Auch außerhalb vom Landkreis Stade wird erfolgreich die Kastrationspflicht eingeführt. So jetzt auch in Zerbst:

Wer eine Katze hat, sollte sich Gedanken machen
über Kastration, Kennzeichnung und Registrierung.
Foto: Petra Wiese
Von Daniela Apel ›
Zerbst l Rege ist in den zurückliegenden Wochen über die komplett überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zerbst debattiert worden. Vor allem die neu eingeführte Kastrationspflicht für Katzen, die frei herumstromern dürfen, sorgte für viel Diskussion. Ganz offen plädierte Diana Hofmann im März im Haupt- und Finanzausschuss für diesen Passus. Als Argument führte die Leiterin des Zerbster Tierheims den jährlichen Anstieg der Katzenpopulation an, der sich deutlich in der Einrichtung am Rande der Stadt widerspiegelt. So liege die Aufnahmekapazität eigentlich bei 60 Katzen, im Schnitt würden jedoch 130 Samtpfoten betreut. Nun steht fest: Alle nach dem 1. August 2020 geborenen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert werden. Die Durchführung muss sich der Halter von einem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen und das Dokument so lange aufbewahren, wie die Katze lebt. Gleichzeitig ist die Samtpfote in geeigneter Weise mit einem Transponderchip oder einer Tätowierung zu kennzeichnen...
Quelle: Volksstimme, Sachsen Anhalt