Willkommen bei der
Initiative Katzenschutzverordnung
LK Stade
Die Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade hat sich zum Ziel gesetzt, die Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen. Wir wollen Hilfestellung geben für Politiker und Behördenvertreter, die in ihrer Gemeinde/Kommune eine solche Katzenschutzverordnung einführen wollen.
Viele neue Gesetze sind in den letzten Jahren erlassen worden, die die Belange der frei lebenden Katzen betreffen, aber den Behörden oft nicht bekannt sind. Wir wollen mit dieser Seite dazu Informationen geben.
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Aktuelle Meldungen:
+++Kastrations-Ticker+++
In diesem Jahr konnte der Verein TSV Tierhilfe Stade e.V. folgende Anzahl von Katzen
im Landkreis Stade kastrieren lassen:
In der 12. Woche:
2 Katzen im Samtgemeindegebiet Apensen
3 Katzen im Stadtgebiet Stade
1 Katze im Kreis Bremervörde
In der 11. Woche:
8 Katzen Stade-Bützfleth, 2 Katzen im Bereich Kehdingen,
3 Katzen im Bereich Apensen
In der 10. Woche:
6 Katzen Bereich Kehdingen, 3 Katzen SG Apensen,
1 Katze in Düdenbüttel
In der 9. Woche:
Insgesamt 12 Katzen im nördlichen LK Stade sowie in der Stadt Stade.
In der 8. Woche:
4 Katzen in südwestlichen LK
5 Katzen im Stadtteil von Stade
In der 7. Woche:
13 Katzen im nördlichen LK
Bolle braucht Hilfe
Hi,
ich heiße Bolle (jedenfalls behauptet das meine Dosenöffnerin).
Warum ich Euch schreibe? Ich brauche Eure Hilfe. Bisher hatte ich nicht so ein schönes Leben. Ich lebte scheu und zurückgezogen im Alten Land in der SG Lühe.
Vor ein paar Tagen wollte ich die Straße überqueren, aber plötzlich bekam ich einen Schlag vermutlich von einem Auto. Ich blieb schwer verletzt an der Straße liegen. Viele
Autofahrer fuhren an mir vorbei. Anscheinend war denen mein Leben nichts wert. Keiner hielt an, um mir zu helfen. Aber es gibt noch Engel auf dieser Welt. Sie hielten an und brachten mich zum Tierarzt. Später erfuhr ich, dass ich eine dreifache Beckenfraktur erlitt und mein vorderer Ellenbogen herausgesprungen war. An dieser Stelle hatte der eine oder andere wohl schon den Gedanken, mich über die Regenbogenbrücke zu bringen, aber dafür bin ich doch noch zu jung.
Ich wurde zum Tierarzt gebracht, der mich zusammenflickte, im wahrsten Sinne des Wortes. Dann kam ich zum nächsten Engel namens Beate. Sie nahm mich mit nach Hause, obwohl ihr Haus schon voll ist von so vielen armen Kreaturen wie mich. Nachdem ich vier Tage nicht aufstehen konnte und auch nicht zur Toilette konnte, brachte Beate mich in eine spezielle Tierklinik. Dort wurde ich noch einmal operiert. Immer wieder sprang mein Ellenbogen raus, einen Fixateur zerlegte ich ohne Mühe, so dass das Bein genagelt werden musste.
Beate sagt immer: „Jeder hat eine Chance verdient“. Das ist mein Glück. Obwohl ich ziemlich ängstlich bin und mich auch nicht anfassen lasse, kümmert sie sich liebevoll um mich. Sie wird mich wohl noch eine ganze Weile pflegen müssen. Aber was dann, wo soll ich dann hin?
Aber das Problem klären wir später. Jetzt möchte ich Beate auf diesem Wege helfen, wenigstens einen Teil der Tierarztrechnung aufzubringen, und die ist ganz schön happig . 1200 Euro muss bezahlt werden. Würdet Ihr dabei helfen? Wir brauchen jede Spende.
Ihr sollt aber auch etwas dafür zurückbekommen. Jeder, der einen Betrag ab 20 Euro spendet, bekommt einen selbstgenähten Osterhasen oder auch eine Katze (je nach Wunsch) zugeschickt. Spende mit Adress-Angabe bitte an
TSV Tierhilfe Stade e.V.
Kreissparkasse Stade
BLZ 241 511 16 / IBAN: DE 79 24151116 0000 802843
Kontonr. 802 843 / BIC: NOLADE21STK
Stichwort: Bolle (unbedingt angeben).
