Willkommen bei der
Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
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Aktuelle Meldungen:
Drochtersen nimmt Beschluss zurück
DROCHTERSEN. Der Drochterser Gemeinderat hat das Aufstellen einer neuen Satzung, die die Kastration von Katzen zur Pflicht macht, vorerst abgelehnt. Die Empfehlung, die Verabschiedung der Satzung abzuwarten, bis die Landesregierung eine entsprechende Rechtsverordnung vorlegt, kam letztlich vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund.
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend hatten sich bereits die Mitglieder des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses mit der Satzung beschäftigt und diese mehrheitlich empfohlen. Vertreter der Stader Tierhilfe vertraten die Interessen der Tierschützer in den Fachausschüssen mit Nachdruck. Die Politik folgte zunächst den Argumenten. Nun rudert die Gemeinde zurück.
Gegner der Satzung war von Anfang an der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, Cornelius van Lessen. Nach seiner persönlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage habe er festgestellt, dass es keine Ermächtigungsgrundlage für die Satzung gebe. Van Lessen leistete sich mit den Tierschützern per Mail und mit den Politikern am Mittwoch im Rat eine hitzige Debatte zum Thema.
CDU-Fraktionsvorssitzender Kai Seefried erklärte, die Verwaltung habe das Thema zu Recht eingebracht, weil der Bedarf durchaus da sei. Zudem könnten 170 Kommunen, die die Satzung bereits verabschiedet hätten, nicht alle irren. Der Rat habe derzeit keine andere Wahl, als die Satzung abzulehnen, weil der entsprechende Beschluss angefochten werden würde.
Wichtig sei, dass die Debatten um die Katzenkastration und die steigende Population der Tiere in den öffentlichen Blick rückten und diskutiert würden. „Alle haben Interesse am Tierschutz und am Tierwohl“, sagt Seefried. Van Lessen hingegen zweifelte die Hochrechnungen über die steigende Anzahl der Tiere an und bemerkte, „die Erforderlichkeit“ einer solchen Satzung sei nicht geprüft worden.
Der Standpunkt von Daniel Berlin Politiker mit dem Teufel im Nacken
Der Ton wird wieder rauer im Drochterser Gemeinderat. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wählergemeinschaft, Cornelius van Lessen, ist nach monatelanger Attacken-Pause wieder in Höchstform, stellt Hochrechnungen von Tierschutz-Experten, die die Population von Katzen prognostizieren, per se in Frage, wirft den Ratsmitgliedern vor, wie dumme Schafe hinter einem Alpha-Tier hinterher zu laufen und Beschlüsse mir nichts, dir nichts abzunicken. Der Retter der Kommunalpolitik hatte angemahnt, die Satzung für die Katzenkastration sei rechtswidrig und im Falle der Verabschiedung nichtig, weil die Rechtsgrundlage von der Landesregierung bislang nicht vorliege. Damit hatte van Lessen sogar Recht. Aber seine Vehemenz, mit der er argumentiert, erinnert an die Zeit vor der letzten Kommunalwahl. Damals hatten arrivierte Lokalpolitiker schlichtweg keine Lust mehr, sich ehrenamtlich zu engagieren. Jetzt legt sich der FWG-Chef mit der Kirche an und wettert gegen den Zuschuss der politischen Gemeinde für die Finanzierung des Friedhofswegs. Der Kirchengemeinde kein Geld zu geben, dieser Meinung kann man sein. Aber van Lessen holt das Messer raus und unterstellt der Kirche, sie habe sich rechtswidrig verhalten. Nein: Ein paar Ehrenamtler beantragten bei der Kommune Geld für einen so gut wie öffentlichen Weg. Mehr nicht. Der Dialog zwischen van Lessen und Pastor Bernhard Pippirs nach der Sitzung war interessant. Pippirs empfahl nämlich sinngemäß: Mit dem Teufel im Nacken sollte van Lessen die Kirche lieber meiden.
