zuständig. "Kommunen sind lediglich verpflichtet, Fundtiere unterzubringen. In der Regel bedienen sie sich dabei der Hilfe von Tierheimen, mit denen entsprechende Verträge geschlossen werden. So handhabt es auch die Stadt Werdau", sagt Florian Kieslich, Leiter des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rathaus. Die Kommune arbeite mit dem Tierheim in Vielau zusammen.
Bei Fundtieren handele es sich um Tiere, die keinen Eigentümer haben, die diesem also abhanden gekommen seien. Mit inbegriffen sind jedoch auch offensichtlich ausgesetzte Tiere, weil der rechtswidrige Akt des Aussetzens mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt steht. "Verwilderte Hauskatzen, wie im besagten Fall, sind jedoch vergleichbar mit Wildtieren, herrenlos und damit keine kommunale Pflichtaufgabe." Unabhängig davon hielten sich die Tiere im Bereich des Krankenhauses sowie eines benachbarten Bauernhofes nicht auf einer öffentlichen Fläche auf, ergänzt Kieslich.
Den Fraureuther Frauen ist der Umstand, ob privates oder öffentliche Gelände, egal. "Uns geht es nur um die Katzen." Hilfe erhielten sie schließlich vom Tierheim in der Nachbarstadt Crimmitschau. "Ich habe mit Tierarzt Hans Christian Meisinger gesprochen. Er ist uns preislich sehr entgegengekommen", sagt die Leiterin der Einrichtung am Waldsachsener Weg, Karin Junold. Das Tierheim, das Kooperationspartner des Tierhilfswerkes ist, wird die Sterilisation von zwei Katzen übernehmen und auch eine Augen-Operation, die für ein weiteres Tier notwendig ist.
"Leider interessieren herrenlose Katzen in Werdau niemanden. In der Vergangenheit haben wir in dortigen Gartenanlagen zahlreiche wilde Katzen eingefangen und kastriert", sagt Junold. Dass Rosemarie Laskowsky und ihre Mitstreiterin die Tiere füttern, sei völlig in Ordnung. "Katzen brauchen eine Grundnahrung, vor allem wenn sie schwanger sind. Mäuse fangen sie nur, wenn sie satt sind", sagt die Tierschützerin, die sich derzeit auch um herrenlose Katzen in Neukirchen kümmert.
Die Fraureutherinnen konnten sich auch über Futterspenden aus Crimmitschau freuen. "Und das alles, obwohl die Tierschützer für Werdau gar nicht zuständig sind", ist Rosemarie Laskowsky froh über die Unterstützung.
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGTostedt/Nordheide nun auch bereit, für die Kastrations- und Registrierungspflicht

Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Tostedt
unkontrolliert freilaufende Katzen und Kater sollen
kastriert werden (Symbolfoto)
Tostedt will finanzielle Anreize für Katzen-Kastration schaffen
bim. Tostedt. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Tostedt soll eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht eingeführt werden für wild lebende Katzen und solche, denen unkontrollierter freier Auslauf gewährt wird. Das hat jüngst der Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde einhellig empfohlen. Bei einer Gegenstimme wurde auch den 6.000 Euro zugestimmt, mit denen Katzenhaltern ein finanzieller Anreiz zur Umsetzung gewährt werden soll, und der Begrenzung der Maßnahme auf zunächst zwei Jahre. Jürgen Lürtzing vom Ordnungsamt stellte zu Beginn der Sitzung klar, dass die Verwaltungsvorlage etwas missverständlich formuliert sei. Denn ein reduzierter Kostensatz für die Kastrationen, den die Verwaltung mit den Tierärzten vor Ort vereinbart hatte, gilt ausschließlich für wild lebende, halterlose Katzen. Alle anderen Katzenhalter, deren Tiere Freigang haben, müssen die vollen Gebühren von ca. 80 bzw. 150 Euro bezahlen. Um Katzenhaltern einen Anreiz zu bieten, will die Samtgemeinde die Kastration eines Katers mit 15 Euro und die einer Katze mit 25 Euro bezuschussen. Weil Katzen nicht meldepflichtig sind, ist nicht bekannt, wieviele Katzenhalter von dem Angebot Gebrauch machen werden. Zunächst