Tierschutzbeirat Land Niedersachsen
Herzlichen Glückwunsch an unseren Partner-Verein Katzenhilfe Bleckede zur Wahl in den Tierschutz-Beirat des Landes Niedersachen!
25.03.2014, Berufung eines Mitgliedes der Katzenhilfe Bleckede e.V. in den Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen
Der Pressesprecher der Katzenhilfe Bleckede, Herr Dieter Ruhnke, wurde durch den Deutschen Tierschutzbund e.V. als Mitglied für den Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsens vorgeschlagen. Durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde der Pressesprecher für den 25.03.2014 eingeladen und erhält dann seine Urkunde zur Berufung als Mitglied des Tierschutzbeirates. Der Tierschutzbeirat berät die Niedersächsische Landesregierung in Tierschutzfragen. Er berät umfassende tierschutzrelevante Sachverhalte und erarbeitet Lösungsvorschläge, gibt Stellungnahmen zu Rechtsetzungsvorhaben ab und erstellt Denkschriften, Merkblätter oder umfassende Sammlungen zu Tierschutzthemen.
Kastrationszuschuss
Besitzer lassen 670 Katzen kastrieren.
Zuschuss-Aktion im Landkreis ist erfolgreich.

Die Gemeinden sind zufrieden mit dem Ergebnis ihrer
Aktion 670 Katzen wurden kastriert. Foto:dpa
Von Claudia Rummel
SIGMARINGEN. Über zwei Monate lang haben die Gemeinden einen Zuschuss zur Kastration von Katzen gezahlt. Damit wollten sie dem Problem der unkontrollierten Vermehrung streunender Katzen Herr werden. Nun liegen die Ergebnisse der Aktion vor, das Landratsamt ist zufrieden. „Es haben sich sehr viele beteiligt“, sagt Pressesprecher Lars-Patrick Berg. Im Kreis sind rund 670 Katzen kastriert worden, hinzu kommen weitere Tiere aus Beuron. Dort liegen die Zahlen noch nicht vor.
Jede Gemeinde hat die Kastration bezuschusst mit 15 Euro für jeden Kater und 30 Euro für jede Katze. Damit kann rund ein Drittel der Kosten gedeckt werden. Den Rest mussten die Besitzer bezahlen. Die Kreisgemeinden haben insgesamt knapp 18 000 Euro investiert. Weniger, als für die Unterbringung im Tierheim, so das Landratsamt. Denn werden herrenlose Katzen im Tierheim abgegeben, muss die jeweilige Gemeinde dafür aufkommen. Pro Katze werden 8,50 Euro pro Tag berechnet. Selbst bei einer Vermittlung nach zwei Wochen, muss die Gemeinde also deutlich mehr zahlen.
Das Landratsamt hat die 670 kastrierten Katzen auf die mögliche Anzahl ihrer Welpen hochgerechnet. Dabei ergibt sich folgendes Zahlenspiel: Es wurden 387 weibliche Katzen kastriert. Nimmt man an, dass jede davon zwei Würfe im Jahr gehabt hätte, dass die Hälfte davon weiblich wäre und dass nur 2,8 Welpen pro Wurf überleben, so sind es im ersten Jahr bereits 2167 Katzen weniger im Landkreis Sigmaringen, im zweiten Jahr 8235 Katzen weniger und so weiter.
Das Projekt ist als einmalige Aktion angelegt. Ein anderes Programm ist jedoch in Planung. Dabei sollen Problemzonen im Kreis definiert werden, in denen es eine Überpopulation herrenloser Katzen gibt. Aktuell sind beim Landratsamt 28 solcher Problemzonen aktenkundig. Häufig sind die Tiere krank und vermehren sich schnell weiter. Die Katzen sollen deshalb eingefangen und kastriert werden. Dafür wollen die Gemeinden die Kosten komplett übernehmen. Das Projekt befindet sich jedoch noch in der Planungsphase.
Angedacht ist die Aktion für die Sommermonate, doch zu dieser Zeit können die Katzen trächtig sein oder Junge haben. Werden sie dann zur Kastration eingefangen, können sie sich nicht um ihren Nachwuchs kümmern. Zudem müssen noch Helfer gefunden werden. Somit besteht noch viel Abstimmungsbedarf. Die Bürger werden im Vorfeld zudem ausgiebig informiert, so das Landratsamt.
Dank Nachbarschaftshilfe ist ein Problemfall in Leibertingen angegangen worden. Eine Frau, die ins Altenheim kam, hat 31 Katzen hinterlassen. Diese wurden eingefangen und die Gemeinde hat die vollen Kosten der Kastration übernommen.
