Willkommen bei der
Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
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Aktuelle Meldungen:
Vortrag
Der Tierschutzverein Tierhilfe Stade e.V. und die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade bekamen die Gelegenheit, auf der HvB-Sitzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes vor den hauptamtlichen Bürgermeistern im Landkreis Stade unsere Tierschutzarbeit vorzustellen.
Anhand eines Vortrages konnten wir die Problematik der scheuen und streunenden Katzen im LK Stade sowie die Umsetzung des Fundrechtes und die Kastrationspflicht vorstellen.
Die Rückmeldung war sehr positiv und wir werden im nächsten Jahr noch einmal Gelegenheit bekommen mit unserem Referenten Herrn Ruhnke von der Katzenhilfe Bleckede e.V. zur Einführung der Kastrations- und Registrierungspflicht im LK Stade detailliert zu diesem Thema einen Vortrag zu halten.
Fundkatze in Dollern
Wer kennt diese Katze?
Am Wochenende wurde diese Katze in Dollern, LK Stade aufgefunden. Ihr Gesundheitszustand war schlecht.
Nachdem wir sie sofort zum Tierarzt haben bringen lassen, konnte sie nach erfolgter Behandlung zunächst in eine Pflegestelle entlassen werden. Hier kann sie sich erst mal erholen. Sie ist absolut schmusig und ganz zahm.
Ihr fehlen fast alle Zähne, nur die Eckzähne sind noch vorhanden.
Wir suchen hiermit das alte oder ein neues Zuhause für die kleine Katze.
Wie wir jetzt sehen konnten, hat die Katze eine schlecht lesbare Tätowierung: CUX 4405? Es handelt sich aber offensichtlich um einen Kater.
Kontakt: 04164/2700
Grüße von unseren Tieren
Hallo Frau Haak,
erst einmal möchten wir Vier uns bei der Tierhilfe Stade e.V. recht herzlich bedanken, dass wir nicht mehr Katzenkinder in die Welt setzen müssen.
Nach der OPERATION haben wir noch einmal auf dem Bauernhof ,wo wir herkamen, vorbeigeschaut. Das hat uns aber nicht sehr gut gefallen,da sich keiner wirklich um uns gekümmert hat.Nun sind wir schon einige Zeit bei Ingrid und Peter, die hegen und pflegen uns.
Wer uns vorher gesehen hat, nur Haut und Knochen, jetzt müssen wir, äh miau, aufpassen, dass wir keine Presswürste werden. Wir haben auch ein kleines Eigenheim mit 4 Schlafzimmern bekommen, welches in der nächsten Woche winterfest gemacht werden soll. Und wir bekommen gaaaannnz viele Streicheleinheiten.
Nochmals Danke den lieben Menschen bei der Tierhilfe!!
Liebe Grüße
Mampfi,Kratzer, Mama und Schwarzauge
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Abschuss von Katzen kein "Jagdschutz"
Auswirkungen wildernder Hunde und streunender Katzen auf den Wildbestand
Dr. Christoph Maisack (Richter), 1. Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT), präsentierte am 17. März 2014 im Rahmen einer Expertenanhörung rechtliche Aspekte zu Auswirkungen wildernder Hunde und streunender Katzen auf den Wildbestand. Die Expertenanhörung war vom Arbeitskreis 'Jagd und Naturschutz' und dem Landesjagdbeirat NRW organisiert worden.
Dieser Vortrag bewertet den Abschuss von Hauskatzen und Hunden im Rahmen der Jagdausübung aus rechtlicher Sicht. Es werden die gegenwärtigen Jagdvorschrifen in Kontext mit dem Abschuss von Haustieren gesetzt. Im Ergebnis der rechtlichen Bewertung wird unter anderem festgestellt, dass der Abschuss von Katzen keinen „Jagdschutz“ darstellt, da Katzen nicht primär „Wild“ i.S.d. Jagdvorschriften erbeuten. Der Vortrag basiert zwar auf den Jagdvorschriften NRW, kann aber auch auf Niedersachsen bezogen werden, weil die Jagdvorschriften in Niedersachsen auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes entstanden sind. Die Jagdvorschriften NRW und Niedersachsen unterscheiden sich in den Kernaussagen nicht.
Den kompletten Vortrag finden Sie unter:
http://www.katzenhilfe-bleckede.de/sonstiges.php
Quelle: Katzenhilfe Bleckede
Abstimmung, bitte teilnehmen
Folgende Email erhielten wir heute zum Thema "Jäger wollen weiter Katzen schießen":
Gesendet: Sonntag, 12. Oktober 2014 18:42
An:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Betreff:Katzen Abschuß -Online Umfrage
Liebe Mitstreiter,
Unter dem Thema: "Vogelschutz:Jäger wollen weiter Katzen schießen" hat der Spiegel heute neben seinem Bericht über dieses Thema eine Umfrage online gestellt. Hier kann man abstimmen, ob man der Meinung ist, dass Jäger Katzen weiter erschießen dürfen oder nicht. Ich schicke Euch diesen Link mit der Bitte um rege Beteiligung und/oder Weitergabe in andere Verteiler und Netzwerke http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/nordrhein-westfalen-will-die-jagd-auf-katzen-verbieten-a-996513.html
Gruß >Rudi< Natur ohne Jagd e.V.