sollen dafür 6.000 Euro außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. „Katzen haben eine hohe Geburtenrate und kaum natürliche Feinde. Wir haben wirklich ein Problem damit“, so Lürtzing. Durch die steigende Anzahl an Katzen erhöhe sich auch die Gefahr der Ansteckung, u.a. durch Katzenaids und Katzenschnupfen, wodurch viele Tiere verenden würden. Die Samtgemeinde hat weiterhin eine Zusage des Vereins „Vier Pfoten“, der rund 5.000 Euro zur Verfügung stellen will, um eingefangene Streunerkatzen in Zusammenarbeit mit dem Tierheim Buchholz bzw. den örtlichen Tierärzten zu kastrieren und zu kennzeichnen. Auf Anfrage von Burkhard Allwardt (fraktionslos) erklärte eine Tierärztin den Unterschied zwischen Sterilisation und Kastration. Bei einer Sterilisation würden bei Katzen die Eileiter, bei Katern die Samenleiter verschlossen, durchtrennt oder entfernt. Die Tiere seien dann zwar unfruchtbar, aber immer noch rollig und würden weiterhin herumstreunen. Bei einer Kastration würden den Tieren die „Keimdrüsen“ - bei Katern die Hoden und bei Katzen die Eierstöcke - entfernt. Wild lebende Katzen zu chippen, mache keinen Sinn, da ja kein Halter im Haustierregister eingetragen wird, erklärte die Tierärztin. Sinnvoller sei es, diese Tiere zu tätowieren. Bisher gibt es eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nur in den Samtgemeinden Hollenstedt und Elbmarsch. Ob diese dort erfolgreich ist, wurde in der Sitzung nicht gesagt. Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam hat die Hoffnung, dass dank der Kennzeichnung weniger Katzen im Tierheim landen. Durch das Registrieren von Katzen sei es künftig zudem möglich, Fundtiere, die im Buchholzer Tierheim abgegeben werden, schneller ihrem Eigentümer zuzuordnen und zurück zu geben. Uwe Quante vom Arbeitskreis Naturschutz (AKN) Tostedt wies auf ein weiteres Problem streunender Katzen hin. Demnach gebe es in Deutschland ca. zwei Millionen Straßenkatzen und ca. 13 Millionen Hauskatzen, die nach Angaben eines Ornithologen von der Vogelwarte am Max-Planck-Institut in Radolfzell pro Jahr rund 50 Millionen Vögel töten würden. „Es gibt auch Stimmen, die deshalb eine Katzensteuer oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen fordern“, so Quante. Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sei zumindest ein guter Ansatz. Das sah auch Reinhard Riepshoff (Grüne) so. Sven Bauer (Wählergemeinschaft Wistedt, WGW) stand dem Thema insgesamt skeptisch gegenüber: „Katzenhalter zahlen keine Katzensteuern und sollen auch noch einen Zuschuss kriegen. Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Samtgemeinde Kosten trägt für Leute, die sich Katzen anschaffen.“Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt vom 12.09.2017
TA-Gebührenordnung geändert: Hoffnung für Streunerkatzen
21.06.2017 Pressemeldung - Dritte Änderung der Gebührenordnung: Hoffnung für Straßenkatzen
Das Bundeskabinett hat die Gebührenordnung für Tierärzte geändert. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies vor allem mit der aus Sicht der Tierärzteschaft notwendigen Anpassung an die Kostenentwicklung. Bei aller Befürchtung, dass sich die Kostenlage für Tierheime weiter verschärft, gibt es auch eine gute Nachricht: Tierärzte können nun mit Tierschutzvereinen vergünstigte Sätze für die Kastration von frei lebenden Straßenkatzen vereinbaren. Das ermöglicht den Vereinen in Zukunft öfter Kastrationsaktionen durchzuführen, um die Zahl der Tiere tierschutzgerecht zu reduzieren. Der Deutsche Tierschutzbund hatte diese Möglichkeit für die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Tierärzten lange gefordert. Zugleich aber fordert der Verband auch Bund, Länder und Kommunen auf, sich finanziell und durch entsprechende Kastrationsverordnungen an der Lösung aktiv zu beteiligen.
