Mittwoch, 18 November 2020 23:39

Schicksal des kleinen Bob ist kein Einzelfall

geschrieben von
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Artikel aus dem Stader Tageblatt vom 15.11.20

4147268
Im Sommer: Das Fell von Bob ist von gelben Maden besetzt und verklebt (links).
Heute: Bob lebt glücklich bei seinem Finder. Fotos: privat

LANDKREIS. Sie leiden oft unsichtbar für die Gesellschaft: wildlebende Katzen. Im Kreis Stade gibt es geschätzt 8000. Landen sie herrenlos im Notdienst, sind Tierärzte verpflichtet zu helfen. Die Kommunen müssen zahlen. Viel Leid ließe sich für wenig Geld verhindern.

Das TAGEBLATT hat mit Tierärzten gesprochen. Sie sind für die Kastrationspflicht. Das ist Wasser auf die Mühlen von Cornelia Haak von der Initiative Katzenschutzverordnung. Das Thema Katzenschutzverordnung geht seit sieben Jahren durch die Räte der Kommunen im Landkreis. Was die Initiatoren erreichen wollen, ist eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen, die Freigänger sind, die also zeitweise oder ganz die Möglichkeit haben, in der Natur auf andere Artgenossen zu treffen. Hintergrund ist eine zunehmende Zahl von Katzen, die sich wild vermehren und ohne Impfschutz und Parasitenkontrolle oftmals schwerwiegend erkranken. „Mit einer einfachen Kastration ließe sich so viel Tierleid verhindern“, sagt Cornelia Haak.

4147253 7 topteaser 5fccec19ab219
Cornelia Haak aus Harsefeld kämpft seit vielen Jahren für die Katzenschutzverordnung.
Foto: Fehlbus

Weil bei den Registrierungsportalen Tasso und Findefix keine Hinweise darauf gemacht werden müssen, ob es sich um reine Wohnungskatzen handelt, lassen sich Rückschlüsse zur Haltungsform nur anhand anderer Fakten ziehen. So kam 2017 statistisch in Deutschland auf jeden siebten Einwohner eine registrierte Hauskatze. Verkauft wurde da laut Industrieverband Heimtierbedarf und dem Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Katzenstreu für Katzentoiletten für 286 Millionen Euro. Die Zahl der registrierten Katzen stieg von 2017 bis 2019 um eine Million von 13,7 auf 14,7 Millionen Katzen in Haushalten. Gleichzeitig sanken die Ausgaben für die Streu in Katzenklos auf 284 Millionen Euro. „Das ist ein Indiz für mehr Freigänger“, sagt Cornelia Haak, die nicht müde wird, Fakten für die Politik zu sammeln, um Überzeugungsarbeit in den Kommunen zu leisten. Der Ansatz der Harsefelderin: Die Zunahme an wildlebenden Katzen lässt sich nur verlangsamen, wenn die Tiere in den Haushalten so gehalten werden, dass keine unkontrollierte Fortpflanzung möglich ist.

Auf Kater Bob leben die Maden

In den Tierarztpraxen werden seit Jahren ungebrochen wildlebende Katzen im bemitleidenswerten Zustand vorgestellt, etwa eine im Rhythmus von zwei Wochen pro Praxis. Obwohl sich alle Tierärzte bemühen, nur das Nötigste zu tun, sind oft die Kosten für eine intensive Behandlung mit teils stationärer Aufnahme nicht unerheblich. Das Deprimierende für die Experten: Zum größten Teil ließe sich das Katzenelend schon mit einer einfachen Impfung und einer Wurmkur verhindern. Ein paar Beispiele aus dem Alltag von Tierarztpraxen in der Region:

Bob, ein kleiner getigerter Kater, ist etwa sechs bis sieben Wochen alt, als er von einem Gartenbesitzer spät abends auf dem Rasen gefunden wird. Es ist Hochsommer, nachts sind es noch über 18° Celsius, der Mann will seinen Rasen wässern und findet das Katzenkind leblos auf dem Rasen liegend. Bei näherer Betrachtung sieht er, dass das Tier noch schwach atmet. Er bringt es sofort zum Notdienst. Der Kater ist unterernährt, unterkühlt, stark unterzuckert und dehydriert. Der gesamte Körper ist von Tausenden Mini-Maden übersät, sie sind in den Augen, Nase, Anus – überall. Der Kater erhält sofort eine Infusion, unter anderem mit Zucker, und wird langsam aufgewärmt. Das Ausscheren/ Auskämmen der Maden dauert mehrere Stunden, der Kater weist aber bis auf einen parasitär bedingten Durchfall keine Verletzungen auf. Nach drei Tagen kann er entlassen werden. Bei seinem Finder, der insgesamt Behandlungskosten von 800 Euro übernimmt, findet er ein neues Zuhause. Die Bilder vorher und nachher sprechen Bände. Sichtbar wohlig kuschelt Bob sich in die Decken.