16 Katzenkinder ausgesetzt
Zeugen gesucht!

Gesund und munter: 16 Katzenkinder wurden im Wald
zwischen Wedel und Aspe ausgesetzt
FREDENBECK. Tierschutzverein Tierhilfe Stade fragt: Wer hat etwas Auffälliges gesehen? Spurensuche auch über zwei Wildkameras des örtlichen Jagdpächters.
Zwei Pilzesucher haben am vergangenen Freitag in einem Waldstück zwischen Aspe und Wedel 16 junge Katzen entdeckt. Die Katzenwelpen liefen teilweise vor Hunger miauend auf die Pilzesucher zu. Der verständigte Verein Tierhilfe Stade konnte schnell zwölf der jungen Katzen, die vermutlich aus drei oder vier Würfen stammen, einfangen. Bei vier scheuen Katzen dauerte es etwas länger. Hierfür wurden Lebendfallen aufgestellt. Schon am Abend konnten die erfahrenen Tierschützer die Katzen mit in ihre Auffangstation nehmen.
Ein Katzenjunges ist etwa erst fünf Wochen alt, elf Welpen dürften im Alter zwischen sieben und zehn Wochen sein. Vier Katzen sind circa 20 Wochen alt. Bei den ausgesetzten Tieren befand sich kein Muttertier.
Die Tiere machen insgesamt einen gepflegten Eindruck, zehn von ihnen sind handzahm, sechs ängstlich und scheu. Alle kennen Katzentoiletten. Sie sind bis auf eine weibliche, zahme Katze augenscheinlich alle gesund. Die Katze mit einer Erkrankung hat eine Schwanzverletzung und wahrscheinlich einen unbehandelten Bruch im Hinterbein. Sie ist etwa fünf Monate alt.
Wo die Katzen gefunden wurden, befindet sich im Umkreis von mehreren Kilometern keine Wohnbebauung. Es gibt jedoch zwei Stellen im Waldgebiet an der Kreisstraße 61, die der Jagdpächter mit Wildkameras versehen hat. Hier soll noch einmal auf Spurensuche gegangen werden, um eventuell den oder die Katzenbesitzer darauf beim Aussetzen zu finden. Aber auch so fragen die Mitglieder des Tierschutzvereins: Wer hat etwas Auffälliges beobachtet oder kennt einen Ort, von dem auf einmal 16 Katzen verschwunden sind? Hinweise gern auch anonym an den Tierschutzverein Tierhilfe Stade, 0 47 62/ 92 33 66. Unter dieser Nummer können sich auch Interessierte melden, die einer oder mehreren Katzen ein neues Zuhause geben wollen.
Quelle, Fotos: Stader TageblattMecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern beendet das Katzenleid: Kastrationspflicht beschlossen
Parasiten, hochansteckende Krankheiten, Hunger, Kälte und unzählige Gefahren: Das Leben von verwilderten Hauskatzen ist in der Regel kurz und leidvoll. Doch in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Ende dieses Leids nun absehbar: Als erstes Bundesland Deutschlands hat die Landesregierung eine Kastrationspflicht für Katzen beschlossen. Die Katzenverordnung soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Seit Juli 2013 liegt die Entscheidung über eine solche Katzenverordnung bei den Bundesländern. Einige, wie Baden-Württemberg, haben sich elegant aus der Verantwortung gestohlen, indem sie die Entscheidung den Städten und Gemeinden zuschoben. Diese stellen sich oft taub, weil sie mehr Verwaltungsaufwand befürchten. Dass die Aufgabe jedoch durchaus zu bewältigen ist beweisen die ca. 250 Städte, die bereits in den letzten 5 Jahren ein Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt haben.
Zwei Millionen Katzen fristen ein trauriges Streuner-Dasein
Wie jedes Jahr überschlugen sich auch heuer im August wieder die Meldungen von überfüllten Tierheimen. Regelmäßig werden Katzenbabys ausgesetzt oder getötet. Sofern die Streuner-Babys überhaupt das Erwachsenenalter erreichen, haben sie nur eine durchschnittliche Lebenserwartung von 1 ½ bis 4 Jahren. Stubentiger werden normalerweise im Schnitt 12 bis 15 Jahre alt.
Solange die Tiere nicht kastriert werden, wird sich das Leid immer weiter multiplizieren: eine Katze bringt mindestens zweimal pro Jahr etwa vier bis sechs Kätzchen zur Welt. Deshalb ist die Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen enorm wichtig.
Die Welt verändern
Wollt auch Ihr etwas gegen das Leid der Straßen-Katzen tun? Wenn es bei Euch noch keine Kastrationspflicht gibt, schreibt an Eure/n Bürgermeister/in und fordert ein Kastrationsgebot nach dem Paderborner Modell.
Wer gerne einen tierischen Mitbewohner aufnehmen möchte, kann sogar die ganze Welt verändern: Denn für das Tier, das aus einem Tierheim in ein schönes, liebevolles Zuhause einziehen darf, ändert sich einfach alles.
Quelle: Vegan Blog
Besuch von Kai Seefried in unserer Pflegestelle
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Kater Shaky begrüßt Landtagsabgeordneten Kai Seefried |
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Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour bekamen Kater Shaky und seine Leidensgenossen Besuch vom Landtagsabgeordneten Kai Seefried und seiner Assistentin Frau Baukloh. Beide hatten großes Interesse an der Arbeit des Vereins TSV Tierhilfe Stade e.V. Shaky zeigte sich von seiner besten Seite, denn es war das erste Mal, dass sich Politiker für die Arbeit unseres Tierschutzvereins interessierten.
Wie alles begann:
Anfang des Jahres stellte der Verein TSV Tierhilfe Stade e.V. und die „Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade“ auch in der Gemeinde Drochtersen den Antrag, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Nachdem wir dort aufgrund unseres Vortrages die tierschutzwidrigen Lebensbedingungen der Streunerkatzen und die Ursache dafür darstellen konnten, stimmte der zuständige Ausschuss einstimmig (Enthaltung der FWG) zu. Leider hatten wir nicht mit dem Gegenwind eines Ratsmitgliedes der FWG gerechnet. Mit allen Mitteln wurde versucht, diesen Beschluss zu kippen, was letztendlich auch gelang. Der Rat stellte die Entscheidung zurück. Unser Kampf für die Katzenschutzverordnung hat offensichtlich so viel Aufmerksamkeit bei der CDU in Drochtersen ausgelöst, dass der Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Kai Seefried mehr über unsere Arbeit erfahren wollte.
Ende August war es dann so weit. Herr Seefried und Frau Baukloh nahmen sich gute zwei Stunden Zeit, um den Berichten der 1. Vorsitzenden Beate Dowson zuzuhören, die über die ehrenamtliche Tierschutzarbeit, die wir seit ca. 30 Jahren im Landkreis Stade leisten, vieles zu erzählen wusste. Die vielen Katzen in dieser Pflegestelle, sprachen schon aufgrund ihres Aussehens Bände, alles von der Gesellschaft ausgemusterte Tiere, die niemand mehr haben wollte. Alleine die Kosten für Tierarztrechnungen, die wir jedes Jahr stemmen müssen, brachte beide Politiker zum Staunen.
Auch konnten wir belegen, dass unsere Arbeit in vielen Fällen die Kommunen im Kreis Stade zu übernehmen hätten, sich aber der Verantwortung verweigern. Von den Kommunen werden wir als Tierschutzverein komplett alleine gelassen, wenn es um Tierschutz geht. Schlimmer noch, die Behörden verweigern ihre „Amtsaufgaben“ und glauben, dass der ehrenamtliche Tierschutz dafür eintritt. Herr Seefried und Frau Baukloh waren sichtlich beeindruckt von dem Ausmass unserer ehrenamtlichen Arbeit. Herr Seefried hat anhand unserer Berichte erkannt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Tierschutz verbesserungswürdig ist. Er wird sich dafür einsetzen, hier die Zusammenarbeit zu verbessern.
Die Sommerpause ist beendet
Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu, aber leider hatte der Tierschutz keine Ferien. Viele unterschiedliche Tierschutzfälle hatten wir zu bewältigen:
Wir bekamen eine Fundmeldung aus der Samtgemeinde Fredenbeck. Es wurde eine angeschossene Katze gefunden.
Wir bekamen eine Fundmeldung aus der Stadt Stade: 4 augenscheinlich todkranke Katzenwelpen wurden in der Hofeinfahrt eines Bauernhofes gefunden. Sie wurden zur Notfallbehandlung in die Tierarztpraxis gebracht. Ob alle überleben, ist noch nicht klar.
Nachtrag 01.09.2014: die kleine Katze Püppi aus diesem Wurf mußte am Samstag eingeschläfert werden. Wir trauern um diese kleine zutrauliche Katze.
Das zuständige Veterinäramt verweigert die Kostenübernahme!
Nachtrag 29.10.2014: nachdem wir dem Vet-Amt Stade die aktuelle Rechtslage mitgeteilt haben, wurde die Tierarztrechnung entgegen der anfänglichen Verweigerung, dann doch bezahlt!
Wir haben 6 Katzenwelpen von einem Bauernhof aus dem Kreis Stade aufgenommen. Alle krank und möglicherweise durch Inzucht auch behindert.
Der Bauer hat sich einverstanden erklärt, dass wir die Katzen aufnehmen, aber die Mutterkatze will er nicht kastrieren lassen. Sie ist bereits wieder trächtig!
Das hätte man mit einer Kastrationspflicht verhindern können!
Wir erhielten eine Fundmeldung, verletzter Kater in der SG Harsefeld: Die SG Harsefeld, Ordnungsamt, verweigert die Fundtiereigenschaft. Wir haben Fachaufsichtsbeschwerde gestellt.
3 Katzen, teils schwanger, teils bereits mit ihren Babies sowie 1 Kater wurden in der SG Harsefeld als Fundtiere gemeldet. Die SG Harsefeld, Ordnungsamt, verweigert die Fundtiereigenschaft. Wir haben Fachaufsichtsbeschwerde gestellt.
Nachtrag 29.10.2014: Auf unsere Fachaufsichtsbeschwerde hin bekamen wir Antwort vom Landrat. Diese Antwort ist in Teilen rechtswidrig und nicht vollständig beantwortet. Wir haben erneut den Landrat auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen und ihn aufgefordert, disziplinarische Massnahmen gegen das Ordnungsamt der SG Harsefeld einzuleiten.
Nachtrag 19.12.2014: Der Landrat antwortete, dass ich mich an die Kommunalaufsicht wenden sollte! Er teilt meine Rechtsauffassung nicht!
Das werden wir natürlich tun!
An mehreren Ort im LK Stade haben wir Katzenwelpen eingefangen und aufgenommen. Etliche Futterstellen werden von unseren ehrenamtlichen Helferinnen betreut, damit die von uns kastrierten scheu lebenden Katzen nicht hungern müssen.
Auch der Kampf um die Einführung der Kastrationspflicht im LK Stade geht weiter. Wir führen Gespräche mit Politikern und werden weiter daran arbeiten, dass wir dieses Ziel verwirklichen können.
Tasso fordert Kastrationspflicht
Hattersheim, 7. August 2014 – Den Katzen rund um den Erdball ist am 8. August ein eigener Tag gewidmet: der Weltkatzentag. TASSO e.V. macht zu diesem Anlass auch auf das Elend der vielen Streunerkatzen, die in Deutschland leben, aufmerksam. Und auch den Tieren, die jedes Jahr durch Jäger abgeschossen oder durch Tierversuche zu Tode kommen, gilt das Augenmerk.
In Deutschland ist die Katze das Haustier Nr. 1. Allein bei TASSO, dem größten Haustierzentralregister Europas, waren 2013 rund drei Millionen Stubentiger registriert. Sie heißen Kaya oder Luna, und es geht ihnen gut, denn sie haben einen warmen und sicheren Platz zum Schlafen und werden von Frauchen oder Herrchen täglich versorgt. Wenn sie kastriert und gekennzeichnet sind, egal ob Wohnungskatze oder Freigänger, stehen im Verlustfall die Chancen durch die Registrierung gut, wieder nach Hause zu kommen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.
Die Sorgenkinder von TASSO tragen einen ganz anderen Namen: Schätzungsweise rund zwei Millionen Streunerkatzen leben auf deutschen Straßen, immer auf der Suche nach Futter, um den nächsten Tag zu überleben. Sie sind ausgemergelt, schwach und krank. Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang. „Viele Halter lassen ihre Katze nicht kastrieren“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO, das Problem. „Schnell haben sie sich mit den Streunerkatzen gepaart und sorgen dadurch für eine unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenleid. Die einzige nachhaltige und tierschutzkonforme Methode, dagegen anzukommen, ist die Kastration.“
Das von TASSO gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN gegründete Bündnis „Pro Katze“ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang ein. Hierzu hat das Bündnis aktuell die für Tierschutz zuständigen Landesministerien aufgefordert, zum Schutz der Katzen die Ermächtigungsgrundlage nach § 13b Tierschutzgesetz wahrzunehmen und durch Rechtsverordnung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Kommunen erhalten so die Möglichkeit, durch Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebote für Hauskatzen mit Freigang das Leid der Streunerkatzen einzudämmen.
Grundsätzlich sollten alle Katzen, die ein Zuhause haben, gechippt oder tätowiert und bei TASSO registriert sein. „Katzen laufen zehnmal häufiger weg als Hunde“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO, aus Erfahrung. „Es reicht also leider nicht aus, nur die Hauskatzen mit Freigang zu kastrieren, sondern auch die Wohnungskatzen.“ Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, dass eine Katze nicht zur Streunerkatze wird, weil sie den Weg nach Hause nicht mehr findet. Die Zahlen belegen es: Vier von fünf Katzen können im Verlustfall ihrem Besitzer nicht mehr zugeordnet werden, weil sie nicht registriert sind.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gefahren für Katzen. Beispielsweise werden pro Jahr Zehntausende von ihnen von Jägern erschossen. „Katzen dürfen je nach Bundesland und Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 200 beziehungsweise 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden“, erläutert Mike Ruckelshaus. Mit der Aussage: „Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich aber in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss.“ fordert er ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses. Und auch bei Tierversuchen kommen jährlich unzählige Katzen zu Tode. 2012 wurden laut Tierversuchsstatistik 863 Katzen in Deutschland für Tierversuche verbraucht, Tendenz steigend. Mike Ruckelshaus zeigt sich verständnislos: „Es gibt ausreichend alternative Methoden, mit denen man die grausamen Versuche an Tieren ersetzen könnte.“
Quelle: www.tasso.net
weitere...
Kastrationpflicht in Horneburg aufgeschoben
at. Horneburg. Freilaufende Katzen in der Samtgemeinde Horneburg bleiben verschont: Ihre Halter müssen sie nicht kastrieren. Auch eine Registrierungspflicht fällt weg. Das beschloss der Rat in seiner jüngsten Sitzung. Damit geht das Gremium nicht auf die von der Tierhilfe Stade geforderte Kastrationspflicht für Katzen ein (das WOCHENBLATT berichtete). Die Politiker sehen keinen Handlungsbedarf. Man gehe nicht von einer größeren Population von freilebenden Katzen aus. Fachbereichsleiter Hans-Jörg Allenberg berichtete im WOCHENBLATT-Gespräch von 19 Fundkatzen in den Jahren 2012 und 2013. Drei Katzenfunde sind es bislang in diesem Jahr. Die Verwaltung ist für die Aufnahme von Fundtieren verpflichtet und hat deswegen gibt es einen Vertrag mit dem Tierheim Stade. Dort ermitteln die Mitarbeiter die Eigentümer oder suchen für die Fundkatzen ein neues Zuhause. Bei dieser geringen Anzahl, gehen die Verwaltung von keiner abstrakten Gefahr der öffentlichen Sicherung und Ordnung aus, so Allenberg. Unter abstrakter Gefahr verstehe man unter anderem das Leiden der Tiere durch eine zu schnelle Vermehrung. Sollte es zu einem sprunghaften Anstieg der Katzenpopulation kommen, dann würde die Verwaltung noch einmal über eine Kastrations- und Registrierungspflicht beraten.
Quelle:Kreiszeitung Wochenblatt vom 09.07.2014Katzen: Tiere zweiter Klasse?
Das Katzenelend, verursacht durch verwilderte Hauskatzen, letztlich jedoch von verantwortungslosen Tierhaltern, nimmt Jahr für Jahr zu. Ein Sachverhalt, der nicht nur die Katzen, sondern auch Tierschutzvereine und Tierheime immer mehr in Bedrängnis bringt. Dabei könnte viel Not verhindert werden. Die Gersthofer Tierschützerin Margit Mayr hat dafür eine einfache Lösung parat: "Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freilaufkatzen ab dem fünften Lebensmonat ist ein wirksames Instrument gegen das Katzenelend."
Auch die Durchführung dieser Forderung ist relativ simpel. Die Kastration mit Kennzeichnung und Meldung des Tieres beispielsweise bei TASSO erfolgt durch den Tierarzt. TASSO, das größte Haustierregister Europas, übernimmt ehrenamtlich die Registrierung. "Aussetzen, verantwortungslose Tierhaltung, Diebstahl, Tierquälereien und vor allem Katzenschwemme und Katzenelend würden dadurch erheblich begrenzt", verdeutlicht Margit Mayr. Und noch einen Vorteil nennt sie: "Die Behörden hätten damit weder Kosten noch Zeit- und Verwaltungsaufwand."
Doch was so einfach klingt, scheint für Politiker "unzumutbar". So lässt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, an Margit Mayr schreiben: "Eine bundesweite Kastrationspflicht wäre unverhältnismäßig, da die Problematik der herrenlosen, streunenden Katzen in Deutschland regional in unterschiedlichem Ausmaß auftritt. Dies gilt gleichermaßen für die Forderung nach einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen." Und weiter: "Auch wenn die Registrierung in einer Datenbank selbst kostenlos wäre, würden sich für den Tierhalter Kosten durch die notwendige Implantation des Mikrochips beim Tierarzt ergeben."
In diesem Zusammenhang verweist der Bundesminister zudem auf den Paragraf 13b des aktuell ergänzten Tierschutzgesetzes und der damit verbundenen Abhilfe mit einer im Zusammenhang stehenden Verordnungsermächtigung der Bundesregierung an die Landesregierungen.
"Katzenelend nimmt ständig zu"
Doch diese Ergänzung erweist sich im Hinblick auf eine Durchsetzung nur als Stückwerk. Zum einen müssen Städte und Gemeinden gegenüber den Landesregierungen nachweisen und begründen, dass die Schmerzen, Leiden und Schäden, die den herrenlosen Tieren in ihrer Region entstehen, ausschließlich auf eine unkontrollierte Population zurückzuführen sind. Das ist jedoch juristisch fast unmöglich. Zum anderen ist die Haltung von Katzen, die in Obhut eines verantwortungslosen Menschen stehen, weiterhin gesetzlich nicht geregelt.Für Margit Mayr ist die Ablehnung einer bundeseinheitlichen Katzenschutzverordnung im Tierschutzgesetz nicht nachvollziehbar. "Seit Jahren zeigt sich, dass allgemeine gesetzliche Vorschriften nicht ausreichend sind", resümiert sie. "Im Gegenteil: Katzenelend, abgemagerte, kranke und verletzte Fundtiere sowie verantwortungslose Katzenhaltung nehmen ständig zu."
Kennzeichnungspflicht: CSU blockt
Rund 200 deutsche Städte und Gemeinden haben mittlerweile eine Kastrationspflicht als tierschutzgerechte Initiative eingeführt. In Bayern haben in der Vergangenheit CSU und FDP allerdings mehrfach eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht abgelehnt, obwohl SPD und Bündnis 90/Die Grünen diese befürwortet hatten. Seit 2001 gibt es eine Hundeschutzverordnung. Eine Katzenschutzverordnung wurde durch die CSU ebenfalls abgelehnt, genauso wie ein Tierschutzverbands-Klagerecht.Politiker, das hat die Tierschützerin Margit Mayr schmerzhaft festgestellt, begnügen sich mit beschwichtigenden Standardantworten. Sie berufen sich, wie Bundesminister Christian Schmidt, für das Halten von Katzen auf "allgemeine gesetzliche Anforderungen". Doch die sind nur grundlegend.
Das hat auch Horst Wester, der Bundesvorsitzende der "Partei Mensch Umwelt Tierschutz", erkannt. Er fordert eine Änderung des Tierstatus' in der Gesellschaft über beispielsweise einen eigenen Artikel im Grundgesetz oder über eine komplette Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Letzteres sei "durch seine schwammigen Formulierungen nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde".
Tierhilfe: Petition im Internet
Margit Mayr weiß, dass sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen einen langen Atem braucht. Das Problem der über zwei Millionen Streunerkatzen sei nur durch flächendeckende Kastration in den Griff zu bekommen.Sie weiß, dass das schwierig ist, politisch durchzuboxen. Sie weiß aber auch, dass Katzen im Gegensatz zu Hunden und der damit verbundenen Jägerschaft keine Lobby haben, dass die unzähligen Tierschutzvereine und Tierhilfen bundesweit nicht mit einer einheitlich mächtigen Stimme sprechen und dass sich der Bund bei diesem Thema auf die Zuständigkeit der Länder beziehungsweise Kommunen beruft und umgekehrt.
Doch Beispiele wie Paderborn und andere Städte zeigen, dass es auch anders geht. "Wenn man nur will", fügt Margit Mayr hinzu. Doch von diesem Willen scheint man in Bayern noch weit entfernt zu sein.
Derzeit setzt sie ihre Hoffnung im Internet auf eine Petition an den Deutschen Bundestag:
www.change.org/de/Petitionen. Über 11 000 User haben dort die Petition bereits unterstützt. Sie endet am 12. August.
Quelle: Stadtzeitung Augsburg vom 05.07.2014 | 08:17 Uhr - von Siegfried P. Rupprecht
Kampf dem Katzenjammer in den Kommunen
Aus dem Stader Tageblatt vom 05.07.2014
LANDKREIS. Die liebsten deutschen Haustiere – Hund und Katze – sind stets auch als Ausgangspunkt für Diskussionen gut. Nachdem in Niedersachsen alle Hunde zentral registriert werden mussten, sind jetzt die Samtpfoten ins Visier der Kommunen gerückt. Im Landkreis Stade wird seit Monaten vielerorten über eine sogenannte Katzenschutzverordnung oder eine Kastrations- und Registrierungspflicht diskutiert. Entsprechende Änderungen in der Kommunalverordnung haben bisher die Samtgemeinde Apensen und die Samtgemeinde Nordkehdingen umgesetzt. In der Hansestadt Stade gibt es eine Sonderregelung – ein Überblick.
Allen vorweg sind es die Tierschützer, die eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen fordern. Sie wollen die Ursache für das Elend vieler Katzen beseitigen und nicht länger die Symptome behandeln. Es geht um Katzen, die sich unkontrolliert fortpflanzen und unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen müssen. Einige der „Streuner“ und „Fundtiere“ landen beim ehrenamtlich tätigen Tierschutz, doch der ist mit der Anzahl der Katzen längst überfordert. Die Spenden können nicht mehr die Kosten decken und auch die Weitervermittlung gestaltet sich schwierig. Es droht eine Überpopulation, so die Tierschutzorganisation Peta, die das Problem mit Zahlen belegt: Eine einzige Katze und ihre Nachkommen könnten potenziell in nur sieben Jahren für weitere 420 000 Katzenbabys sorgen.
Im Kreis Stade wandte sich Cornelia Haak von der „Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade“ bereits mehrfach an „alle verantwortlichen Politiker, sich dem Thema zu stellen und die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen“. Sie darf Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer, hinter sich wissen: „Wir haben uns seit Jahren für eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Katzen stark gemacht. Im neuen Tierschutzgesetz wurde endlich eine Rechtsgrundlage für Länder geschaffen, die Kastrationsgebote und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht“, so Mantel in einer schriftlichen Mitteilung. Aus seiner Sicht hätten Städte und Gemeinden damit die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen „zur Verhinderung von weiterem Katzenelend“ zu ergreifen. In mehr als 250 deutschen Kommunen ist es bereits Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen, davon 169 in Niedersachsen.Doch einige Politiker stören sich bei der Änderung im Tierschutzgesetz an der Formulierung „Ermächtigungsgrundlage für die Landesregierungen“. Sie sehen keinen Handlungsbedarf auf der Städte- und Gemeindeebene, sondern bei der Landesregierung. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) antwortete auf eine entsprechende Kleine Anfrage im Landtag: „Die Landesregierung strebt den Erlass einer auf § 13 b TierSchG (siehe Infokasten) basierenden Landesverordnung an. Als vorgeschaltete Maßnahmen werden unter anderem Kastrationsaktionen bei frei lebenden Katzen, Aufrufe zur freiwilligen Beschränkung des Auslaufs bei Hauskatzen und die freiwillige Kastration von Freigänger-Katzen befürwortet.“ In diesem Zusammenhang finanziere das Fachministerium derzeit ein Projekt zur Kastration und Kennzeichnung frei lebender Katzen, das vom Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen durchgeführt wird und eine Übersicht über die Situation und Anzahl frei lebender Katzen in Niedersachsen ermöglichen soll. Diese Daten seien zur „Festlegung bestimmter Gebiete“ nach § 13 b notwendig. Auch die Veterinärämter seien bereits im Rahmen einer Dienstbesprechung informiert worden, dass diesbezügliche Daten gesammelt werden sollen.
Eine feste Regelung setzt die Zuordnung eines Tieres zu Halterin oder Halter voraus. „Um die Zahl der registrierten Katzen amtlich erfassen zu können, muss es sich um ein landesweit zentrales, amtliches Register handeln“, so Meyer weiter. Die durch den Betrieb des amtlichen Registers entstehenden Kosten wären – vergleichbar dem niedersächsischen Hunderegister – über Gebühren zu finanzieren. Doch so weit ist es noch nicht.
Der Deutsche Tierschutzbund hat sich klar positioniert: „Katzenschutzverordnung – Jetzt!“, heißt seine Aktion. Krank und abgemagert würden viele frei lebende Katzen täglich ums Überleben kämpfen. Das Elend würde es nicht geben, wenn Tierhalter ihre Katzen kastrieren ließen, so die Überzeugung des Tierschutzbundes. Die Tierärztekammer Niedersachsen rechnet vor: „Eine einzige Kätzin hat nach zwei Jahren über 30 Nachkommen.“
Hunger, Infektionskrankheiten und massiver Parasitenbefall gehörten zum traurigen Alltag frei lebender Katzen, die bei vielen Menschen Mitleid und den Wunsch erwecken, zu helfen, heißt es schriftlich von der Tierärztekammer. Füttern allein sei keine Hilfe, sondern „kurzsichtig und Wegbereiter für noch größeres Katzenleid“: Es würden immer mehr Tiere angelockt, die sich „dank“ der Fütterung noch besser fortpflanzen könnten. Territorialaggressionen, die zu Verletzungen und Übertragungen von Krankheiten führen, seien die Folge. Der Stress untereinander wachse ständig, schwäche das Immunsystem und mache krank.
Und die steigende Katzenpopulation hat noch andere Folgen: Auch die Ornithologen schlagen Alarm. In einem Bericht, der über die Deutsche Presseagentur verbreitet wurde, mahnte Peter Berthold, langjähriger Leiter der Vogelwarte am Max-Planck-Institut im Kreis Konstanz, vor dem Aussterben von Vogelarten durch Katzen. Er verwies auf eine Studie aus den USA, wonach eine Katze knapp 40 Vögel im Jahr erbeutet.
In Deutschland liegt die Statistik darunter: Bei acht Millionen Katzen, davon zwei Millionen verwilderter Tiere, die sich selbst ernähren müssten, werden demnach pro Jahr 50 Millionen Vögel durch Katzen getötet. Das wären im Schnitt sechs Vögel pro Katze. Doch weil sich durch die intensive Landwirtschaft mit hohem Anteil an Mais der Lebensraum für seltene Vogelarten einschränkt, wandern einige Arten inzwischen in Gartengebiete ein. Hier treffen diese dann verstärkt auf Hauskatzen. Somit sind unter Umständen nicht mehr nur wie früher die häufigsten Vogelarten betroffen, die eine Reduzierung ihrer Art besser verkraften könnten, sondern auch vom Aussterben bedrohte. Vor allem Jungvögel werden gefangen, da sie leichte Beute sind. Berthold schlug vor einem Jahr eine Katzensteuer vor, um mehr Geld in den Vogelschutz zu investieren, was damals zu einer heißen Diskussion führte.
Quelle: Stader Tageblatt vom 06.07.2014
Das Thema Kastration im Kreis Stade
Apensens Samtgemeinderat beschließt „Katzengesetz“: Freilaufende Hauskatzen müssen kastriert und gekennzeichnet werden. Buxtehuder Rat lehnt Kastrationspflicht für Katzen ab. Es gebe kein Katzen-Problem. Eine Satzung hätte Kosten von 30 000 Euro im Jahr verursacht, im Notfall könne die Stadt auch so zur Gefahrenabwehr tätig werden. Drochtersen lehnt die Kastrations-Satzung vorerst ab, die Gemeinde will zunächst die entsprechende Rechtsverordnung der Landesregierung abwarten. In der Samtgemeinde Nordkehdingen soll eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt werden. Horneburger Samtgemeinderat lehnt eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger ab. Der Antrag auf Registrierungspflicht in der Samtgemeinde Harsefeld ist vertagt. Freilaufende Katzen müssen in der Samtgemeinde Lühe noch nicht kastriert und gekennzeichnet werden, die Rechtslage der Verordnungen sei unsicher. In der Hansestadt Stade gilt diese Regelung: Wer ein Tier hält, hat zu verhindern, dass dieses außerhalb seines umfriedeten Besitzes unbeaufsichtigt umherstreift. Dieses gilt nicht für kastrierte Katzen.
§ 13 b TierSchG
Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) ist das Tierschutzgesetz (TierSchG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206) durch Einfügung eines § 13 b um eine Ermächtigungsgrundlage für die Landesregierungen zum Schutz frei lebender Katzen ergänzt worden: „Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen 1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und 2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.
Quelle: Stader Tageblatt vom 06.07.2014
Fortsetzung "Die ländliche Idylle..."
Diesen Bericht schrieb uns eine Einwohnerin eines kleiner Ortes, ländlich geprägt, in der Samtgemeinde Harsefeld.
Orte und Namen haben wir verändert, um nicht die dort noch lebenden Tiere in Gefahr zu bringen.
Dieser Bericht dokumentiert das alltägliche Elend der Katzen auf dem Lande.
Vor 14 Jahren zogen mein Lebensgefährte und ich samt meinen zwei Katzen Püppi und Rosalie in einen kleinen Ort in der Samtgemeinde Harsefeld. Sie kamen natürlich aus dem Tierschutz, und kamen auch aus einer schlechten Haltung. So, nun lebte ich auf dem Lande und durfte die ländliche Idylle, die sich für die Tiere als Hölle erwies, ertragen. Von meiner Küche aus konnte ich den rechten Kuhstall, schauen. Aus dem anderen Fenster musste ich den Anblick auf den linken Kuhstall ertragen, Dreck überall, aber dann sah ich das schlimmste: ein kleiner Hund, an einer schweren Kette draußen auf dem blanken Boden liegend. Er hatte keinen ordentlichen Schlafplatz, Trinkschale und Fressnapf strotzten nur vor Dreck. Sie wurden nie sauber gemacht. Brownie stank, auch er war dreckig, wie die Kühe und Schweine. Dann eine Tür weiter waren viele Katzen auch kleine Katzenbabies. Schniefende Nasen, leckende Augen. Überall lagen trockne Brötchen herum und altes Trockenfutter von den Katzen. Die Katzenbabies mussten das Hundetrockenfutter fressen, das schon länger auf dem blanken Boden lag. Alle litten unter Hunger und Krankheiten, aber die junge Bäuerin meinte, auf dem Bauernhof ist das nun mal so!
Viele Katzen waren schwanger. Es war die pure Inzucht. Ich war oft bei Brownie im Stall, habe ihn gestreichelt und ihm auch immer etwas zu Essen gebracht. Ich nahm dann auch oft was für die Katzen mit. Ich kümmerte mich um sie. Ich holte oft von Dr. W. Antibiotika, Augensalbe, Wurmmittel, Flohmittel etc. Mit einigen Katzen fuhr ich zu verschiedenen Tierärzten in der SG Harsefeld. Einigen Katzen konnte nicht mehr geholfen werden, sie waren bereits zu krank und konnten nicht mehr gerettet werden. Viel kleine Katzenbabies habe ich in gute Hände vermittelt.
Daraus ist natürlich viel Streit mit der Bäuerin und dem alten Bauern entstanden. Die sagten ganz direkt: „Für Katzen geben wir kein Geld aus!“ Aus der örtlichen Tierarztpraxis wurde uns auch gesagt, dass die Bauern alle so mit ihren Katzen umgehen würden. Wir waren entsetzt!... Bitte weiterlesen...