Kastration gegen Katzenplage
Katzenplage – Gemeinde handelt

An die 50 wilde Katzen - so schätzt die Gemeinde- leben im und
um das Klosterareal in St. Oswald. Vergangene Woche startete
man eine Aktion, um die Katzen einzufangen und zu sterilisieren.
Fotos: Axer
Von Ursula Langsee
St. Oswald. Der frühere Klosterort St. Oswald hat ein Problem auf vier Pfoten: Zu viele frei lebende Katzen sind unterwegs. Geschätzt sind es bis zu 50 Tiere, die sich vor allem im und um den Stadel im Klosterbräu- Areal aufhalten. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat jetzt die Gemeindeverwaltung eine Eindämmung der Katzenvermehrung veranlasst.
An zwei Tagen vor Ostern kamen Helfer des Tierheims Wollaberg. Sie fingen die Katzen mit Lebendfallen ein und ließen sie von einem Tierarzt sterilisieren. Wenn Katzen hungrig sind, erleichtert das das einfangen. Deshalb bat die Gemeindeverwaltung im Vorfeld die „Katzenkümmerer“ darum, die Samtpfoten nicht mehr zu füttern. Und Katzenbesitzer wurden gebeten, an den beiden Tagen ihre Stubentiger nicht frei herumlaufen zu lassen, damit sich sie sich nicht unter die wilden Katzen mischen und unbeabsichtigt eingefangen werden konnten.
Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete Bürgermeister Helmut Vogel von der geplanten Aktion, die nach ein paar Jahren nun wieder notwendig werde, weil es auch schon Beschwerden gegeben habe. „Welche Hilfe können wir leisten?“, fragte Gemeinedrat Klaus Pleintinger nach. „Nur nicht füttern“, war Vogels Antwort. Geschäftsleiterin Nina Vater ergänzte, das sich zwei Gemeindebürger bereit erklärt hätten, beim Einfangen zu helfen und die Tiere so schnell wie möglich zur Tierärztin nach Spiegelau zu transportieren, damit sie in den Fallen nicht panisch werden.
„Bekommen wir die Katzen schon wieder zurück?“, sorgte sich Carolin Schopf. „Davongehe ich aus, denn das Tierheim Wollaberg ist voll“, saget Vogel. Die Kosten für die Sterilisation teilen sich die Gemeinde und das Tierheim.
Quelle: Passauer Neue Presse
Hier zeigt sich, so lebenswert diese Aktion auch ist, eine Nachhaltigkeit wird dadurch leider nicht erreicht. Beleg sieht man im Text: "diese Aktion, die nach ein paar Jahren nun wieder notwendig werde".
Die einzige Möglichkeit, Katzenelend einzudämmen ist nun mal die Kastrations- und Registrierungspflicht. Leider können sich viele Kommunen nicht dazu durchringen, obwohl schon über 500 Kommunen die Kastrations- und Registrierungspflicht eingeführt haben.
Die Ursachen für die scheuen Katzenpopulationen sind nicht, dass tierliebe Menschen füttern, sondern dass die Tiere abwandern, weil sie nicht mit ausreichend Futter und Pflege versorgt werden, ober weil zu viele Katzen auf engem Raum leben und sie dann abwandern, oder weil sie ausgesetzt, zurückgelassen wurden oder sich verirrt haben. Die Aufforderung nicht zu füttern, löst das Problem nicht und führt zu Tierleid.
Verurteilung eines Tierquälers
Vor über einem Jahr konnte ich einer Bürgerin helfen, eine Strafanzeige zu erstellen wegen Tierquälerei. Es zeigt sich, dass man nicht wegschauen sollte, wenn man Tierquälerei feststellt. Das "Entsorgen"( Ertränken, Erschlagen, in die Jauchegrube werfen) von Katzenbabies ist eine Straftat und wird nicht toleriert. Es gibt die Möglichkeit seine Katzen kastrieren zu lassen.
Die Strafanzeige hatte Erfolg, der Täter wurde verurteilt:
Hallo Frau Haak, ich wollte Ihnen nur das Ergebnis meiner Anzeige mitteilen. Der Junge Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Im Anhang ist der dazu gehörige Zeitungsartikel.