Anton liegt krank in Kakerbeck

Zwei bis drei Jahre alt ist der nicht kastrierte Kater Anton, der von einem aufmerksamen Autofahrer in Kakerbeck auf dem Bürgersteig in der Nähe eines Hofes gefunden wird. Der Kater liegt quer über den Bürgersteig, kann nicht laufen und hält seinen Kopf überstreckt in den Nacken. Der Autofahrer fragt auf dem Hof, ob jemand den Kater kenne, dies wird verneint, zwischenzeitlich hat ein Bus an der nahegelegenden Bushaltestelle angehalten und mehrere Menschen sind tatenlos an dem Kater vorbeigelaufen. Der Autofahrer bringt den Kater in eine Praxis. Das Tier zeigt massive neurologische Ausfallerscheinungen, die Untersuchungen erhärten den Verdacht auf eine Vergiftung.

4147269 5 topteaser anton
Anton lag abgemagert und krank in Kakerbeck (links). Jetzt lebt Anton glücklich und kastriert beim Finder.

Es stellte sich heraus, dass der schwer unterernährte Kater in seiner Not verschimmelte Silage gefressen hat. Der Kater weist zudem einen hochgradigen Befall mit Flöhen und einen starken Spulwurm- und Lungenwurmbefall auf. Der Kater wird stationär aufgenommen, er hat keine ansteckende Infektionserkrankung, aufgrund des massiven Flohbefalls aber eine hochgradige Anämie. Anton bekommt eine Lipidinfusion, um die Toxine zu binden. Vier Tage dauert es, bis er sich von den neurologischen Symptomen erholt hat. Er ist als Fundtier in der Samtgemeinde Harsefeld gemeldet worden. Zur Entlassung wird er an den Finder übergeben, bei dem er schließlich bleiben kann. Die lebensrettende Therapie des Katers hat 800 Euro gekostet.

Kampf um Trudi

Katze Trudi ist etwa acht Jahre alt, als sie von Spaziergängern an einem Graben gefunden wird. Die Katze ist abgemagert, dehydriert und hat geschwürig zerfallende Ohrränder. Die Katze ist kastriert, aber nicht gekennzeichnet. Eine genaue Untersuchung der Ohrränder erhärtet den Verdacht auf das Vorliegen eines bösartigen Hauttumors (Plattenepithelkarzinom). Die weiterführende Untersuchung zeigt, dass die Katze weder Metastasen noch andere Grunderkrankungen hat. Trudi werden, nachdem sie zwei Tage stabilisiert wurde, die linke Ohrmuschel vollständig und die rechte Ohrmuschel teilamputiert. Die Katze wird später von der Finderin übernommen. Das ist ein Jahr her. Trudi lebt heute glücklich bei der Finderin.

Die Gemeinde, in der das Tier gefunden wurde, hatte zunächst die Kostenübernahme abgelehnt. Erst nach langwieriger Korrespondenz mit Cornelia Haak und Nachhaken der Finderin in der Bürgersprechstunde wurden dann doch die Kosten erstattet. Dabei gibt es hier rechtlich keinen Spielraum, sagt Cornelia Haak. Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – dazu gehören Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere – als Fundtier einzustufen und zu behandeln. Der Finder hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde – der Gemeinde auf deren Gebiet das Tier gefunden wurde – anzuzeigen. Die Gemeinde hat dann gegebenenfalls für die Unterbringung und Betreuung der Fundtiere, meist in einem Tierheim oder bei einem Tierschutzverein, zu bezahlen. Nachzulesen ist dieser Teil des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht unter anderem auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Betreuungskosten schließen die notwendigen unaufschiebbaren veterinärmedizinischen Behandlungskosten ein, wie Versorgung von Verletzungen und Behandlung akuter Erkrankungen, so die Bundestierärztekammer, die Abrechnung habe nach der Gebührenordnung für Tierärzte zu erfolgen.

4147270 5 topteaser Trudi
Links: Trudi, als sie im Dezember 2019 gefunden wurde. Trudi geht es heute sichtbar sehr gut (rechts).

Das Anzweifeln vonseiten eines Rathausmitarbeiters, dass es sich bei den Behandlungskosten um eine angemessene Abrechnung handelt, kennen viele Tierärzte. Einige haben dem TAGEBLATT weitergehende Erfahrungen geschildert. Der ein oder andere Gesprächspartner habe unterschwellig schon mal die Euthanasie als mögliche Alternative ins Gespräch gebracht. Allerdings gibt es auch hier eine deutliche Rechtsprechung. So wurde in der niedersächsischen Stadt Bad Sachsa einem Veterinär durch die Gemeinde der Anspruch auf Kostenerstattung der tierärztlichen Behandlung verweigert, weil die Heilbehandlungskosten nicht in Relation zum Wert des Tieres gestanden hätten. Aufgrund des Missverhältnisses wäre einzig eine Euthanasie verhältnismäßig gewesen, so das Argument der Kommune. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Ausführungen der beklagten Gemeinde verworfen: Für die Tötung eines Fundtieres gebe es keine Rechtsgrundlage. Insbesondere nach dem Pflegegebot des Tierschutzgesetzes § 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Satz 2 ist die Tötung eines Tieres nur als das letzte mögliche Mittel zulässig. Die kostengünstigere Euthanasie zu fordern, entspreche nicht der Pflicht der Gemeinde zur Veranlassung angemessener Pflegemaßnahmen.

Die Stimmung ist bis heute nicht immer gut zwischen beiden Seiten. Tierschützer und Verfechter der Katzenschutzverordnung wollen aber von den Kommunen nicht vorrangig Geld. Sie wollen Möglichkeiten und eine Handhabe, um das Katzenleid zu reduzieren. Viele Besitzer von Katzen redeten sich heraus, weiß Cornelia Haak. Sie wollen nicht den geringsten Betrag für ihr Tier ausgeben, obwohl sie schon mit der Kastration, Schutzimpfung und Parasitenkontrolle großes Leid verhindern könnten. Mit einer Registrierungspflicht könnten Besitzer von Katzen von den Gemeinden und Tierschutzakteuren verpflichtend angesprochen werden. Die Kennzeichnung würde auch die Fürsorgepflicht erhöhen und letztlich Kosten für die Kommunen sparen helfen.

Wenig Geld – große Wirkung

Katzen sollten gegen Katzenschnupfen (Calici- und Herpes Virus ) sowie gegen Katzenseuche (Parvovirus) geimpft werden. Die Impfung erfolgt mit der achten, zwölften und 16. Lebenswoche. Erwachsene Tiere erhalten nur zwei Impfungen, bei beiden Gruppen wird dann die Impfung nach einem Jahr und anschließend alle drei Jahre wiederholt, bei Freigängern ist eine ergänzende Schutzimpfung gegen das Feline Leukosevirus und gegen Tollwut sinnvoll. Die Schutzimpfung bei einer Katze kostet circa 30 Euro. Die Versorgung mit einem Microchip bei einer Katze kostet circa 14 Euro. Die Kastration einer weiblichen Katze etwa 140 Euro, die Kastration eines Katers circa 80 Euro.

In der Vergangenheit gab es jedes Jahr eine Aktion, bei der freilebende, halterlose Katzen kostenfrei kastriert werden können. Die Kastrationsaktion der Niedersächsischen Tierärztekammer mit Kooperationspartnern wie dem Land, dem Tierschutzbund und anderen läuft auch gerade – noch bis zum 14. Dezember. Wobei die Mittel immer schnell ausgeschöpft sind. Die Aktion habe, so die Tierärztekammer, das Ziel, durch die Kastration die Zahl der Streunerkatzen weiter zu verringern und die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die verwilderten Bestände zu regulieren.

Dienstag Abstimmung in Fredenbeck

Einzelne Kommunen im Landkreis Stade werden von Tierärzten und Tierschützern gelobt. Manchmal hat auch ein Wandel stattgefunden. Die Katzenschutzverordnung mit der Pflicht der Registrierung und Kastration für Freigänger wurde in der Samtgemeinde Apensen, in der Gemeinde Drochtersen, der Hansestadt Buxtehude, der Gemeinde Jork und der Samtgemeinde Nordkehdingen eingeführt. Sie wird auch in den Rathäusern als gesetzliche Grundlage gesehen, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Die Samtgemeinde Apensen als Vorreiter gab jetzt auf Nachfrage gegenüber der Samtgemeinde Fredenbeck an, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert habe. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen habe sich in den letzten Jahren stark reduziert. Langfristig sei so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen, heißt es in der Vorlage für die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Samtgemeinde Fredenbeck am Dienstag, 17. November, 18 Uhr im Fredenbecker Rathaus.

Fredenbeck.de

Fotos / Quelle: Stader Tageblatt vom 19.11.20

Gelesen 2081 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 17 März 2021 19:30

Schreibe einen Kommentar

Achten Sie darauf, die erforderlichen Informationen einzugeben (mit Stern * gekennzeichnet). HTML-Code ist nicht erlaubt.