Die Gemeinde Meßkirch übernimmt seit zwei Jahren die kompletten Kosten für die Kastration herrenloser Katzen. „Wir hatten früher einige Brennpunkte“, sagt Martin Stehmer vom Meßkircher Ordnungsamt. „Jetzt haben wir keine Beschwerden mehr.“ Für dieses Jahr sind die entsprechenden Mittel im Haushalt eingestellt. Stehmer geht davon aus, dass das Projekt auch in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Nach fünf bis sechs Jahren reduziere sich die Zahl der Katzen auf eine natürliche Population.
Quelle / Foto: Schwäbische Zeitung (Erschienen: 20.03.2014)
Anmerkung der Initiative Katzenschutzverordnung: Sehr lobenswert, aber was ist nach dieser Aktion? Eine verpflichtende Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen würde langfristig das Problem reduzieren, denn die sorgen dafür, dass immer wieder die frei lebenden Katzenpopulationen von abgewanderten, ausgesetzten, entlaufenen Freigänger-Katzen wieder aufgefüllt werden und somit neue Katzen die Populationen vergrößern.
SG Zeven für Kastrationspflicht
Auch in unseren Nachbarkreisen bewegt sich etwas in Sachen Katzenkastrationspflicht:
Hierzu schrieb die Zevener Zeitung am 25.02.2014
Samtgemeinde Zeven Pflicht zur Kastration greift jetzt
Zeven. Da die Politiker in der Stadt Zeven versuchen wollen, der anwachsenden Katzenpopulation Herr zu werden, streben sie den Erlass einer Verordnung an. Halter von sich auch außerhalb von Wohnungen aufhaltenden Katzen werden der Pflicht unterworfen, ihre Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Eine solche Verordnung kann indes nicht von der Stadt, sondern nur von der Samtgemeinde Zeven erlassen werden. Mithin hatte der Samtgemeinderat während der jüngsten Sitzung darüber zu befinden und stimmte geschlossen für den Verordnungsentwurf.
Handlungsbedarf besteht
Da die Initiative von der Arbeitsgruppe CDU/Grüne im Stadtrat ausgegangen war, unterstrich deren Sprecher Hans-Peter Klie, dass unzweifelhaft Handlungsbedarf bestehe – und zwar nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Um Katzenhaltern den Anreiz dafür zu geben, ihre Tiere kastrieren zu lassen, gewährt die Stadt ihnen einen Zuschuss zu den Arztkosten.
Die SPD unterstütze das Vorhaben, erklärte deren Sprecher Henning Fricke. Er appellierte an die Gemeinden Heeslingen, Elsdorf und Gyhum, dem Beispiel Zevens zu folgen. Ingolf Lienau (Grüne) urteilte, der Antrag und die Verordnung seien sinnvoll. Allein Jens Behrens (WFB) befand, der Erlass einer Verordnung führe nicht weiter. Er verwies auf die „schwierige Handhabung“ und hatte dabei wohl die Frage der Kontrolle im Blick. Er fürchte, so Behrens, das „nur ein neuer Papiertiger“ kreiert werde. (tk)
Anmerkung der Initiative Katzenschutzverordnung: Auch hier wird wieder der unrealistische Anspruch an eine Verordnung gestellt, diese zu 100 % kontrollieren zu wollen. Der Gesetzgeber hat unzählige Rechtsvorschriften erlassen, die auch nicht zu 100 % kontrolliert werden können, dennoch sind sie in Kraft getreten. Es verwundert immer wieder, dass man gerade im Rahmen einer Verordnung zur Kastrationsverpflichtung für Katzen, auf kommunaler Ebene offensichtlich einen solchen unrealistischen Anspruch der präventiven/aktiven Kontrolle und Durchsetzung erhebt. Sie bietet allerdings für Behörden und TSV eine Handlungsgrundlage, wenn Verstöße ein Handeln erforderlich machen sollte.
Quelle: Zevener Zeitung vom 25.02.2014
Foto: Zevener Zeitung
Katzenkastrationspflicht auch in SG Lühe?
Am Mittwoch, 06.03.2014 haben wir auf Einladung der SG Lühe einen Vortrag über die Notwendigkeit der Einführung der Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen halten können. Wir hoffen, dass sich auch hier der Rat entscheiden wird, wie auch schon in Apensen und Nordkehdingen, die Katzenschutzverordnung einzuführen.