Viele Grüße aus dem Seegebiet Mansfelder Land
Eisleben - Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat das Amtsgericht Eisleben einen 21-Jährigen aus dem Seegebiet Mansfelder Land zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte im vergangenen Jahr drei Katzenjunge unmittelbar nach der Geburt getötet. Der Angeklagte räumte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung ein. Wie er sagte, habe ihn sein Vater aufgefordert, sich um die Jungen „zu kümmern". Laut Tierschutzgesetz wird die Tötung von Wirbeltieren „ohne vernünftigen Grund" mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Stadt Lingen erläßt Kastrationspflicht
Beschluss im Rat : Stadt Lingen führt Kastrationspflicht für Katzen ein

Diese Katze ist krank und lebt in der Quarantäne-
station des Lingener Tierheims.
Foto: Wilfried Roggendorf
Laut einer Liste des Deutschen Tierschutzbundes gibt es (Stand Juli 2016) 352 Orte in Deutschland, in denen eine solche Pflicht besteht. Diese Liste können die Tierschützer nun nach dem einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss um Lingen erweitern.
Krankheiten übertragen
Katrin Möllenkamp, Leiterin des Fachbereichs Bürgerservice, Recht und Ordnung der Stadt Lingen, begründet die Maßnahme mit der stark ansteigenden Zahl verwilderter Hauskatzen. „Diese sind oft krank oder verletzt und können auch Krankheiten auf Menschen übertragen“, sagt sie. Es seien auch in Lingen Bereiche bekannt, in denen verwilderte Hauskatzen offensichtlich gefüttert würden und sich unkontrolliert vermehrten.
Appell an die Bürger
„Doch nur Füttern ist zu kurz gedacht“, kritisiert Möllenkamp und appelliert an das Problem- und Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Man müsse sich nichts vormachen: „Ohne Mitwirkung der Bürger lässt sich die Katzenschwemme nicht eindämmen“, sagt Möllenkamp.
Zahl verwilderter Katzen reduzieren
Durch die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht solle die Zahl der verwilderten Katzen auf lange Sicht reduziert werden, erklärt die Fachbereichsleiterin. Wenn ihre Kollegen im Außendienst wiederholt freilaufende Katzen sehen würden, könnten sie kontrollieren, ob diese Tiere mit einem Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet seien. „Wenn nicht, werden diese Tiere ins Tierheim gebracht“, sagt Möllenkamp. Von daher sei es im eigenen Interesse der Katzenhalter, ihre Tiere kennzeichnen zu lassen und zu registrieren.
Anlassbezogene Kontrollen
Dass eine flächendeckende oder tägliche Kontrolle aller Katzen in Lingen unmöglich ist, weiß Möllenkamp. „Kontrollen werden eher anlassbezogen stattfinden“, erklärt sie. Wenn sich ein Katzenhalter konsequent weigere, sein freilaufendes Tier kastrieren zu lassen, habe die Stadt die Möglichkeit, den Eingriff auf Kosten des Halters vornehmen zu lassen. Ein Bußgeld ist in diesem Fall aber nicht vorgesehen. „Darauf haben wir bewusst verzichtet, weil wir nicht gleich mit Drohgebärden und der Bußgeldkeule kommen wollen“, setzt Möllenkamp mehr auf die Einsicht der Katzenhalter.
Erfolge in Osnabrück
Einen solchen Weg hat auch die Stadt Osnabrück eingeschlagen. Dort herrscht seit 2012 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen. Jürgen Wiethäuper, Leiter des Osnabrücker Fachdienstes Ordnung und Gewerbe, schätzt die Entwicklung seitdem positiv ein. „Die Zahl verwilderter und sich unkontrolliert vermehrender Katzen in Osnabrück ist deutlich zurückgegangen und weiter kontinuierlich rückläufig“, erklärt er. Zugleich sei die Zahl der in Tierdatenbanken registrierten Katzen aus Osnabrück seit Inkrafttreten der Registrierungspflicht deutlich gestiegen.
Tierschützer begrüßen Maßnahme
Sonja Rolfes, Zweite Vorsitzende des Lingener Tierschutzvereins, freut sich über die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in Lingen. „Wir haben im Moment 160 Katzen in unserer Obhut.“ Damit sei das Lingener Tierheim vollkommen überbelegt. „Wir haben einen Teil auf Pflegestellen verteilt. Ich habe selber derzeit eine Katze mit sechs Welpen zuhause aufgenommen“, erklärt die Tierschützerin. Auch sie verspricht sich von der Maßnahme auf Dauer ein Ende der Katzenschwemme. „Die wird aufhören, aber nicht in ein oder zwei Jahren“, ist sich Rolfes sicher, dass es seine Zeit braucht, bis ein Erfolg der Kastrationspflicht sichtbar wird.
Kastration kostet Geld
Für die Lingener Katzenhalter bedeutet die neue Pflicht, falls ihre Tiere noch nicht kastriert und gekennzeichnet sind, dass sie in den Geldbeutel greifen müssen. Die Kastration einer Katze kostet bei den Lingener Tierärzten, wie eine Nachfrage unserer Redaktion ergeben hat, im Schnitt rund 120 Euro. Bei einem Kater werden rund 75 Euro fällig. Um eine Katze chippen zu lassen, kommen noch einmal 35 Euro hinzu. Die Registrierung in Tierdatenbanken ist hingegen in der Regel kostenlos.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
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Subdelegationsverordnung nach §13b TSchG wurde auf die Länder übertragen
Mit der am (heutigen) Dienstag von der Landesregierung verabschiedeten Änderung der sogenannten Subdelegationsverordnung werden verstärkte Maßnahmen gegen zunehmendes Katzenelend möglich. Künftig können Kommunen eigene Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen erlassen, beispielsweise aus Gründen des Tierschutzes deren Kastration vorschreiben. Dies war bisher nicht nur aus Gründen der Gefahrenabwehr möglich. Der für den Tierschutz zuständige Minister Christian Meyer zeigte sich erfreut, dass damit wirksame Maßnahmen gegen die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen vor Ort ermöglicht werden. „Die Kastration von Katzen und damit die Vermeidung einer ungesteuerten Vermehrung mit hohen Populationsdichten dient nicht nur dem Tierschutz, sondern auch dem Vogelschutz. Wir haben es in Niedersachen vielerorts mit einer starken Verbreitung freilaufender Katzen zu tun.“
Mit der Verordnung des Landes werden Gemeinden ermächtigt, für ihr Gebiet die Kennzeichnung, Registrierung oder Kastration von freilaufenden Katzen vorzuschreiben, auch auf Grundlage des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Minister Meyer appellierte an die Katzenhalter, ihre Katzen generell kastrieren zu lassen, um einer Massenvermehrung vorzubeugen. Den Kommunen riet der Minister, von dem neuen Handlungsspielraum regen Gebrauch zu machen.
Niedersachsen verbessert den Katzenschutz zudem über die Tierheime. Dafür fördert das Landwirtschaftsministerium den Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine (VNT) mit 100.000 Euro. Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen, die eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz haben (§ 11 TierSchG), können beim VNT Mittel für die Kastration und Kennzeichnung von untergebrachten Hauskatzen und Hauskatern beantragen.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 3,2 Millionen Katzen ohne menschliche Aufsicht und Pflege, davon deutlich mehr als 200.000 in Niedersachsen. Deren unkontrollierter Freigang führt zu einem Anstieg der Population verwilderter Katzen. In freier Wildbahn leiden die domestizierten Tiere häufig unter Verletzungen sowie Infektionskrankheiten und haben insgesamt eine geringere Lebenserwartung.
Quelle: ml.niedersachsen.de
Beschwerde an das sächsische Staatsministerum für Soziales und Verbraucherschutz
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade wurde in zwei Fällen von abgelehnten Fundkatzen in der Gemeinde Mülsen LK Zwickau zu Hilfe gerufen.
Wir haben Beschwerde bei der Gemeinde Mülsen und eine Fachaufsichtsbeschwerde an den Landkreis Zwickau geschickt. Die Antworten waren allerdings sehr unbefriedigend und wir haben nun eine Beschwerde an das zuständige Ministerium in Sachsen gesandt und warten gespannt und die Antwort.
Der Nachschub an Katzenbabies reißt nicht ab
Der Sommer war sehr arbeitsintensiv.
Wir haben im gesamten Landkreis Stade wieder sehr viel zu tun gehabt. Viele Leute haben uns gebeten, ihnen zu helfen, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Viele scheue Katzen wurden gemeldet, die wir ebenfalls zur Kastration gebracht haben, um sie am Auffindeort wieder auszusetzen. Die nachfolgende Betreung mit Futter und medizinischer Versorgung haben wir übernommen. Aber auch unsere Kapazitäten sind erschöpft. Darum sind wir weiterhin mit den Kommunen im Gespräch, auch im LK Stade die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen.
Was heißt das? Wir möchten, dass alle Katzenhalter verpflichtet werden, ihre Katzen kastrieren und chippen zu lassen, wenn sie Freigang haben. Das hat viele Vorteile: Wenn sie verloren gehen und als Fundkatze irgendwo auftauchen, kann man den Tierhalter schnell ermitteln. Das erspart den Kommunen viel Geld. Andererseits wird damit das Tierelend der vielen neugeborenen Katzenbabies verringert.
Darum ein Appell an alle Katzenhalter, lasst Eure Katzen und Kater kastrieren. Darum kann viel Tierleid verhindert werden.
Der Gesetzgeber hat zwei Möglichkeiten geschaffen, dass die Kastrationspflicht eingeführt werden kann:
Einmal über das sogenannte Sicherheits- und Ordnungsgesetz andererseits nach § 13b TSchG neu.
Wir verstehen nicht, dass Kommunen sich weigern, die Kastrationspflicht einzuführen, damit überläßt man dem ehrenamtlichen Tierschutz die Folgen.
Wir werden weiter am Ball bleiben.
Gemeinden sind gefordert
Initiative "Katzenschutzverordnung" im Landkreis Stade kritisiert Umgang mit Fundkatzen

Cornelia Haak hat die Initiative
"Katzenschutzverordnung" ins Leben gerufen
(Foto: am)
Denn momentan springen oft Ehrenamtliche ein, wenn einem Tier Leid droht, so auch der Tierschutzverein Tierhilfe Stade, in dem Cornelia Haak Zweite Vorsitzende ist. Dieser nimmt in Pflegestellen Katzen auf. Zudem fangen die Mitglieder wild lebende Katzen ein, um sie ärztlich behandeln und kastrieren zu lassen.
Es sei gesetzlich festgelegt und von zahlreichen Rechtsprechungen untermauert, dass egal ob entlaufene oder wild lebende Katzen als Fundtiere in die Zuständigkeit der jeweiligen Kommune fallen, so Cornelia Haak. Dazu gehört die tierärztliche Versorgung sowie die Verpflegung und Unterbringung bis zu einem halben Jahr, bis sich eventuell der Besitzer gefunden hat.
Auf den Kosten bleibt die Tierhilfe oft sitzen. Von 43.000 Euro, die der Verein im Jahr 2015 für ärztliche Behandlungen ausgegeben hat, wurden lediglich 15.000 erstattet. "Wir reichen in der Regel nur die Tierarztkosten ein", sagt Beate Dowson, Erste Vorsitzende des Vereins. "Würden wir Unterbringung und Verpflegung dazurechnen, kämen wir noch auf ganz andere Summen." Der Tierschutzverein ist deswegen auf der Suche nach Spenden.
Auch die blinde Katze "Rosine" wurde von der Tierhilfe aufgenommen. Sie kam auf einem Hof zur Welt und wurde mit einer Augenentzündung sich selbst überlassen. Seit sie herrenlos und krank aufgefunden wurde, lebt sie in einer der Pflegestellen des Vereins.
Solche traurigen Fälle ließen sich oft vermeiden, so der Appell der Tierschützer, wenn die Kommunen eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen einführen würden. Nur so könnten im Fall von zahmen Katzen die Besitzer gefunden und für die Kosten herangezogen werden und der Bestand der wild lebenden Katzen reduziert werden. Dann müssten die Gemeinden auch seltener Fundkatzen annehmen. Die Gemeinden Apensen und Nordkehdingen sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen.
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Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt