Möglich wird die Aktion auch durch die Unterstützung des Landesverbandes des Bundes praktizierender Tierärzte, der dem Aktionsbündnis ebenfalls angehört. Denn die beteiligten Tiermediziner verzichten auf 25 Euro ihrer Behandlungskosten pro Tier. „Wir sehen, wie groß der Bedarf in Niedersachsen ist und dass die Tierheime und Tierschutzvereine oftmals an ihre finanziellen Grenzen bei der Betreuung der Tiere stoßen. Daher leisten wir gerne unseren Beitrag, damit dieses Projekt Erfolg hat“, sagte Dr. Frank Mergenthal, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen. Die Kosten für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung eines weiblichen Tieres betragen 140 Euro, für die eines Katers 85 Euro.
Nach der Kastration werden die behandelten Katzen per Mikrochip gekennzeichnet und bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder beim Haustierregister von Tasso e.V. registriert. „Damit ist eine rechtlich eindeutige Zuordnung der Katzen gesichert und es werden Doppeloperationen verhindert“, so die Tierschutzbeauftragte. Ziel sei es, in dem achtwöchigen Projektzeitraum rund 2.600 Tiere kastrieren zu lassen.
Wenn ein Tier zur Kastration abgegeben wird, bestätigen die Überbringer schriftlich, dass es sich um freilebende Tiere, denen kein Besitzer zuzuordnen ist, handelt. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuerinnen die Nachpflege – bis es der Gesundheitszustand der Katzen zulässt, sie an ihrem angestammten Ort wieder frei zu lassen. Im Ausnahmefall ist auch eine Weitervermittlung über die Tierheime ist möglich.
„Mit dem Kastrationsprojekt wollen wir auch Tierheime und Tierschutzvereine bei der Betreuung von freilebenden Katzen finanziell entlasten. Aktuell haben sie oftmals nicht die dringend notwendige Unterstützung der Kommunen, in deren Aufgabenbereich eigentlich die Betreuung obdachloser Katzen fällt“, so Dämmrich. Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Um einen nachhaltigen Katzenschutz zu erreichen, sind die Kommunen aufgerufen, eine Kastrationsverpflichtung für Katzen einzuführen, denen von ihren Haltern Freigang gewährt wird. Der Freigang unkastrierter Hauskatzen ist als Ursache der unkontrollierten Vermehrung anzusehen.“
Durch eine Verordnung des Landes können seit März 2017 Städte und Gemeinden bei Hauskatzen mit Freigang die Registrierung und Kastration mittels eigener Verordnung auf Grundlage des Tierschutzgesetzes vorschreiben, wenn in ihrem Gebiet größere Katzenpopulationen obdachloser Katzen vorhanden sind.
Weitere Informationen, Teilnahmebedingungen etc. finden sich unter www.tknds.de und unter www.ml.niedersachsen.de(Tierschutz/Landesbeauftragte).
Quelle: Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Niedersachsen e.V.