Quelle: Stader Tageblatt
Katzenkastrationspflicht nun auch in Nordkehdingen
Wie Hauptamtsleiterin Erika Hatecke dem Rat berichtete, hat es die Verwaltung jährlich mit etwa 70 Fundkatzen zu tun, die sie der Tierhilfe übergibt, die sie
kastriert und medizinisch versorgt. Solange diese Kosten pro Tier abgerechnet wurden, summierte sich das auf 11 000 bis 15 000 Euro pro Jahr. Seit 2005 zahlt die Samtgemeinde der Tierhilfe eine jährliche Pauschale von 4000 Euro. Das hat zwar die Kosten gesenkt, aber nicht die Zahl der frei laufenden Katzen. „Die Katzen vermehren sich völlig unkontrolliert und befinden sich zum Teil in einem erbärmlichen Zustand“, so Hatecke. Der Tierschutzgedanke verlange hier ein Handeln der Verwaltung.
Bernd Tietje (CDU) gab zu, dass er lange das Thema „belächelt“ habe. Doch im Samtgemeindeausschuss habe eine Mitarbeiterin der Tierhilfe sehr anschaulich berichtet, wie es um die Katzen steht. Von daher würde seine Fraktion den Verwaltungsvorschlag unterstützen. Dem schloss sich auch Jonny Röndigs (SPD) an, stellte aber die Frage: „Wie soll das kontrolliert werden?“ Zu diesem Zwecke seien die Katzenhalter verpflichtet ihre Tiere zu kennzeichnen, etwa mit einem Mikrochip, so Hatecke.
Ulrich Wist (FWG) lehnte die Verordnung ab. „Wir schaffen es noch nicht mal zu kontrollieren, ob Hundesteuer gezahlt wird.“ Während Hunde ihren Haltern zuzuordnen seien, lebten viele Katzen wild. „Wenn eine dieser Katzen an meine Milchschüssel kommt, ist es dann meine?“ Insbesondere hält der Oederquarter nichts von einer Strafandrohung, wie es die Kastrationsverordnung vorsieht. Wer nicht kastriert, soll bis zu 5000 Euro zahlen. Hatecke verwies darauf, dass Aufklärung in den vergangenen Jahren wenig gebracht habe. Die Geldbuße sei daher ein Druckmittel. „Was angemessen ist, müssen wir dann sehen.“ In zwei Jahren soll Bilanz gezogen werden.
Quelle: Stader Tageblatt
Anmerkung der Initiative Katzenschutzverordnung: Zu der Frage "wie soll das kontrolliert werden", ist auszuführen,dass eine Norm nicht die primäre Aufgabe hat, alle Zuwiderhandlungen mit In-Kraft-Treten zu kriminalisieren und zu 100 % zu sanktionieren. Es wurden in der Vergangenheit unzählige Rechtsnormen erlassen, die ebenfalls nicht kontrolliert werden können, aber es verwundert, dass man gerade im Rahmen einer Verordnung zur Kastrationspflicht für Katzen auf kommunaler Ebene offentsichtlich einen solchen unrealistischen Anspruch der präventiven/aktiven Kontrolle und Durchsetzung erhebt. Dennoch bietet die Kastrations- und Registrierungspflicht eine Handlungsgrundlage, wenn Verstöße das Handeln erforderlich machen sollten.
Kastrationspflicht auch in Buxtehude?
Nach dem in sie erfolgreich in Apensen eingeführt wurde, überlegt nun auch die Stadt Buxtehude eine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen.
Aus dem Wochenblatt:
Stader Wochenblatt vom 15.02.2014
Kastrationspflicht für Katzentk. Buxtehude. Apensen ist das Vorbild: Die Fraktion der Grünen fordert, dass auch in Buxtehude eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen eingeführt wird.
Grund für den Antrag: Nur mit einer vorgeschriebnen Kastration könne die Zahl verwilderter Katzen reduziert werden. Daher unterstützen auch Tierschutzverbände solche Vorstöße. Die Samtgemeinde Apensen hatte vor kurzem diese Regeln eingeführt. Ein Sturm der Entrüstung blieb bislang aus.
Quelle: Kreiszeitung Wochenblatt
Kastrationszuschuss
Meine wunderbar helfende Mitstreiterin Jutta Katsiros (www.hilfebeduerftigetiere.de) hat folgende Info geschickt:
Info an alle Katzenbesitzer in und um Lübeck!!!
Es startet demnächst eine Kampagne zur Kastration von Katzen. Katzenbesitzer, die finanziell bisher nicht in der Lage waren ihre Katzen, insbesondere Freigänger; zu kastrieren erhalten eine Kostenreduzierung bei vielen Tierärzten. Infos dazu gibt es über das Tierheim Lübeck. siehe auch Artikel in der LN vom 12.02.14 und unten stehenden Auszug aus dem Artikel.
