Montag, 28 Dezember 2020 16:56

Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Fredenbeck beschlossen

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FREDENBECK. Der Rat der Samtgemeinde Fredenbeck hat beschlossen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Damit ist die Politik einem Antrag einer Tierschutzinitiative gefolgt. Bei den Beratungen im Fachausschuss im November war eine Mehrheit noch unklar. Doch plötzlich ging alles ganz schnell.

Jetzt ist die Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen für das Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck beschlossene Sache. 2014 hatte sich der Rat schon einmal mit dem Thema befasst. Damals kam kein Beschluss zustande – unter anderem, weil eine landesrechtliche Ermächtigung für eine solche Tierschutzverordnung fehlte.

Diese besteht mittlerweile. Jetzt hat die Samtgemeinde Fredenbeck eine entsprechende gesetzliche Grundlage, um Kastrationen und Kennzeichnungen gegenüber bekannten Haltern durchzusetzen und im Einzelfall ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Apensen war Vorreiter

Ein Vergleich: Die Samtgemeinde Apensen war Vorreiter mit dem Erlass einer Katzenschutzverordnung für ihr Samtgemeindegebiet. Die Erfahrungen dort sind, wie berichtet, positiv. Eine Evaluierung hat ergeben, dass sich die Situation der streunenden Katzen in den letzten Jahren verbessert hat. In Apensen wurde starke Aufklärungsarbeit geleistet und Kontakt zu Tierärzten und Landwirten aufgenommen, um so für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen. Die Zahl der Fundkatzen in Apensen hat sich in den letzten Jahren stark reduziert, da die unkontrollierte Vermehrung abgenommen hat und entlaufene Tiere durch das Auslesen des Chips schnell an ihre Eigentümer zurückvermittelt werden können. Langfristig ist so mit einer Reduzierung der Kosten für die Unterbringung von Fundkatzen im Tierheim Stade zu rechnen.

Die in der Samtgemeinde Fredenbeck lebenden verwilderten und herrenlosen Katzen können mit einer Regelung nicht erfasst werden, da es in diesen Fällen keinen Verantwortlichen gibt, der zur Durchsetzung einer Kastration herangezogen werden kann. Hier muss die Samtgemeinde Fredenbeck die Kosten übernehmen.

Im ersten Jahr 3000 Euro Zusatzkosten

Nach Erlass der Verordnung sollte eine Kastrationsaktion der herrenlosen Katzen erfolgen. Aufgrund einer Kostenschätzung auf Grundlage der Erfahrungen aus Apensen ist davon auszugehen, dass im ersten Jahr zusätzliche Kastrationskosten in Höhe von 3000 Euro anfallen, heißt es in den Unterlagen der Verwaltung für die Politik.

Ebenso wie die Kastrationspflicht ist auch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beschlossen worden. Dieses gilt dann auch für die kastrierten verwilderten und herrenlosen Katzen, die in der Regel meist an ihrem Fundort wieder ausgesetzt werden. Durch das Kennzeichnen und Registrieren der Katzen können Fundtiere, die der Samtgemeinde Fredenbeck übergeben werden, in Zukunft schnell ihrem Eigentümer zugeordnet und zurückgegeben werden.

Fredenbecks Ordnungsamtsleiterin Annika Tiemann hatte in den Ausschussberatungen deutlich gemacht, dass es in den vergangenen Jahren in der Samtgemeinde zunehmend mehr Fundkatzen gibt, für die die Kommune jeweils für Betreuung und Tierarztkosten zahlen muss. Meist werden die Tiere bei Tierschutzvereinen untergebracht und dort weitervermittelt. In den letzten drei Jahren habe es für 97 im Fredenbecker Rathaus gemeldete Fundkatzen nicht eine Anfrage oder Vermisstenanzeige gegeben.

Frei lebende Katzen in der ganzen Samtgemeinde

Das Veterinäramt des Landkreises Stade begrüßt den Erlass der Verordnung, weil damit der unkontrollierten Vermehrung der Katzen begegnet werden kann und die Population frei lebender Katzen nicht weiter wächst. Mit der Verordnung könnte ein Beitrag für mehr Tierschutz im Landkreis Stade geleistet werden.

Die Erfahrung der Fundtiermeldungen der Samtgemeinde Fredenbeck hat gezeigt, dass eine Verbreitung der frei lebenden Katzen über das gesamte Samtgemeindegebiet besteht. Die Tierhilfe Stade hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Kastrationsaktionen im Gebiet der Samtgemeinde Fredenbeck initiiert, trotzdem hat sich die Zahl der frei lebenden Katzen nicht reduziert.

Das TAGEBLATT hatte im Herbst wiederholt umfangreich über die Diskussion berichtet. Um soziale Härten abzufedern, hat der CDU-/FDP-Gruppensprecher Gerhard Behrmann kurzerhand den Antrag gestellt, zusätzlich 5000 Euro als Verfügungsmittel des Samtgemeinde-Bürgermeisters in den Haushaltsplan für das kommende Jahr aufzunehmen, die zur Unterstützung finanziell schwacher Bürger bei den Kosten zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen vergeben werden können. Beim Fachausschuss stieß der Vorstoß auf Zustimmung – beim Rat auch. Bis zu 80 Prozent der Kosten sollen als Zuschuss erstattet werden können. Die Unterstützung soll auf zwei Katzen pro Familie begrenzt werden.

Artikel von Daniel Beneke

Quelle: Stader Tageblatt vom 25.12.2020
Gelesen 1767 mal Letzte Änderung am Montag, 28 Dezember 2020 17:06

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