JORK. Freilaufende Katzen müssen in der Gemeinde Jork in Zukunft kastriert und gechippt sein. Das hat der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung am Dienstagabend bei der Sitzung in der Alten Wache beschlossen – und einstimmig eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht.
Der Gemeinde Jork gehe es vor allem „um das Tierwohl“, unterstrich Anja Bliefert vom Jorker Ordnungsamt. Mit der zweiseitigen Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Jork, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen, will die Kommune die „unkontrollierte Vermehrung“ privater und verwilderter Hauskatzen eindämmen. Laut Bliefert gibt es in der Gemeinde einige private Futterstellen, die „immer mehr verwilderte Katzen anlocken“ – und somit letztlich eine ungezügelte Vermehrung fördern.
Bliefert und der Erste Gemeinderat Matthias Riel sind überzeugt, dass der Erlass einer Verordnung den Druck auf die Katzenhalter erhöhen wird, ihre Tiere zu kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip zu kennzeichnen. Registrierungen sind kostenlos möglich bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister des Tierschutzbundes.
Damit habe die Altländer Kommune endlich auch eine gesetzliche Handhabe, um bei den beratungsresistenten Tierhaltern endlich die Kastrationen und die Kennzeichnungen von Katzen durchzusetzen, die älter als fünf Monate sind. Die geplante Verordnung baut auf Artikel 13b des Tierschutzgesetzes auf. Damit nicht genug: Wer sich dem Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot für freilaufende Katzen widersetzt, könnte zur Kasse gebeten werden. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro.
Bundesweit zwei Millionen herrenlose Katzen
Bundesweit gibt es schätzungsweise zwei Millionen herrenlose Katzen. Tendenz steigend. Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei den verwilderten Katzen in der Regel nicht auf natürliche Weise. Die Verwaltung machte folgende Rechnung auf, um ihren Vorstoß zu untermauern: Katzen werden nach fünf Monaten geschlechtsreif. Junge können sie zwei bis drei Mal pro Jahr werfen, die durchschnittliche Anzahl pro Wurf beträgt drei bis fünf. Theoretisch könnte ein Katzenpaar nach sieben Jahren rund 420.000 Nachkommen hervorbringen.
Hinzu kommt: Diese Tiere sind weder geimpft, noch gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt. Sie kommen damit als Überträger von Krankheiten und Parasiten infrage und sind auch für den Menschen eine Gefahr – etwa durch Toxoplasmose für schwangere Frauen. Peter Rolker (FDP) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Gefahr für die Wildvögel: „Ihnen wird diese Verordnung aber nicht viel helfen.“
Bei verwilderten, herrenlosen Katzen übernimmt die Gemeinde die Pflichten. Auch der Tierschutz unterstütze die geplante Verordnung. Bliefert verwies auf einen weiteren Vorteil: Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können zukünftig auch die bei der Gemeinde Jork abgegebenen Fundtiere schneller dem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden. 4400 Euro (ohne Personalkosten) gibt die Kommune im Jahr für die Versorgung der Fundtiere aus.
Quelle: Stader Tageblatt vom 14.11.2018