Geringer Kostenanteil Jeder Katzenhalter, der finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten für die Kastration aufzubringen, kann sich telefonisch oder direkt an das Tierheim in Kücknitz, Resebergweg 20, wenden: Telefon 04 51/30 69 11, E-Mail: info@ tierheim-luebeck.de. Dort kann der Antrag angefordert werden; dieser kann auch im Internet (www.tierheim- luebeck.de) heruntergeladen werden. Eine Liste der Tierärzte, die an der Aktion teilnehmen, ist im Tierheim hinterlegt. Der Tierhalter hat lediglich einen Anteil von 20 Euro für eine Katze und 10 Euro für einen Kater zu tragen.
Das wäre natürlich auch für den Kreis Stade wünschenswert!
Katzenkastrationsaktion in Apensen
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Neuigkeiten
11.02.2014:
Wir konnten sie nicht retten, obwohl wir sofort gehandelt hatten, hat die kleine Maus es nicht geschafft. Sie ist drei Tage später (am 11.02.2014) gestorben.
Wir sind unendlich traurig.
07.02.2014:
Da wir von Zeit zu Zeit diese Futterstelle kontrollieren, stellten wir gestern abend fest, dass es einer kleinen Katze sehr schlecht ging.Sie lag fast apathisch dar, die Schnauze vom Katzenschnupfen völlig verklebt und aus den Augen lief bereits der Eiter heraus.Sofort wurde die Katze eingefangen und vom Verein "TSV Tierhilfe Stade e.V. " heute (07.02.2014) zur tierärztlichen Behandlung gebracht.Wir hoffen, dass die kleine Maus durchkommt und wir sie retten können!
24.01.2014:
Seit einigen Wochen ist der Verein "TSV Tierhilfe Stade e.V." und die "Initiative Katzenschutzverordnung LK Stade" in Apensen mit dem Einfangen und Kastrieren von einer Katzenpopulation beschäftigt.
Wir arbeiten hier ganz eng mit der zuständigen Behörde zusammen, die uns um Hilfe gebeten hatte.
Wir konnten schon ca. 20 Katzen einfangen, aber es gestaltet sich nicht so einfach. Die Katzen haben "den Braten gerochen" und gehen nicht so leicht in die Falle. Selbst die leckersten Brocken lassen sie liegen. Hier liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.
Tierliebe Menschen werden sich weiterhin um diese Futterstelle kümmern.
weitere...
Kommunen und Fundtiere
Wie die meisten Kommunen mit Fundtieren umgehen, zeigt der Artikel aus dem Stader Tageblatt.
Stader Tageblatt vom 13.01.2014

Diese kleine Katze, die unentdeckt in einem Auto von
Drochtersen nach Fredenbeck fuhr, ist jetzt Grund für
eine an die Landkreisverwaltung verschickte Beschwerde
über das Ordnungsamt in Fredenbeck.
Die kleine weiße Katze ist zahm. Deshalb ruft die Finderin aus Deinste das Fredenbecker Ordnungsamt an. Doch da will man der Bürgerin nicht weiterhelfen, weil – so ein Behördenvertreter – 450 Euro für die Abgabe des Tieres an das Tierheim Stade auflaufen würden. Der Verein Tierhilfe Stade sorgt schließlich dafür, dass die gechipte Katze wieder nach Hause kommt: Das Tier war unbemerkt im Auto von Drochtersen nach Fredenbeck mitgefahren. Aber die Sache hat ein Nachspiel. Tierschützer haben Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Das Ablehnen von Fundtieren sei kein Einzelfall im Kreis Stade, berichtet die Tierhilfe-Vorsitzende Beate Dowson.
Es sei in der Rechtssprechung eindeutig, dass die Ordnungsbehörde für die Aufnahme von Fundtieren zuständig ist, begründen die Tierschützer ihre offizielle Beschwerde, die an die Landkreis-Verwaltung abgeschickt wurde und in Kopie an Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Helk ging. Der Amtsträger müsse die aufgefundene Hauskatze in Obhut nehmen und die entsprechende Versorgung im Rahmen des Tierschutzgesetzes sicherstellen. Dafür habe die Kommune das Recht, den Halter für die entstandenen Kosten in Regress zu nehmen. Das heißt, der Besitzer des entlaufenen Tieres hätte unter Umständen für dessen Unterbringung im Tierheim Stade nachträglich aufkommen müssen.
