Willkommen bei der
Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
Mitglied im:
Aktuelle Meldungen:
Darmstadt erlässt Katzenschutzverordnung nach § 13b TSchG
Erste Katzenschutzverordnung auf tierschutzrechtlicher Basis (§ 13b TSchG) in Darmstadt
Bislang sind auf kommunaler Ebene Verordnungen zur Kastrationspflicht für Katzen nur auf ordnungsrechtlicher Basis erlassen worden. Bei diesen Maßnahmen soll jedoch die von den verwilderten Katzen ausgehende Gefahr für den Menschen und andere Tiere und nicht das Leid der freilebenden Katzen eingedämmt werden.
Dass dieses Leid der freilebenden Katzen jedoch erheblich sein kann, hat inzwischen aber auch der Gesetzgeber erkannt und im Jahr 2013 einen neuen Paragrafen ins Tierschutzgesetz eingefügt. Dieser Paragraf 13b ermächtigt die Landesregierungen, den „unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in einem bestimmten Gebiet zu untersagen oder zu beschränken, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist.“
Einige wenige Länder haben diese Ermächtigung auf die Oberbürgermeister sowie Gemeindevorstände und Magistrate übertragen.
Das Land Hessen hat mit einer Verordnung den Kommunen die Rechtsgrundlage geschaffen, eigene Verordnungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung für Hauskatzen mit Freigang zu erlassen. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Dr. Madeleine Martin, stellte zusätzlich den Städten und Kommunen eine Handreichung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG zur Verfügung.
Im Juli 2015 hat die Stadt Darmstadt eine solche Katzenschutzverordnung erlassen. Damit wurde bundesweit erstmals eine Verordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen mit Freigang auf den Weg gebracht, die nicht auf dem Ordnungsrecht, sondern auf dem Tierschutzgesetz basiert.
Diese „Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 27.07.2015 sieht vor, dass Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese kastrieren, kennzeichnen sowie beim kostenfreien Haustierregister von TASSO e.V. registrieren lassen müssen.
Quelle: Tasso e.V.
KSVO nun auch in Essen
Kastration von Freigänger-Katzen wird in Essen zur Pflicht
07.02.2016,
Im Tierheim an der Grillostraße wurden im vergangenen Jahr 2000 Katzen abgegeben. Die Vermittlung ist schwierig.
Mit Hilfe einer Verordnung will die Stadt Essen die wachsende Zahl verwilderter Katzen eindämmen. Freigänger sollen sich nicht mehr vermehren können.
„Tier sucht Mensch“ heißt es täglich in dieser Zeitung. Aufmerksamen Lesern dieser Rubrik wird nicht entgangen sein, dass es häufig Katzen sind, die das Tierheim an einen neuen Besitzer vermitteln will. Mehr als 2000 herrenlose „Stubentiger“ wurden allein im vergangenen Jahr an der Grillostraße abgeben. In den meisten Fällen ließ sich mangels Kennzeichnung nicht ermitteln, wohin die Tiere gehören.Nicht allein aus diesem Grund will die Stadt Essen Halter von Katzen dazu verpflichten, ihre Tiere durch eine Tätowierung oder mit einem Mikrochip kennzeichnen und anschließend registrieren zu lassen, sofern es sich wohlgemerkt um so genannte Freigänger handelt.
Damit nicht genug: Katzen, die es sich nicht nur daheim am warmen Ofen gemütlich machen, sondern die sich frei in der Natur bewegen, sind zu kastrieren. Einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen soll der Stadtrat Ende Februar zustimmen. Haltern, die gegen die Verordnung verstoßen, wird ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro angedroht.Die Stadt will so verhindern, dass sich freilebende Katzen zwischen Karnap und Kettwig weiter unkontrolliert vermehren. Elke Esser-Weckmann, Vorsitzende des Tierschutzvereins Groß-Essen, schätzt deren Zahl auf 20 000. Jede Hauskatze und jeder Kater, der als Freigänger durch die Gegend streunt und geschlechtsreif ist, trage dazu bei, dass sich die Zahl der freilebenden Katzen weiter erhöht. „Diesen Teufelskreis gilt es zu unterbrechen“, betont Elke Esser-Weckmann. Denn häufig litten die Tiere unter Hunger und Krankheiten; der Witterung seien sie schutzlos ausgeliefert, um ihre Reviere müssten sie kämpfen. Kurz: Die Tiere leiden.
Eben deshalb erlaubt es der Gesetzgeber den Kommunen, den unkontrollierten Auslauf geschlechtsreifer Katzen einzuschränken.Stadt schafft mehr Rechtssicherheit. Und auch das soll die Verordnung erlauben: Wird eine freilebende Katze aufgegriffen, darf auch sie kastriert und gekennzeichnet werden. Die Stadt schafft damit mehr Rechtssicherheit. „Tierschützer kommen aus der Grauzone heraus“, formuliert Elke Esser-Weckmann.Essen betritt damit nicht etwa Neuland. 2007 hat Paderborn als erste Stadt eine entsprechende Verordnung erlassen. Bis heute sind 370 Kommunen in ganz Deutschland diesem Beispiel gefolgt, davon 100 in Nordrhein-Westfalen. Hat die Verordnung zum Schutz der Katzen gehalten, was sich die Initiatoren davon versprochen haben? Elke Esser hebt hervor, dass es in Paderborn keine einzige Klage vor Gericht gegeben habe, Rechtssicherheit sei also geschaffen worden. Was die Anzahl der freilebenden Katzen angeht, habe sich die Situation zumindest entspannt.Wie schnell dies auch in Essen gelingen kann, bleibt abzuwarten. Eine Erfolgskontrolle soll zehn Jahre nach Einführung durchgeführt werden. Dies entspreche des zu erwartenden Lebensalters freilebender Katzen. Erst nach Ablauf dieser Frist sei mit verlässlichen Zahlen zu rechnen.
Apropos Zahlen: Im Tierheim an der Grillostraße suchen aktuell 80 Katzen ein neues Zuhause.Tierschutzverein hilft finanziell. Der Tierschutzverein unterstützt die Kastration von Katzen auch finanziell. Für Kater gibt es gegen Vorlage der Tierarztrechnung einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro, für Katzen 60 Euro. Für die Kennzeichnung per Chip gibt es weitere zehn Euro. Eine Kastration kostet zwischen 100 und 120 Euro.Bei Erhebungen des Tierschutzvereins und des Cat-Sitter-Clubs Essen wurden an 62 Futterstellen 687 Katzen gezählt: in Vogelheim 80, in Altenessen 67, in Frillendorf 65, in Kuperdreh 59, in der Innenstadt 43. Auch an allen anderen Futterstellen seien zweistellige Zahlen ermittelt worden. Marcus Schymiczek
Quelle: Kastration von Freigänger-Katzen wird in Essen zur Pflicht | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/kastration-von-freigaenger-katzen-wird-in-essen-zur-pflicht-id11533645.html#plx1975213512
Bundesregierung verpaßt Chance
Kein Fundtier müsste im Tierheim bleiben:
Bundesregierung ignoriert Chance auf Kostenersparnis von 27 Millionen Euro
Liebe Tierheime und Tierschutzorganisationen,
liebe Tierfreunde,
es hätte eine große Erleichterung für Tierheime und Kommunen und ein großer Schritt für den Tierschutz werden können: Im Dezember 2015 reichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage bezüglich einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere an die Bundesregierung ein. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. Begründung: Der bürokratische Aufwand wäre zu groß.
Wir von TASSO e.V. können dieses Argument nicht nachvollziehen und kritisieren die Entscheidung der Bundesregierung. Diese wäre als führende Kraft in der EU gut beraten, auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dabei auch ihr Staatsziel Tierschutz zu beachten.
Weniger Arbeit und riesige Ersparnis für Sie
Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland registriert, würde kein Fundtier länger als ein paar Stunden im Tierheim zubringen. Sie könnten den Halter anhand der Eintragung in ein zentrales Tierregister sofort ermitteln. „Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer eines Fundtieres im Tierheim zwölf Tage“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO. „In dieser Zeit entstehen pro Tag Kosten von etwa 15 Euro pro Fundtier. Zudem leiden sowohl Tierhalter, als auch ihre vermissten Tiere unter der ungewissen Situation. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei TASSO erfasst, könnten den Tierheimen Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro pro Jahr erspart werden“, so Philip McCreight weiter. Zudem sind mit 7,7 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert. Der bürokratische Aufwand bei einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre somit nicht übermäßig groß.
22 europäische Länder machen´s vor, und die EU könnte das Thema konkret angehen
TASSO fordert seit Jahren die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen: „In 22 europäischen Nachbarländern, darunter Österreich und die Schweiz, ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben“, betont Philip McCreight. „Jüngstes Beispiel ist Irland, das die Kennzeichnung und Registrierung gerade auf vorbildliche Weise einführt, dies begleitet durch eine klare gesetzliche Regelung.“
Die Notwendigkeit eines Haustierzentralregisters spiegelt sich in der stetig wachsenden Anzahl von Haustieren wider. Dadurch ist auch mit einem Anstieg von entlaufenen Tieren zu rechnen, die Sie wiederum im Tierheim versorgen müssen. TASSO vermittelt alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier an seine glücklichen Halter zurück. Das macht mehr als 60.000 Tiere im Jahr.
Internationale Expertengruppe zeigt gangbaren Weg auf
Auch ein europaweit funktionierendes System gibt es bereits: Europetnet sind 27 Datenbanken aus den unterschiedlichen Mitgliedsländern angeschlossen, private wie solche der öffentlichen Hand.
Die damit zusammenhängende CAROdog Expertengruppe, bestehend aus TASSO e.V., der europäischen Tierärzteschaft (FVE), dem Europäischen Register-Verbund Europetnet, Vertretern der Transponderindustrie und Mitglied der ISO-Arbeitsgruppen (Planet ID), Vier Pfoten EU, dem Mitgliedsland Belgien und Wissenschaft (IZSAM, Teramo), hat ein Konzept zur Einführung und Umsetzung einer EU-weit harmonisierten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vorgelegt: Die Kernforderungen finden Sie unter www.carodog.eu/wp-content/uploads/2015/07/IR-requirementsDE.jpg
Eine EU-weite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Heimtieren haben auch alle Fachreferenten und die Teilnehmer eines EU-weit vielbeachteten Workshops gefordert, der in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg stattgefunden hat.
Weitere Informationen zu CAROdog: www.carodog.eu/special-focus-identification-and-registration
Das TASSO-Team wünscht Ihnen alles Gute für das neue Jahr.
—————————————————————————————————————
TASSO e.V. • Otto-Volger-Str. 15 • 65843 Sulzbach/Ts. • Deutschland
Tel.: +49 (0) 61 90 / 93 73 00 • Fax: +49 (0) 61 90 / 93 74 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! • Homepage: www.tasso.net
Tierquälerei nicht geduldet

Tierfreundin Catharina Grimm nahm Kater "Monty"
bei sich zu Hause auf (Foto: Gisela Sieberg)
tp. Stade. Nicht nur herrenlose Streuner, sondern immer mehr vernachlässigte Katzen aus Privathaushalten gelangen in die Obhut der Tierhilfe Stade: Nach einem besonders schweren Fall, bei dem der durch wochenlanges Leid entkräftete Perserkater "Albis" eingeschläfert werden musste und sein von Parasiten befallener Leidensgenosse "Monty" nur durch größte tierärztliche Bemühungen gerettet wurde, entschlossen sich die Vereinsvorsitzende Beate Dowson (50) und Schatzmeisterin Cornelia Haak (63): "Wir erstatten ab sofort konsequent Anzeige." Mit Erfolg: Das Amtsgericht Buxtehude verurteilte nun die Halter, ein Paar aus Horneburg, wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe.
Der Mann wurde zu 60 Tagessätze à 30 Euro, die Frau zu 30 Tagessätze à 10 Euro verurteilt. Summe: 2.100 Euro. Die Kosten des Verfahrens tragen die Verurteilten.
Cornelia Haak führt das Durchgreifen des Gerichts und die intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch auf die kritische WOCHENBLATT-Berichterstattung in kürzlich erschienenen Artikel "Katzen-Martyrium bis zum Tod" zurück. Zuvor, so Haaks Erfahrung, hätten die Ermittlungen meistens mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit geendet. Die Aktivistin ist "mit dem Urteil zufrieden, da das Gericht ganz klar die Rechte der Tiere vertreten und herausgestellt hat, dass Tierquälerei in unserem Land nicht geduldet und bestraft wird".
Der behandelnde Tierarzt war als Zeuge geladen und stellte fest, dass die Katzen nur aufgrund von Vernachlässigung in diesen lebensbedrohlichen Zustand gekommen seien.
Die Vorsitzende Beate Dowson, gab vor Gericht zu Protokoll, dass selbst ein Halter ohne Erfahrung den schlechten Gesundheitszustand der Tiere hätte erkennen müssen.
Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer besonderen Schwere der Tat.
Kater "Monty" geht es inzwischen gut. Er lebt seit einem halben Jahr mit einem Dutzend Stubentigern bei Catharina Grimm (27), die eine der privaten Pflegestellen der Tierhilfe Stade betreibt. Die Tierfreundin hat nach eigenen Angaben bereits 1.700 Euro für Spezialfutter und Tierarztbehandlungen für "Monty" aus dem Spendentopf des Vereins ausgegeben.
http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/panor...
http://www.tsv-tierhilfestade.de/
Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt vom 05.12.2015
Katzen-Martyrium bis zum Tod
Aktivisten aus Stade greifen durch Perser-Kater Albis wurde eingeschläfert

Perser-Kater Albis wurde eingeschläfert
(Foto: Tierhilfe Stade)
tp. Stade. Abgemagert bis auf die Knochen, durstig und voller Parasiten: Für Kater Albis aus Horneburg kam jede Hilfe zu spät. Der Tierarzt entschloss sich schweren Herzens, die von ihren Besitzern vernachlässigte Samtpfote zu erlösen. Der Tod der Perserkatze, der bei einem Ehepaar in Horneburg lebte, war bisheriger Höhepunkt eines neuen traurigen Trends, die Aktivisten der Vereins Tierhilfe Stade im Landkreis beobachten: Unter den den rund 400 zumeist herrenlosen Katzen, die die Ehrenamtlichen jährlich in ihre Obhut nehmen, wächst der Anteil der Katzen, deren Halter den Tierschützern oder Tierärzten bekannt sind. Die Verwahrlosung betrifft also längst nicht mehr nur verwilderte Katzen, die in der Nähe von Bauernhöfen streunen. Auch in Privathaushalten werden offenbar immer mehr Katzen vernachlässigt. Um die Entwicklung zu stoppen, wollen die Vorsitzende der Tierhilfe, Beate Dowson (50), und Schatzmeisterin Cornelia Haak (63) solche Fälle jetzt konsequent anzeigen. "Denn dies ist kein Kavaliersdelikt", warnt Corelia Haak und verweist auf das Tierschutzgesetz: Wer Wirbeltiere ohne Grund tötet oder ihnen anhaltende und wiederholte Schmerzen und Leiden zufügt, macht sich der Straftat der Tierquälerei schuldig, die mit Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Derzeit enden die Ermittlungen jedoch meistens mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit Nach einer Strafanzeige durch die Tierhilfe kümmert sich nun das Tierschutzdezernat der Staatsanwaltschaft Stade um den Fall Albis: Als die Tierhilfe im Sommer nach wiederholten Hinweisen aus dem Umfeld der Halter nach Horneburg ausrückten, war der etwa siebenjährige Perserkater "mit Parasiten und Flöhen übersät", so Haak, und wog nur noch 1,7 Kilo bei einem Normalgewicht von fünf 5 Kilo. "Das Tier lag bereits in Seitenlage, war hochgradig dehydriert, das Fell war struppig." Der durch wochenlanges Martyrium entkräftete Kater musste eingeschläfert werden. Gerettet wurde Albis' Leidensgenosse "Monty". Der Kater der Rasse "Maine Coone", die sonst gut 8 Kilo auf die Wage bringen, wog noch 2,8 Kilo, und war von Flöhen, Würmern und anderen Darmparasiten befallen. Weitere Beispiele: Im vergangenen Winter befreite die Tierhilfe eine Katze, die von ihrem Halter auf einem kalten und zugigen Dachboden in Horneburg gesperrt worden war. In Deinste saß ein Katzenbaby einen Tag lang in einem Rinnstein. In Stade lag eine Katze mit gebrochenem Bein zwei Tage in einem Beet. Der Beschuldigte stritt jedoch ab, Besitzer des Tieres zu sein. Er habe die Katze lediglich gefüttert. "Das erleben wir Tierschützer immer wieder", sagt Cornelia Haak. Um die Beweislage zu erleichtern, fordert die Tierhilfe die flächendeckende Chip-Pflicht für Katzen.
Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt vom 07.05.2015
Neuigkeiten:
Am 30.11.2015 findet vor dem Amtsgericht Buxtehude das Gerichtsverfahren statt!
Tierhilfe Stade feiert ihren 30. „Geburtstag“
Tierhilfe Stade feiert ihren 30. „Geburtstag“
LANDKREIS. Mopsdame Amy war der einzige tierische Gast bei der „Geburtstagsfeier“ des Tierschutzvereins „TSV Tierhilfe Stade“ in Assel. Seit 30 Jahren helfen die Mitglieder ehrenamtlich Tieren in Not. Bei der Feier wurde gelobt und gedankt, aber auch Kritik geübt. Lob und Dank äußerten der Landtagsabgeordnete Kai Seefried, auch Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion in Drochtersen, und Drochtersens Bürgermeister Mike Eckhoff. Kritik übte Vereinsvorsitzende Beate Dowson an der mangelnden Unterstützung durch die Kommunen: „Tierschutz ist nicht gut angesehen in unserer Gesellschaft.“
Mops Amy lebt seit einem Jahr bei Regina und Heinz Peters in Engelschoff. Auch notleidende Nutztiere haben die beiden Tierfreunde auf ihrem Resthof untergebracht, darunter Gänse, Enten und ein Mini-Pig. Gründungsmitglied und zweite Vorsitzende Gisela Sieberg und ihr Mann Klaus Sieberg haben dem Verein immer wieder finanziell unter die Arme gegriffen. Unermüdlich setzt sich auch Schatzmeisterin Cornelia Haak aus Harsefeld für den Tierschutz ein. Sie gehören zu den aktiven Vereinsmitgliedern, die unentgeltlich Tieren helfen und an 365 Tagen im Jahr – auch nachts – für sie da sind.
Wie Beate Dowson erzählte, nehmen sie ausgesetzte, verwahrloste, verletzte oder kranke Tiere – meist Katzen – auf, bringen sie in privaten Pflegestellen unter, versorgen sie und pflegen sie gesund. Sind die Tiere vermittlungsfähig, wird versucht, für sie ein neues Zuhause zu finden. Streunende Katzen werden eingefangen, zur Kastration gebracht und am Fundort wieder ausgesetzt; an Futterstellen im gesamten Landkreis wird Futter bereit gestellt. Betreut werden im Jahr rund 400 Katzen – 12 000 in 30 Jahren.
Finanziert wird die Arbeit allein durch Spenden und die Beiträge der 300 Mitglieder. Laut Cornelia Haak wurden im letzten Jahr rund 85 000 Euro ausgegeben, davon 63 000 Euro allein Tierarztkosten, der Rest für die Pflegestellen (Futter, Katzenstreu, Benzinkosten) und sonstige Betriebskosten. Pro Monat werden 500 Euro benötigt, um die Futterstellen zu betreiben. In den 30 Jahren habe der Verein den Kommunen rund eine Million Euro an Steuergeldern erspart, weil er die Kosten für die Fundtiere übernommen habe, für die eigentlich die Kommunen zuständig wären.
Von den Kommunen fühlen sich die Tierhelfer in Stich gelassen, wie Beate Dowson sagte. Der Tierschutzverein sei das Stiefkind unter den Vereinen. In den 30 Jahren hätten die Tierhelfer „nicht einmal ein Dankeschön von den Gemeinden bekommen“. Nie würden sie gelobt für die ehrenamtliche Arbeit, „die meisten Leute wissen gar nicht, was wir leisten“. Politisch arbeite der Verein daran, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in allen Kommunen durchzusetzen.
Dass kaum ein Bürgermeister im Landkreis der Einladung des Vereins zur Jubiläumsfeier gefolgt sei, monierte die Vorsitzende. Umso mehr freute sie sich über den Besuch des Landtagsabgeordneten Seefried, der den Verein unterstützt. Auch er sprach sich in seiner Rede für eine einheitliche Registrierung und Kastration der Katzen aus – und damit für mehr Schutz der Tiere. Leider habe der Tierschutz nicht das Ansehen, was es haben müsste, sagte der Landespolitiker, der Beate Dowsons Pflegestelle auf seiner Sommertour im letzten Jahr besucht hatte. Was der Verein und besonders die Vorsitzende leisteten, sei großartig, sagte er.
Von einer „außergewöhnlichen, großen Arbeit“, die „im Stillen geleistet“ werde, sprach Bruno Schwarcke vom Vorstand der dem Verein nahestehenden Stader Hermann-August-Kröncke-Stiftung. Bürgermeister Mike Eckhoff schloss sich dem an: Er bedankte sich ausdrücklich bei den Tierhelfern für ihr Engagement und ihre Arbeit.
Information
Die Tierhilfe Stade sucht immer Menschen, die bereit sind, Tiere aufzunehmen (Kosten werden erstattet) oder den Verein finanziell zu unterstützen.
Spendenkonto: Kreissparkasse Stade,
IBAN DE79241511160000802843,
BIC: NOLADE21STK.
Kontakt: 0 47 62/ 92 33 66 und kontakt(at)tsv-tierhilfe-stade.de. www.tsv-tierhilfestade.de
Quelle Stader Tageblatt vom 10.11.2015
Tageblatt.de Autor: Sabine Lohmann
Neuwahl des Vorstandes
"Herzlichen Glückwunsch an die Katzenhilfe Bleckede, Herrn Dieter Ruhnke, zur Wahl des Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. von der
Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade!!!"
25.10.2015 Katzenhilfe Bleckede übernimmt den Vorsitz im Landesverband Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
Am 25.10.2015 wurde durch den Landesverband die jährliche Mitgliederversammlung ausgerichtet. Dem Landesverband Niedersachsen gehören 69 Vereine an. Unser Vereinsmitglied Dieter Ruhnke, der durch seine ehrenamtliche politische Arbeit bereits eine Vielzahl von Vereinen in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, maßgeblich unterstütz hat und sich mit seiner Arbeit für den Deutschen Tierschutzbund auch auf der Ebene der Landesregierung auswirkt, wurde durch den alten Vorstand des Landesverbandes als 1. Vorsitzender vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte einstimmig mit großer Zustimmung. Und wieder wurde die kontinuierliche Vereinsarbeit der Katzenhilfe Bleckede e.V. ausgezeichnet. Es wurde insbesondere herausgestellt, dass die Katzenhilfe Bleckede e.V. uneigennützig, zum Wohle der Hauskatze, aber auch anderer Tiere, ihr Wissen und ihre Erfahrung mit anderen Vereinen teilt und diesen hilfreich zur Seite steht, um gemeinsam Verbesserung zum Wohle der Tiere zu erreichen. Auch als "nur" Katzenhilfe kann man umfassenden Tierschutzarbeit leisten. Dabei ist die Katzenhilfe Bleckede e.V. mehr Tierschutzverein als so mancher Verein, der sich als Tierschutzverein bezeichnet.
22.10.2015 Katzenhilfe Bleckede übernimmt für den Deutschen Tierschutzbund den stellvertretenden Vorsitz im Tierschutzbeirat der Landesregierung Niedersachsen.
Nachdem das Mitglied der Katzenhilfe Bleckede e.V., Herr Dieter Ruhnke, bereits am 19.03.2014 durch den zuständigen Minister, Herrn Christian Meyer in den Tierschutzbeirat berufen wurde, ist diese Berufung am 22.10.2015 durch den Minister bestätigt worden. Gleichzeitig hat der Tierschutzbeirat Herrn Dieter Ruhnke einstimmig zum Vertreter des derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Dr. Altmann gewählt. Der Tierschutzbeirat hat die Aufgabe die Landesregierung auf dem Gebiet des Tierschutzes zu beraten. Gerade in der heutigen Zeit, unter dem Eindruck des gesellschaftlichen Wandels, stellt der Tierschutz eine fordernde Aufgabe dar. Dies auch unter der Berücksichtigung, dass der Beirat nicht nur aus Tierschutzorganisationen besteht, sondern dem Beirat u. a. auch Vertreter der Landwirtschaft, der Jägerschaft und auch Vertretern aus der Wirtschaft angehören. Eine Auszeichnung für die Katzenhilfe Bleckede e.V. die im Rahmen ihrer Arbeit für die frei lebende Hauskatzen auch die anderen Tiere nicht aus den Augen verloren hat und sich weiterhin auf höchster Ebene mit Sach- und Fachverstand im Tierschutz einsetzen kann.
Klage gegen die Stadt Stade zum Teil erfolgreich
Der Tierschutzverein Tierhilfe Stade e.V. hatte im Jahr 2014 Klage gegen die Stadt Stade eingereicht, um die angefallenen Kosten für Pflege und tierärztliche Versorgung für ein Fundtier von der Stadt Stade erstattet zu bekommen.
Die Stadt verweigerte die Erstattung der Kosten mit der Begründung, man könne sich nicht an eine Fund-Meldung durch unseren Tierschutzverein erinnern und bestritt die Meldung mit Nicht-Wissen und Nicht-mehr-Wissen.
Der Richter hatte klar zu verstehen gegeben, dass er in diesem Fall weder Zeugen hören wird noch ein Urteil sprechen wird!
Er bemängelte u.a. auch die nicht logische Eintragung nach dem zeitlichen Ablauf der Aufnahme in unserem Aufnahmebogen und deshalb sei dieser Fall nicht geeignet für einen Urteilsspruch.
Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung! Eine Entscheidung durch einen Richter ist natürlich auch oft geprägt durch seine eigene Einstellung zur Sache. Das wurde in diesem Fall ganz deutlich!
Letztendlich haben wir uns unter der Bedingung, dass wir Gespräche mit der Stadt Stade führen werden, was die Anwendung des Fundrechtes auch in Bezug auf die scheuen und streunenden Katzen angeht, dazu durchgerungen, einem vorgeschlagenen Vergleich zuzustimmen.
Wir können daraus nur unsere Lehren ziehen und diese Erfahrung als Tip an alle Tierschutzvereine und sonstige Personen, die mit dem Fundrecht zu tun haben, weitergeben.
Es ist unbedingt nötig ist, eine lückenlose Dokumentation zu führen, um den Fall in einem evtl. Gerichtsverfahren lückenlos nachweisen zu können.
Der Fundfall sollte schriftlich fixiert werden:
Aufnahmetag/stunde
Fundort
Auffindesituation
Name/ Adresse / Tel. /email des Finders
Wann an welche Gemeinde gemeldet
Name des Sachbearbeiters, der diesen Fall bearbeitet
Im Falle einer Ablehnung, den Ablehnungsgrund schriftlich anfordern.
Dennoch sind wir nicht so unzufrieden. Wir haben einerseits gezeigt, dass wir der Rechtsauffassung der Stadt Stade nicht zustimmen und haben einen Teil unserer Aufwendungen zugesprochen bekommen.
Wir werden weiter an diesem Thema mit der Stadt Stade arbeiten und versuchen, die Rechtslage der 70/80er Jahre, die immer noch in den Behörden vertreten wird, auf den derzeitigen Rechtsstand zu bringen.
Kastrationspflicht auch in Darmstadt
Kommt nun die Kastrationspflicht in Deutschland? Dies wünschen sich auf jeden Fall viele Tierschützer und Katzenfreunde. Aber der Vorstoß von Darmstadt ist auf jeden Fall ein guter Anfang.
Als erste Stadt in Hessen hat Darmstadt eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.
Damit will die Kommune «der stetig steigenden Population herrenloser Katzen Herr werden und einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten», sagte der Bürgermeister und Ordnungsdezernent Rafael Reißer (CDU) am Freitag.
Katzenhalter, die ihre Tiere ins Freie lassen, müssen diese von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren lassen.
Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen.
Die Katzenschutzverordnung gilt aber nur für Tiere, die mindestens fünf Monate alt sind.
Quelle: Tiervision
Gerichtsurteil Amtsgericht Eisleben

Deutsches Tierschutzbüro: Gerichtsurteil:
Tötung ungewollter Katzenbabys ist eine Straftat
Deutsches Tierschutzbüro: Gerichtsurteil: Tötung ungewollter Katzenbabys ist eine Straftat!
Erschlagen, ertränkt, totgetreten – noch immer werden auf vielen Bauernhöfen ungewollte Katzenwelpen auf grausamste Art getötet. Was früher üblich war, ist heute eine Straftat. Das hat jetzt erneut das Amtsgericht Eisleben (Sachsen-Anhalt) bestätigt.
Es verurteilte einen Mann, der ein ungewolltes Katzenbaby getötet hatte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro. Das Deutsche Tierschutzbüro bittet alle Zeugen solcher Tiertötungen nicht zu schweigen, sondern Anzeige zu erstatten.
Es sind Bilder, die jeden Tierfreund betroffen machen, ein Katzenbaby mit blutigem Schädel in eine alte Zeitung eingewickelt, ein anderes klatschnass und tot in einem Müllbeutel verpackt. Aufgenommen wurde sie auf einem Bauernhof in Sachsen-Anhalt, von mutigen Tierfreunden, die der widerrechtlichen Tötung junger Katzen in ihrer Nachbarschaft nicht tatenlos zugucken wollten.
Die Bilder sandten sie dem Deutschen Tierschutzbüro, das daraufhin Strafanzeige gegen den Täter erstattete. Nun hat das Amtsgericht Eisleben den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt, zu zahlen in 70 Tagessätzen.
Stefan Klippstein, Sprecher des Deutschen Tierschutzbüro e.V., ist den engagierten Tierfreunden, die durch ihr Eingreifen die Verurteilung möglich machten dankbar: „Viele Menschen schauen bei Tierquälerei in ihrer Nachbarschaft weg, wollen lieber Konflikte vermeiden, als dem leidenden Tier zu helfen. In diesem Fall hatten die Tatzeugen die Geistesgegenwart und den Mut, Beweisfotos zu machen und als Zeugen bei der Polizei auszusagen. Ohne ihr Engagement wäre es nicht zu einer Verurteilung gekommen.“ Er hofft, dass dieser klare Urteilsspruch auch andere Menschen bewegen wird, Tierquälerei und illegale Tiertötungen anzuzeigen. „Mitgefühl alleine macht noch keinen Tierfreund aus, es braucht Zivilcourage, um etwas zu verändern“, so Klippstein.
Um zukünftiges Katzenelend zu verhindern, setzt sich das Deutsche Tierschutzbüro für die Einführung einer Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ein. Bereits 249 Städte und Gemeinden haben eine solche in ihre Kommunalverordnung aufgenommen. „Wir hoffen, dass noch mehr Kommunen diesem Beispiel folgen“, so Klippstein abschließend.
Bildquelle:kein externes Copyright
Deutsches Tierschutzbüro e.V. – Wir geben Tieren eine Stimme!
weitere...
Landkreis Stade Veterinäramt
Ausgesetzte und Zurückgelassene Katzen
Bisher war das Veterinäramt des Landkreises Stade Ansprechpartner, wenn es sich um ausgesetzte oder zurückgelassene Fundtiere handelte.
Das Veterinäramt hat bisher bestritten, dass diese Tiere unter das Fundrecht fallen, um die Abrechnungspraxis nach Fundrecht (Kostenübernahme für 26 Wochen!) zu umgehen.
Offensichtlich ist das Veterinäramt nun doch unserer Argumentation gefolgt, dass auch ausgesetzte und zurückgelassene Tiere unter das Fundrecht fallen.
Zunächst ist die Ordnungsbehörde für alle aufgefundenen Katzen zuständig (Anscheinsfundsache). Stellt diese dann im Rahmen ihrer Erhebungen fest, dass die aufgefundenen Hauskatzen ausgesetzt/zurückgelassen worden sind, wird durch eine Behörde amtlich festgestellt, dass ein Verstoß gegen den § 3 Nr. 3 TSchG vorliegt. Daraus erfolgt durch die feststellende Behörde - Ordnungsamt - eine Meldung an das zuständige Veterinäramt, das nach § 16a mit ihrem Ermessungsspielraum prüfen muss, ob es ein entsprechendes OWiG-Verfahren gegen den ehemaligen Halter einleitet.
Wenn das Ordnungsamt amtlich feststellt, dass die Tiere ausgesetzt bzw. zurückgelassen worden sind, geht die Zuständigkeit gem. TSchG auf das Veterinäramt über, weil das Ordnungsamt nach dem TSchG keine ordnungsbehördlichen Maßnahmen veranlassen kann. Damit wird auch in logischer Konsequenz die Garantenpflicht für die aufgefundenen Tiere vom Ordnungsamt an das Vet-Amt übertragen und somit auch die Kostenübernahme.
Das bedeutet, j e d e s Fundtier muss der jeweiligen Kommune unverzüglich gemeldet werden. Ist die Kommune nicht erreichbar, ist die Polizei subsidiär verantwortlich. Ist das Tier krank und benötigt umgehend tierärztliche Hilfe, ist der sofortige Gang zum Tierarzt auch ohne Rücksprache mit der Kommune möglich.
Die Kommune muss die Kosten für die tierärztliche Versorgung erstatten.
News:Hilferuf aus der Gemeinde Mülsen/Zwickau
27.11.2015 Neuigkeiten: Das Landratsamt hat nun nach 3 ! Monaten geantwortet. Die Antwort fiel aus wie erwartet, auch hier ist man noch auf einem veralteten Rechtsstand der 70/80er Jahre. Wir werden Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat des Landkreises Zwickau erheben, da in der Antwort der heutig gültige Rechtsstand nicht berücksichtigt wurde.
06.10.2015 Neuigkeiten vom Fundtierfall in der Gemeinde Mülsen, Kreis Zwickau/Schr. des Bürgermeisters Herrn Freund:
Obwohl wir Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Landkreises Zwickau gegen die Gemeinde Mülsen gestellt haben, hat der Bürgermeister der Gemeinde Mülsen uns selbst geantwortet. So kann es natürlich nicht gehen. Der Landrat hat die Vorgänge zu überprüfen und die Ergebnisse der Prüfung an uns zu übermitteln.
Aus dem Brief des Bürgermeisters ist allerdings ersichtlich, dass auch in der Gemeinde Mülsen immer noch die Rechtslage der 70/80er Jahre angewendet wird. Es wird u.a. das BGB § 960 Nr. 3 zitiert. Dieser Paragraf war in der Vergangenheit das Zaubermittel dafür, Katzen zu Wildtieren zu erklären und damit auch die Nichtzuständigkeit der Behörden für herrenlose Katzen zu begründen. Nun haben aber in der Vergangenheit etliche Verwaltungsgerichte entschieden, dass Katzen Haustiere sind und Haustiere nicht herrenlos sein können.
Daraus resultiert die Zuständigkeit der Behörden im Rahmen des Geschäftsvorgangs Fundsache bzw. im Rahmen der öffentlichen Ordnung. Hier muss ein Umdenken in den Behörden stattfinden, nicht nur in Mülsen.
Wir warten nun das Ergebnis der Untersuchung durch den Landrat des Kreises Zwickau ab!
---
Uns erreichte Im Juni d. J.ein Hilferuf aus der Gemeinde Mülsen in Zwickau. Auch im Osten der Republik wird das Fundrecht für Tiere rechtswidrig angewendet, oder man sollte lieber sagen, es wird überhaupt nicht angewendet.
Drei kleine Katzenbabies wurde krank aufgefunden. Die Babies wurden unverzüglich der Gemeinde Mülsen als Fundkatzen gemeldet. Die Gemeinde ist einfach nur untätig geblieben und hat gar nichts getan.
Die Finder mußten in Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB 677 die Tiere zum Tierarzt bringen, die Kosten selbst tragen und die Tiere in einer Tierpension unterbringen.
Selbstverständlich haben wir die Gemeinde auf Ihre Verpflichtung hingewiesen. Keine Reaktion! Auch die politischen Vertreter im Rat der Gemeinde Mülsen hüllten sich in Schweigen. Offensichtlich glaubt man dort, wenn man nicht reagiert, wird sich alles in Wohlgefallen auflösen.
Weit gefehlt!
Wir haben jetzt Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Landrat in Zwickau gestellt und haben auch die dortige Presse informiert.
Die Aufnahme, tierärztliche Versorgung und Unterbringung/Pflege der Fundkatzen stellen eine kommunale Amtsaufgabe dar. Außerdem ist die Kommune verpflichtet, den Halter zu suchen und kann ihn dann für die entstandenen Kosten in Regress nehmen.
Sommerpause?
...von wegen!
- schwer kopfverletzte Katze in der SG Harsefeld gefunden.
- Katze mit abgerissenem Schwanz in Agathenburg gefunden.
- exotischer Vogel in Stade zugeflogen.
- zwei zurückgelassene Katzen in Stade eingefangen.
- eine Katze mit schweren Atemproblemen in Stade gefunden.
- eine Landschildkröte in Stade gefunden. Konnte dem Besitzer wieder zugeführt werden.
- zwei vernachlässigte Katzen in Horneburg aufgenommen.
- zwei verwahrloste Katzen wurden in der SG Lühe zurückgelassen
- drei kleine Katzenbabies (noch mit Nabelschnur) wurden in der SG Fredenbeck gefunden
- ein kleines Katzenbaby im Rinnstein in der SG Fredenbeck gefunden.
Diese kleine Katze sass den ganzen Tag im Rinnstein. Es müssen viel Autofahrer und auch Fußgänger dort vorbei gegangen sein = unterlassene Hilfeleistung!
- Katzenmutter mit 3 Babies in der SG Apensen eingefangen. Ein Baby ist an Katzenschnupfen erkrankt
- kranke Katze in Hemmoor gefunden
- tierschutzwidrige Hundehaltung im Stadtbereich Stade festgestellt. Der Hund wurde tagelang auf dem Balkon gehalten.
Kastrationspflicht Thema beim Nieders. Landwirtschaftsminister
24.06.2015 Besprechung im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Einführung einer Kastrationsverordnung für freilaufende Hauskatzen im Rahmen § 13 b Tierschutzgesetz
An der Besprechung nahmen der Minister, Herr Meyer, die zuständige Sachbearbeiterin im ML, Tierschutzreferat 204.1, Frau Dr. K., jeweils ein Vertreter des Niedersächsischen Kreistages bzw. Städte- und Gemeindebundes, eine Vertreterin des LAVES, die Katzenhilfe Bleckede e.V. und der Landesverband Niedersachsen im Deutschen Tierschutzbund e.V. teil. Ziel dieser Bespechung war es die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Landesverordnung und einer Delegation der Verordnung auf die Kommunen zu diskutieren. Positiv hervorzuheben ist, dass kein Besprechungsteilnehmer die Problematik mit frei lebenden Hauskatzen dementierte und man sich einer Lösung nicht verschlossen hat. Letztendlich wurden mehrere Lösungsansätze mit ihren jeweilgen Fehlbarkeiten besprochen. Noch ist nicht endgültig entschieden, ob eine landesweite Verordnung eingeführt wird oder die Zuständigkeit auf die Kommunen übertragen wird und diese dann selbstverantwortlich entscheiden, ob sie eine entsprechende Verordnung einführen. Beide Lösungen sind mit Schwierigkeiten behaftet, so dass jetzt in den nächsten Wochen von allen Beteiligten noch weitere Informationen eingeholt werden müssen, damit Herr Minister Meyer dann eine entsprechende Entscheidung treffen wird.