Quelle: Stader Tageblatt v. 20.06.2014
Kastrationspflicht im LK Stade
Ein Schreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes hat die Einführung der Kastrations- und Registrierungspflicht zunächst blockiert.
Wir wissen nicht, warum der Nieders. Städte- und Gemeindebund plötzlich entgegen seiner Empfehlung vom 06.09.2011 die Einführung der Kastrations- und Registrierungspflicht als "rechtlich umstritten" bezeichnet. In mehr als 200 Kommunen in Niedersachsen und in über 70 Kommunen in NRW wurde diese bereits eingeführt und positiv beurteilt.
Damit wird der Tierschutz wieder hintenan gestellt und die Tierschützer sollen es wieder allein richten.
Selbst wenn in 2015 eine Verordnung auf den Weg gebracht wird, sind auch hier zunächst die Kommunen in der Pflicht.
Wir werden weiterhin an der Einführung der KSVO arbeiten!
Katzen im Abbruchhaus gerettet
Am Dienstag erhielten wir einen Anruf mit dem Hinweis, dass auf einem Grundstück in Stade ein Haus abgerissen werden soll, in dem sich eine Mutterkatze mit ihren Babies befindet.
Wir haben darauf hingewiesen, dass hier die Stadt Stade zuständig sei.
Die Vertreterin des städt. Tierheims gab die Auskunft, man sei "eigentlich" nicht zuständig, würde aber mal hinfahren und nachsehen.
Die Tierhilfe hat sofort reagiert und griff unterstützend ein, da nicht viel Zeit blieb bis zum geplanten Abrisstermin am heutigen Freitag. Wir haben so schnell wie möglich Fallen aufgestellt. Da die scheuen Katzen sich oft erst nachts zeigen, haben wir auch mitten in der Nacht dort nachgeschaut, ob Katzen in der Falle saßen. Letztendlich konnten wir alle Katzen dieser kleinen Familie einfangen.
An dieser Örtlichkeit hat die Tierhilfe Stade e.V. bereits mehrfach Katzen eingefangen und kastrieren lassen. Die Auskunft der Stadt Stade: "Wir sind nicht zuständig"! ist nach der neuesten Rechtsprechung nicht mehr haltbar.
Kastrationspflicht in Bad Bentheim
Bentheimer Katzen müssen unters Messer
Rat der Stadt macht Kastration und Registrierung zur Pflicht
Frei laufende Katzen, wie dieser Streuner, der einen
Garten in Bad Bentheim besucht, müssen jetzt kastriert
werden. Das hat der Rat der Stadt so festgelegt.
Foto: Yvonne Neis
Von Irene Schmidt
Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat am Mittwochabend einstimmig beschlossen, eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen einzuführen. Damit soll die wilde Vermehrung von frei laufenden „Stubentigern“ eingedämmt werden.
Bad Bentheim. Die Burgstadt ist jetzt eine von gut 160 niedersächsischen Städten und Gemeinden, die eine Kastrationspflicht eingeführt haben. In der Grafschaft jedoch macht der Bentheimer Stadtrat den Vorreiter. Die Veterinärbehörde des Landkreises hatte auf Anfrage bestätigt, dass auch sie die unkontrollierte Vermehrung frei laufender Katzen als problematisch ansehe, aus ihrer Sicht sei es jedoch sinnvoller , wenn die Kastrationspflicht nicht auf Kreisebene, sondern von den Kommunen beschlossen und überwacht werde.
In Bad Bentheim haben seit Jahren die inzwischen als Verein eingetragenen Katzenfreunde Bad Bentheim-Schüttorf für diese Kastrationspflicht gekämpft. Bis dahin hatte der Verein verwilderte Katzen an Futterstellen angelockt, von Tierärzten kastrieren lassen und dann am selben Ort wieder frei gelassen. Die Kastrationen wurden von Sponsoren und über Spenden bezahlt, viele Tierärzte kamen den Katzenfreunden bei den Kosten entgegen. Appelle an private Katzenbesitzer, ihre Tiere kastrieren zu lassen, fruchteten kaum. Lediglich verantwortungsbewusste Tierhalter hatten ihre Katzen und Kater kastrieren lassen.
Jetzt gilt diese Pflicht für alle Besitzer frei laufender Katzen, auch für jene, die irgendwann begonnen haben, einen Streuner regelmäßig mit Futter zu versorgen. Einstimmig sprach sich der Rat dafür aus, die „Städtische Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ um eine Bestimmung zur Tierhaltung zu ergänzen.
Laut Kastrationsverordnung müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, die Tiere ab einem Alter von fünf Monaten von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Die Tiere müssen zudem dem Deutschen Haustierregister oder bei „Tasso“ gemeldet werden.
Die Kosten für die Kastration belaufen sich nach Angaben der Stadt in etwa auf 120 Euro für weibliche Katzen und 60 Euro für Kater.
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
Verstöße gegen die Kastrationspflicht werden mit einem Bußgeld geahndet, das eventuell den Katzenfreunden zur Deckung der Betreuung wild lebender Katzen zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Bereiche, wo es viele wild lebende, nicht kastrierte Katzen gebe, seien bekannt, berichtete Bürgermeister Dr. Volker Pannen im Rahmen einer kurzen Debatte. Daher solle in öffentlichen Wäldern auch die Fütterung der Streuner zugelassen werden. Gleichzeitig könnten die Tiere dann eingefangen und kastriert werden.
Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen sprachen sich vor der Abstimmung noch einmal für die Kastrationspflicht aus. So bezeichnete Dr. Karin Stader-Deters (SPD) die Verordnung als „überfällig“. Auch Peter Wiering (FDP) begrüßte die Maßnahme. Er beklagte aber, dass streunende Katzen in seinem Garten „kleine Vögelchen“ verspeisten. Seine blumigen Ausführungen gipfelten in der Frage: „Kann man wild herumstreunende Katzen nicht einfach einschläfern?“ Diesem Vorschlag erteilte Bürgermeister Pannen umgehend eine Abfuhr: „Zum Tierschutz gehört auch, lebende Tiere gut zu behandeln.“
Mehrere Katzenfreunde, die der Ratssitzung beiwohnten, zeigten sich nach dem Beschluss glücklich und erleichtert. Die Katzenfreunde Bad Bentheim-Schüttorf hoffen, dass auch die Samtgemeinde Schüttorf – wie bereits erwogen – die Kastrationspflicht einführt.
Quelle:
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Kastrationspflicht in Buxtehude abgelehnt
Die Verwaltung hatte einen entsprechenden Antrag der Grünen, die nur bei BBG/FWG und der Linken Unterstützung fanden, kritisch bewertet. Es bestehe kein konkreter Handlungsbedarf, so die Verwaltung; die bestehenden Möglichkeiten über das Niedersächsische Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung reichten aus, um gegebenenfalls einzugreifen. Demgegenüber betonte Bärbel Lübke-Elbracht für die Grünen, dass es ein massives Problem auch in Teilen Buxtehudes gebe, das Tierheim sei überfüllt. In Niedersachsen hätten inzwischen 190 Gemeinden mit einer Satzung reagiert und auch die Tierärztekammer plädiere für eine Kastration streunender Katzen.
Quelle: Buxtehuder Tageblatt
Katzenkastrationspflicht demnächst in Drochtersen
Katzen müssen künftig kastriert werden
DROCHTERSEN. Die Gemeinde Drochtersen führt wahrscheinlich die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Katzen ein, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen. Das empfahlen am Montagabend die Mitglieder des Finanzausschusses. Letztlich muss der Gemeinderat entscheiden. Tierschützer hatten am Montag stark für die Verordnung geworben.In Drochtersen sind in den Jahren 2010 bis 2013 für die Unterbringung und die Versorgung von Fundtieren beim Tierarzt, insbesondere Katzen, im Durchschnitt jährliche Kosten in Höhe von etwa 3000 Euro angefallen. Gerade die Unterbringung von Fundtieren ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Etwa 30 Tiere stehen jedes Jahr in der Statistik der Kommune. Die Lokalpolitiker und die Verwaltung erhoffen sich von der neuen Verordnung, die jährlichen Kosten zu senken. Die Samtgemeinde Apensen hatte als erste Kommune im Landkreis Stade eine entsprechende Verordnung erlassen. Sollte die Verordnung greifen, beauftragt die Gemeinde die Tierhilfe Stade, die Katzenhalter über die Neuerung aufzuklären und Möglichkeiten einer Kastration aufzuzeigen.
Die Verordnung könnte bereits am 1. Juli in Kraft treten. Menschen, die sich dann nicht daran halten, können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.
Die Tierschützer berichteten von einem Fall im Theisbrügger Moor. Dort fanden sie bei einem Landwirt 50 Katzen, teilweise halb verhungert, abgemagert, krank und verletzt. Die Tierhilfe versorgt pro Jahr 400 Katzen. Die Tendenz sei steigend, sagen die Tierschützer.
Quelle: Stader Tageblatt vom 07.05.2014
Anmerkung der Initiative KSVO LK Stade:
Unser Dank gilt den Politikern und der Verwaltung in der Gemeinde Drochtersen. Wir wurden dort sehr freundlich und offen aufgenommen und bekamen die Gelegenheit, die Problematik mit unkastrierten Katzen aufzuzeigen.
Gegen die Katzenschwemme
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht greift ab Mai – Zuschüsse sind möglich
gb.Hollenstedt.Hollenstedt macht ernst im Kampf gegen die Katzenschwemme. Als erste Kommune des Landkreises Harburg führt die Samtgemeinde ab dem 1. Mai 2014 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Samtpfoten ein. „Wir wollen damit den Tierschutz in den Fokus rücken“, sagt Ordnungsamtsleiterin Kerstin Markus. Die bislang unkontrollierte Vermehrung der so genannten Freigänger führt nicht nur zu vollen Tierheimen und wild lebenden Katzen, die in der freien Natur nicht überlebensfähig sind, sondern birgt auch die Gefahr der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten. Darüber hinaus bezieht sich der Tierschutz auch auf den Schutz von Singvögeln, insbesondere während der Brutzeit.Zudem können entlaufene registrierte Katzen schneller an ihre Besitzer zurückgegeben werden, so Kerstin Markus weiter. Für Katzenbesitzer, die finanziell nicht in der Lage sind, die auf sie dadurch zukommenden Kosten zu tragen, hat die Samtgemeinde Mittel zur Verfügung gestellt. Daraus werden auf Antrag Zuschüsse von rund 50 Prozent gewährt. Die Bedürftigkeit wird an Hand von Einkommens- und Vermögensnachweisen über die Buchholzer Dr. Frölich-Tierschutzstiftung geprüft. „Wir begrüßen dieses Vorgehen außerordentlich“, erklärt die Vereinsvorsitzende Marianne Fröhlich.
Entsprechende Anträge können bei den Hollenstedter Tierarztpraxen Gieseler (Tel: 04165-80011) und Werner (Tel.: 04165-9993600) gestellt werden. Mit beiden Praxen hat die Samtgemeinde Vereinbarungen über die Höhe der entstehenden Kosten geschlossen. Sie entsprechen dem Mindestsatz der Tierärztlichen Gebührenordnung, und belaufen sich für die Kastration von Katzen auf 100 Euro, und für die von Katern auf 50 Euro. Für die Implantation eines Chips, durch den die Kennzeichnungspflicht erfüllt wird, entstehen Kosten von 15 Euro.
Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt vom 30.04.2014
Fundkater in Kutenholz
Happy-End für Teeger
Manchmal überholen sich die Ereignisse. Noch bevor wir diesen Kater in der Zeitung vorstellen konnten, um sein altes oder ein neues Zuhause zu suchen, wurde er per Zufall auf einem Flugblatt entdeckt und konnte so ganz schnell an seine Familie zurück gegeben werden. Die Freude war groß, als Teeger in seinem Zuhause ankam. Was war passiert?
Der kleine unkastrierte junge Mann versuchte sich als Freier. Er war wohl seinem ersten Trieb gefolgt und suchte eine Katzendame. Wir fanden ihn in der „Mitte von Nichts“ in der Nähe einer Schweinemastanlage in Kutenholz. Sofort haben wir in der Umgebung von Kutenholz, Flugzettel ausgehängt.
Seine Familie, die in Fredenbeck einkaufen war, erzählte der Kassiererin, dass sie ihren Kater vor zwei Monaten! verloren hätten. Die Kassiererin erinnerte sich an die Flugzettel in Kutenholz. Tatsächlich, es stellte sich heraus, dass es ihr Teeger war, den wir gefunden hatten. Zwei Monate hat er sich irgendwie durchgeschlagen.
Teeger wurde schnell nach Hause geholt, selbstverständlich kastriert und tierärztlich versorgt. Nun hat er auch ein hübsches Tattoo im Ohr, damit man ihn jetzt leichter zurück bringen kann, falls er mal wieder ausbüxt. Nur der Spaß mit den Katzendamen hat jetzt ein Ende.
Eine Bitte an alle Katzenhalter: lassen Sie ihre Katzen und Kater (rechtzeitig) kastrieren, kennzeichnen und registrieren (Tasso e.V. /Dtsch.Haustierregister)!
Wer kennt dieses Kerlchen? Wer vermißt einen kleinen Kater?
Er wurde in der Nähe einer Schweinemastanlage in Kutenholz gefunden.
Er ist sehr schmusig, darum gehen wir davon aus, dass er entweder entlaufen ist oder ausgesetzt wurde.
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Tel. 04762/923366
Kommunen mit Kastrationspflicht
Anzahl der Kommunen mit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
Mit Stand 03.04.2014 haben insgesamt 282 Kommunen eine solche Verpflichtung verabschiedet. Davon 202 Kommunen in Niedersachsen, 71 Kommunen in Nordrhein Westfalen und 3 Kommunen in Thüringen. Dazu kommt das Bundesland Hansestadt Bremen mit Bremerhaven und jeweils 1 Kommune in Rheinland Pfalz, Hessen, Sachsen, Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern.
Pflegestelle gesucht
"Wir haben in Harsefeld kein Katzenproblem!" Aussage der Verwaltung in Harsefeld.
Wir haben da ganz andere Erfahrungen:
Ich wurde heute nach Bargstedt, LK Stade, gerufen. Seit Jahren gibt es dort ein Katzenproblem. Tierliebe Menschen fangen viel Tierleid auf, indem sie auf eigene Kosten die Katzen kastrieren und tierärztlich behandeln lassen. Die Verursacher des Tierleids kümmert das nicht. Da wir keine Katzenschutz-Verordnung in der SG Harsefeld haben, werden diese Tiere weiter leiden und auch deren Nachkommen.
Wir suchen händeringend einen Pflegeplatz für einen Kater, der dort seinen Futterplatz verloren hat. Wir haben Angst um sein Leben.
Wer kann den Kater aufnehmen? Wir würden ihn selbstverständlich kastrieren und tierärztlich versorgen lassen.
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weitere...
Fachaufsichtsbeschwerde hatte Erfolg!
So berichtete das TAGEBLATT am 13. Januar dieses Jahres über die Katze, die zu einer Beschwerde der Tierschützer über einen Mitarbeiter im Fredenbecker Rathaus führte.
FREDENBECK. Sie haben alles richtig gemacht, die Menschen, die Anfang des Jahres eine Katze in Fredenbeck fanden und diese als Fundtier im Rathaus melden wollten.
„Die Finderin der Katze hat sich korrekterweise an die Samtgemeinde gewandt“, sagte die für juristische Fragen zuständige Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz auf TAGEBLATT-Nachfrage. Das bedeutet zugleich, dass der Behördenvertreter, der die Zuständigkeit damals abstritt, falsch handelte. Der Tierschutzverein Tierhilfe Stade, der mit einer Fachaufsichtsbeschwerde den Kreis als übergeordnete Behörde eingeschaltet hatte, kann seinen Einsatz damit als Erfolg verbuchen.
Die Tierschützer hatten nach der Ablehnung der Aufnahme des Fundtiers in Fredenbeck die Katze vereinsintern untergebracht. Nachdem durch einen Tierarzt ein Mikrochip zur freiwilligen Registrierung der Katze ausgelesen wurde, konnte schnell der Besitzer ermittelt werden. Dabei stellte sich heraus, dass das kleine weiß-braune Tier unbemerkt im Auto von Drochtersen gen Fredenbeck gefahren war. Unterbringung und Suche seien die „originäre Aufgabe der Samtgemeinde“ gewesen, meinten die Tierschützer in ihrem offiziellen Beschwerdeschreiben.
Die Samtgemeinde Fredenbeck hat inzwischen reagiert. Sie kaufte ein entsprechendes Lesegerät, um zukünftig selbst die Besitzer der mit Mikrochips gekennzeichneten Tiere ermitteln zu können. Bei Katzen ist die Registrierung freiwillig, bei Hunden in Niedersachsen vorgeschrieben.
Die Tierschützer merken hierzu an, dass es aus ihrer Sicht „leider im Landkreis Stade keine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen“ gebe – außer in den Samtgemeinden Apensen und Nordkehdingen. So sei das Chipauslesegerät nur eingeschränkt geeignet, einen Halter zu ermitteln. Sie fragen: Was passiert, wenn die Katze nicht gechipt ist? Dazu sagt Dezernentin und Juristin Streitz: Die Europäisch Kurzhaar, also die bauernstämmige Hauskatze, könne frei draußen leben. Doch sei bei einer Katze nicht von einem Wildtier auszugehen, sondern „erst einmal im Zweifel immer von einem Fundtier“, bei dem sich wie in diesem Fall die zuständige Kommune hätte kümmern müssen.
Quelle: Stader Tageblatt vom 15.04.2014
Stimmen zum Urteil
Kommune muss für Katzen zahlen: Tierschutzverein gewinnt Prozess
Kassel. Katzen vermehren sich gern und reichlich, streunende Tiere können gar zur Plage werden. Doch wer zahlt, wenn „Ausreißer“ verletzt oder verwahrlost gefunden werden und versorgt, kastriert und geimpft werden müssen?In dieser Frage hat der Tierschutzverein „Tierfreundlich“ aus dem mittelhessischen Lich gestern vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einen juristischen Sieg gegen die Gemeinde Reiskirchen im Mittelhessischen errungen: Die Gemeinde muss nun nach jahrelangem juristischen Tauziehen endgültig 6100 Euro als Aufwendungsersatz für die Versorgung aufgefundener Katzen an den Tierschutzverein zahlen. Sie hat ihre Berufung gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgenommen.
Das könnte auch Konsequenzen für die Finanzierung der Versorgung und Unterbringung von entlaufenen Haustieren in der Kasseler Region haben. Die Entscheidung des Gerichts schaffe Rechtssicherheit und sei ein Sieg für den Tierschutz, sagte Cornelia Konrad, Vorsitzende des Vereins. Nach Ansicht des VGH kann eine Kommune verpflichtet sein, Tierschützern die Kosten für gefundene Tiere zu ersetzen. Diese Auffassung hatte schon das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Gießen vertreten. Der Tierschutzverein habe mit der Aufnahme und Versorgung der Katzen grundsätzlich eine Aufgabe erledigt, die eigentlich die Kommune hätte übernehmen müssen, sagte Vorsitzender Richter Hans-Joachim Möllein. Dabei könne man nicht - wie es die Gemeinde behauptet hatte - zwischen entlaufenen Tieren einerseits und den von ihren Besitzern ausgesetzten Tieren unterscheiden. Das Tierschutzgesetz mache da keinen Unterschied. Allein für bereits in der Wildnis, ohne ein „Herrchen“, aufgewachsene Haustiere könne etwas anderes gelten. Das sei heute im konkreten Fall aber nicht mehr aufzuklären. Auf Anregung des VGH nahm die Gemeinde Reiskirchen daraufhin ihre Berufung zurück.
Hans H. Gast vom politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (Kassel) und Dieter Büchling, Vorsitzender des Vereins Guxhagener Katzenhilfe begrüßten den Ausgang des Prozesses. Es werde hoffentlich Kommunen in der Region veranlassen, mehr Geld für die Versorgung von Fundtieren auszugeben, meinten sie. Er habe von Tierfreunden gehört, dass beispielsweise die Gemeinde Schauenburg versuche, mit dem Argument, sie sei nicht zuständig, die Inobhutnahme herumlaufender Katzen zu vermeiden, berichtete Büchling. Sein Verein kümmere sich pro Jahr um 80 solcher Tiere, ohne einen Aufwendungsersatz zu erhalten.
Von Peter Dilling
Quelle:Hessische/Niedersächsische Allgemeine
Urteil: Gemeinde muss für Fundtiere zahlen
Gemeinde zahlt für Fundtiere
Die Gemeinde Reiskirchen muss mehr als 6.000 Euro Pflegekosten für herrenlose Hunde und Katzen übernehmen. Ein Gericht hatte der Klage eines Tierschutzvereins Recht gegeben, die Gemeinde zog jetzt die Berufung zurück. Tierschützer jubeln.
Der Verein "Tierfreundlich" hatte 2007 und 2008 einen Betrag von 6100 Euro von der Gemeinde Reiskirchen verlangt, weil er sich um 31 herrenlose und entlaufene Hunde und Katzen aus dem Stadtgebiet gekümmert hatte. Als die Gemeinde sich weigerte zu zahlen, ging der Fall vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) gab den Tierschützern recht, woraufhin die Gemeinde Berufung einlegte. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) nahm sie am Donnerstag aber die Berufung zurück.
Hessens Tierschützer zeigten sich erfreut über den Ausgang des Verfahrens. "Dies ist ein geniales Urteil für den Tierschutz in Hessen", sagte Cornelia Konrad, Tierärztin und Vorstandsmitglied des Vereins "Tierfreundlich". Auch die Landestierschutzbeauftrage Madeleine Martin bewertete es positiv, dass die Gemeinde zur Verantwortung gezogen wird. "Das ist aus Sicht des Tierschutzes ein erfreuliches Ergebnis", sagte Martin.
Harsefeld lehnt Kastrationspflicht ab
Harsefeld läßt die Finger von den Katzen
HARSEFELD. Beim Thema Kastrations- und Registrierungspflicht für streunende Katzen – einem Antrag der Grünen – mochten die Politiker des Ausschusses für Bau, Friedhof, Verkehr und Umwelt der Samtgemeinde Harsefeld nicht anbeißen. Nach ausführlicher Diskussion vertagte der Ausschuss unter Vorsitz von Thomas Wiebusch den Punkt.Hartwig Holthusen (Grüne) wünschte sich eine Handhabe gegen Katzenhalter, die sich nicht um ihre Tiere kümmern. Die Registrierungs- und Kastrationspflicht seien da ein Instrument, um auf Extremfälle zu reagieren. Dabei hat er besonders die Streunerkatzen im Blick, die krank und abgemagert ums Überleben kämpfen würden. Davon gebe es viele. Holthusen: „Nach Jagden haben Jäger mehr Katzen als Hasen auf dem Wagen.“
Das bezweifelte Susanne de Bruijn (FWG) grundsätzlich. Sie habe in den letzten 15 Jahren nichts von streunenden Katzen gehört. Vielmehr gehe sie davon aus, dass sich jeder, der sich eine Katze anschaffe, um sein Tier liebevoll kümmere.
Dass Katzen nun mal Streuner seien, machten Erwin Cordes (SPD) und Joachim Pfeiffer (FWG) deutlich. Cordes erzählte, er habe acht Katzen in der Nachbarschaft, zwei davon würden sich immer auf den Friedhof schleichen und Wühlmäuse fangen. Etwas Positives gewann auch Pfeiffer den Streunern aus der Nachbarschaft ab. Die würden nämlich sein Grundstück gleich mit von Wühlmausen freihalten.
Zum Tagesordnungspunkt hatte Ordnungsamtsleiter Polter eine ausführliche Verwaltungsvorlage erarbeitet. Darin behauptete er, dass eine Verordnung, wie sie von den Grünen gewünscht wurde, juristisch überhaupt nicht möglich sei. „Das Chippen der Katzen ist keine Gefahrenabwehr“, so Polter. Er untermauerte seine Ausführungen mit Auszügen aus Gerichtsurteilen. Polter wies auch auf eine Studie des Landes hin, deren Ergebnis in zwei Jahre vorliege.
Holthusen kritisierte die Volage der Verwaltung, weil sie seiner Meinung nach „Geschwurbel“ enthalte. Er zog seinen Antrag zurück, nachdem sich keine Mehrheit abzeichnete, schlug aber vor, zu einem späteren Zeitpunkt Fachleute einzuladen, um das Thema näher zu beleuchten.
Uwe Arndt warb dafür, erst einmal die Erfahrungen in Apensen nach einem Jahr abzuwarten. Außerdem, so Ahlerstedts Bürgermeister, mache er keine Verordnung, nur weil andere eine machten. Susanne de Bruijn lehnte eine Verordnung ab, weil dann Bürger zu Denunzianten würden – anders sei solch eine Verordnung nicht zu kontrollieren. Der Ausschuss schloss sich Uwe Arndts Vorschlag an; , außerdem soll die Verwaltung eine Bürgerinformation erarbeiten. (ief)
Tierhilfe aktiv
Seit einigen Monaten wirbt die Tierhilfe Stade in den Gemeinden des Landkreises für eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen. Allen voran hat Apensen die Kastrationspflicht eingeführt. Auch Nordkehdingen hat nachgezogen; an der Lühe ist das Thema in der Entscheidung. Die Tierhilfe Stade fordert die Kommunen auf, sich dem Beispiel von über 190 Kommunen Niedersachsens, die die Kastrationspflicht bereits eingeführt haben, anzuschließen.
Quelle: Stader Tageblatt vom 11.04.2014
Anmerkung der Inititiative Katzenschutzverordnung LK Stade: Diese Ablehnung zeigt die völlige Unkenntnis der Harsefelder Verwaltung und der ablehnenden Politiker über die Problematik der scheuen und streunenden Katzen. Man kann ja "unwissend" sein, aber es ist traurig, dass dem TSV, der tagtäglich das Katzenelend vor Augen hat, noch nicht einmal Gelegenheit gegeben wird, die Sachlage darzustellen. Diese Haltung zeigt, welchen Stellenwert dem Tierschutz und ganz besonders den ehrenamtlich tätigen Tierschützern entgegengebracht wird, die ihre ganze Freizeit dafür verwenden, um ehrenamtlich den Tieren zu helfen.