Als es im Fredenbecker Rathaus keine Hilfe gab, suchte Beate Dowson vereinsintern eine Pflegestelle für die Katze. Ein Besuch beim Tierarzt klärte die Besitzverhältnisse. Mit Hilfe eines Geräts, das schmerzfrei die Daten aus einem unter der Haut eingebrachten Chip ausliest, konnte die Heimatadresse der vierbeinigen Autofahrerin ermittelt werden. Offenbar war sie unentdeckt im Wagen mit Nachbarn der Besitzer nach Deinste gefahren. Die Besitzerfamilie holte die Katze noch am Abend aus der Pflegestelle ab. „Das Auslesen des Chips wäre die originäre Aufgabe des Amtes in Fredenbeck gewesen“, so Dowson. Auf TAGEBLATT-Nachfrage wollte Samtgemeindebürgermeister Helk inhaltlich nichts zu dem Fall sagen. Die Beschwerde sei erst am Donnerstag eingegangen, mit dem betroffenen Kollegen habe er noch nicht sprechen können.
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Cornelia Haak Initiative Katzenschutzverordnung |
Beate Dowson Tierhilfe Stade |
Dass die Pflege und Rückvermittlung von Fundtieren im Landkreis Stade spürbar häufiger ehrenamtlich geführten Tierschutzvereinen zufällt, passt zeitlich mit einer grundlegenden Veränderung der Finanzierung der Tierheimplätze zusammen. Das Tierheim in Stade gehört der Stadt Stade. Bis Ende 2010 übernahm der Landkreis die Kosten für alle Kommunen. Seit dem 1. Januar 2011 werden in Stade-Hagen nur noch Tiere aufgenommen, für die eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der jeweiligen Gemeinde vorliegt. Bei Abgabe eines Hundes oder einer Katze werden danach pauschal 455 Euro berechnet. Bei einem Kleintier werden 90 Euro erhoben. Mit dem einmaligen Betrag sind dann alle Kosten wie Tierarzt, eventuell Kastration sowie Futter und Pflege unabhängig von der Verweildauer des Tieres abgegolten. Voraussetzung für die Pauschalabrechnung sind Verträge, die einzelne Kommunen mit der Stadt Stade abgeschlossen haben. Das sind nach Auskunft der Stadt: die Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Oldendorf-Himmelpforten, Horneburg und Lühe sowie die Gemeinde Jork und die Stadt Buxtehude. Die anderen Kommunen haben Vereinbarungen mit Tierschutzhöfen in Vereinshand abgeschlossen.
Seit 2002 gebe es einen Paragrafen im Grundgesetz, durch den der Tierschutz als Staatsziel verankert ist und dem sich alle Behörden zu verpflichten haben, erklärt Cornelia Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung Landkreis Stade. Unter anderem das habe in den letzten Jahren dazu geführt, dass etliche Gerichte Urteile erlassen hätten, was die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren angeht. „Leider ist diese Rechtsprechung bei vielen Behörden im Landkreis Stade noch nicht angekommen und es werden immer wieder rechtswidrig Fundkatzen als Fundtiere abgelehnt“, so Haak. In Fredenbeck wurde von Amtsseite die Einschätzung geäußert, dass es sich nicht um ein entlaufenes Tier, sondern um ein „Lebewesen der Natur“ handele und deshalb nicht das Ordnungsamt, sondern das Veterinäramt des Landkreises zuständig sei.
Aus Sicht von Beate Dowson sollen durch solche Äußerungen Zuständigkeiten verschoben werden, bis der Finder aufgibt oder sich am Ende eine ehrenamtlich arbeitende Tierschutzorganisation „erbarmt“. Diese Vermutung stützen aktuelle Zahlen: Im vergangenen Jahr wurden aus dem Landkreisbereich 35 Hunde und 57 Katzen ins Stader Tierheim gebracht, aus der Stadt Buxtehude waren es 18 Tiere. „Wir haben in diesem Zeitraum mehr als 400 Katzen durchgeschleust“, sagt Dowson zum Vergleich.
Dabei setzt sich der Verein Tierhilfe Stade parallel für eine Kastrationspflicht in den Kommunen ein. Streuner zu vermitteln, sei nicht das Ziel, erklärt Dowson. Nur für zahme Katzen wie im Fall aus Fredenbeck werden der alte oder ein neuer Besitzer gesucht. Streuner, die sich nicht anfassen lassen, werden nach der Kastration wieder in der Nähe entsprechender Pflegestellen in die Freiheit entlassen.
Das Tierheim in Stade kostete die Stadt zuletzt im Jahr 148 000 Euro an Sach- und Personalkosten, bei Einnahmen in Höhe von 14 000 Euro. Auch der Verein Tierhilfe Stade ist auf Spenden angewiesen. „Wir werden es nicht mehr hinnehmen, dass Behördenvertreter ihrer gesetzlichen Aufgabe nicht nachkommen und zunehmend ehrenamtlich geführten Tierschutzvereinen diese Aufgabe durch ihre Verweigerung übertragen“, so die Vorsitzende Dowson. Deshalb habe man sich diesmal entschlossen, den Rechtsweg zu beschreiten. Und der Verein werde diesen auch in Zukunft nicht scheuen, um eine Veränderung herbeizuführen.
Kastrationspflicht für Katzen in Apensen
Die Lokale Presse über die neu eingeführte Kastrationspflicht für Katzen in der Samtgemeinde Apensen:
Stader Tageblatt vom 26.09.13
Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Apensen
von Claudia Michaelis
Foto: dpa
Der Anstoß für Apensens Handeln kam von den Tíerschutzvereinen selbst. Der Verein Tierschutz Stade und die Tierhilfe Stade als ältester Tierschutzverein im Landkreis hatten sich im Vorfeld an die Kommune gewandt, weil das Katzenproblem kreisweit immer größer werde, berichten Beate Dowson, Vorsitzende der Tierhilfe Stade, und Cornelia Haak vom Tierschutz Stade. Seit 30 Jahren mache die Tierhilfe nichts anderes, als herrenlose Katzen einzufangen und zu kastrieren. Doch all diese Bemühungen hätten nicht geholfen. Statt zu sinken, wachse die Population immer weiter an. Die Tierhilfe bekomme täglich Anrufe und Anfragen. „Wir sind so überlaufen mit Fundkatzen, dass wir nicht mehr wissen, wohin damit: Im Landkreis Stade muss etwas passieren, sonst bricht das hier zusammen“, sagt Dowson. Pro Jahr lassen die Tierschützer kreisweit rund 400 Katzen kastrieren. Gut 100 Euro kostet die Kastration einer weiblichen Katze, so dass allein der Tierhilfe mehr als 40 000 Euro im Jahr an Kosten entstünden. Die Tierhilfe selbst versorgt 150 Katzen an verschiedenen Futterstellen im Kreis. „Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, die Not der Katzen ist noch viel größer, man sieht sie nur nicht so“, sagt Haak.
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Cornelia Haak Tierschutz Stade |
Beate Dowson Tierhilfe Stade |
Auch in der Samtgemeinde Apensen tauche das Problem der massenweisen Ansammlung von Streunern immer wieder auf. So hätten 2012 in Sauensiek im Wohngebiet am Schulweg 30 Katzen eingefangen und kastriert werden müssen. Im Juni sei im Wohngebiet in Apensen eine größere Katzenpopulation aufgetreten, über die sich die Nachbarn beschwert hätten. Das Problem sei, dass die Hilferufe immer erst kämen, wenn sich die Katzen irgendwo in größerer Zahl ansammeln, weiß Haak.
Samtgemeindebürgermeister Peter Sommer und die Ratsmehrheit hat das überzeugt. Sommer wirbt um Akzeptanz für die neue Verordnung. Die sei nicht als Bestrafung der Bürger, sondern als Tierschutzmaßnahme zu verstehen, die das Leid der Tiere lindern und die Halter auf ihre Verantwortung hinweisen soll. Noch immer herrsche viel Unwissen in der Bevölkerung, sagt Sommer. Auch er sei immer davon ausgegangen, dass herrenlose Katzen sich draußen selbst versorgen könnten. Das stimme aber nicht. Wenn sie nicht gefüttert werden, erkrankten und verelendeten die Tiere. Nur Nachwuchs gibt es immer weiter, denn bei den Hauskatzen gibt es keine Geburtenregulation von Natur aus.
Die Tierärzte in Apensen und Umgebung werden die neue Verordnung nun bekommen. Sie sollen die Katzenhalter beim Arztbesuch darauf hinweisen, dass die Tiere kastriert und tätowiert oder gechipt werden müssen. Auf diese Weise hoffe die Kommune, einen Großteil der Freigänger zu erfassen und die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, sagt Sommer: „Ohne diese Verordnung haben wir keine Möglichkeit zu sagen, lasst die Katze kastrieren. Leute, die zugelaufene Katzen über einen längeren Zeitraum hinweg füttern, müssen wissen, dass das dann ihre Katze ist und sie in die Verantwortung genommen werden.“
Wer das nicht will, soll zugelaufene herrenlose Katzen zwar füttern – notleidenden Tieren nicht zu helfen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz – sich aber sofort bei der Kommune melden. Die tritt dann in die Pflicht. „So kommen wir vielleicht dahin, dass sich die Leute nicht erst melden, wenn es schon 30 Katzen sind, die irgendwo herumlaufen, hofft Dowson. Die wenigen Kritiker aus den Reihen des Rates fragen sich, wie die neue Verordnung in der Praxis kontrolliert werden soll. Sie fürchten, dass sie eher dazu führen wird, dass Tiere wegen der zusätzlichen Kosten für die Halter ausgesetzt oder getötet werden. Die Tierschützerinnen wünschen sich dagegen, dass jetzt mehr Kommunen dem Beispiel Apensens folgen. Die Vereine würden nun auch die anderen Kommunen anschreiben, in denen akute Fälle auftreten, kündigt Dowson an. Die Kosten für die Kastration werde der Verein künftig nur noch übernehmen, wenn die jeweilige Gemeinde eine solche Verordnung erlasse.
Die neuen Spielregeln
Die neue „Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Samtgemeinde Apensen, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen“, ist auf der Homepage der Samtgemeinde Apensen unter www.apensen.de/Bürgerservice ›Bürgerinformationssystem in den Vorlagen für die Samtgemeinderatssitzung am 24. September nachzulesen.
Kreiszeitung Wochenblatt vom 26.09.13
Freilaufende Katzen müssen registriert und kastriert werden

Apensen ist die erste Kommune in der Region,
die eine Verordnung erlässt, nach der freilaufende
Katzen kastriert werden müssen. Foto:bo
tk. Apensen. Die Samtgemeinde Apensen will als erste Kommune in den Landkreisen Stade und Harburg eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einführen. Samtgemeindebürgermeister Peter Sommer betont, dass diese Verodnung keine bürokratische Schikane sei, sondern auf eine Initiative von Tierschützern zurückgehe. Es sei eine Mär, dass Katzen in freier Wildbahn ohne den Menschen überleben. "Jedes Jahr sterben viele Katzen elendig", sagt Sommer. Die Verordnung sei daher auch ein Stück weit Tierschutz.
Das wird künftig vorgeschrieben sein: Wer seine Stubentiger frei herumlaufen lässt, muss sie entweder chippen oder tätowieren lassen und zudem in einem der großen Tierregister eingetragen lassen. Außerdem müssen die Tiere kastriert werden. Tierschützer erhoffen sich vor allem davon ein Ende der Katzenschwemme. Schon mehrfach hat das WOCHENBLATT darüber berichtet, dass die Tierheime die vielen Kätzchen gar nicht mehr aufnehmen können. Peter Sommer rechnet vor, dass die Samtgemeinde pro Jahr rund 3.500 Euro aufwenden muss, damit Katzen, die auf Apensener Gebiet aufgegriffen werden, kastriert werden. Um die Tierbesitzer zu erreichen, will die Verwaltung mit den Tierärzten zusammenarbeiten. Die sollen Katzenhalter über die neue Verordnung informieren. Irgendwann, davon ist Peter Sommer überzeugt, werde die Gemeinde erfahren, wenn jemand freilaufende Katzen hält, die weder kastriert noch registriert sind. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Gemeinde wird aber niemanden einstellen, der als Katzenkontrolleur unterwegs ist. Als Katzenhalter gilt nach der neuen Verordnung übrigens auch, wer die Tiere füttert, ohne sie ins Haus zu lassen. Peter Sommer rechnet damit, dass es Proteste gegen die strengen Vorschriften gibt. Der Samtgemeindebürgermeister verweist darauf, dass es um aktiven Tierschutz gehe und bereits 170 Gemeinden in Niedersachsen ähnliche Regelwerke haben. Kritik - nicht an der Sache, aber an der Informationspolitik - kommt von den Grünen: Die Bevölkerung müsse besser informiert werden, so die Ratsfraktion. Nur dann sei zu erwarten, dass die neuen Vorschriften auf Akzeptanz stoßen.
Wir möchten uns an dieser Stelle für die großartige Unterstützung der Katzenhilfe Bleckede bedanken.
Durch das kompetente Fachwissen und den großartigen Vortrag durch Herrn Dieter Ruhnke konnte der Apensener Samtgemeinderat von der dringenden Notwendigkeit einer Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen überzeugt werden.
Alle Informationen zur Einführung einer Kastrationspflicht finden Sie unter: